Wallner: Reform der Rot-Weiß-Rot-
 Karte ist Schritt in die richtige Richtung

 

erstellt am
03. 12. 18
13:00 MEZ

Auch Regionalisierung der Mangelberufsliste wird begrüßt
Wien/Bregenz (vlk) – Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Auch die Regionalisierung der Mangelberufsliste wird ausdrücklich begrüßt: „Damit wurde eine jahrelange Forderung des Landes erfüllt“.

Künftig sollen auf der Mangelberufsliste in Vorarlberg acht Berufe stehen – neu hinzugekommen sind die Berufe Koch und Kellner: „Viele Tourismusbetriebe finden nicht ausreichend Personal. Eine gut funktionierende Tourismsuswirtschaft braucht aber entsprechende Fachkräfte“, führt Rüdisser aus. Insgesamt wird die vom Bund angekündigte Modernisierung und Entbürokratisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte begrüßt: „Vorarlbergs florierende Wirtschaft benötigt Fachkräfte. Der Bedarf kann aber nicht zur Gänze auf dem heimischen Arbeitsmarkt gefunden werden. Wir brauchen deshalb eine Zuwanderung dieser Schlüsselarbeitskräfte aus Drittstaaten“, betont der Landeshauptmann.

Die wichtigsten Änderungen

  • Reduktion des Gehaltsuntergrenzen für Schlüsselkräfte: Bis jetzt waren sehr hohe Gehaltsuntergrenzen für Schlüsselkräfte vorgesehen – teilweise weit über dem Durchschnittseinkommen in Österreich. In Zukunft gelten für unter 30 Jährige ein monatliches Mindesteinkommen von €2.052,- (statt €2.565,-) und für über 30 Jährige €2.565,- (statt €3.078,-)
  • Wegfall des Nachweises der ortsüblichen Unterkunft: Bis jetzt musste ein Antragsteller aus dem Ausland einen gültigen Mietvertrag nachweisen, obwohl er nicht einmal wusste, ob sein Antrag positiv beantwortet wird.


Regionalisierung der Mangelberufsliste
Zusätzlich zu der bundesweiten Liste soll es auch in den Bundesländern, wo es einen erhöhten Bedarf gibt, auch eine regionalisierte Mangelberufsliste geben.

Die neue, regionalisierte Mangelberufsliste (Fachkräfteverordnung) wird bereits mit Jahresbeginn 2019 in Kraft tretenA

 

 

 

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