Binnenmarktprogramm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und sorgt für Verbrauchersicherheit
Wettbewerbsfähigkeitsrat beschließt Binnenmarktprogramm - Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa - hohes Niveau im Verbraucherschutz und Produktsicherheit
Brüssel/Wien (bmdw) - „Mit dem gestern beschlossenen Binnenmarktprogramm macht Europa einen wichtigen
Schritt um Kleine und Mittlere Unternehmen für den internationalen Wettbewerb zu stärken und die Rechte
und den Schutz der Verbraucher zu sichern“, freut sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, die am
29.11. den Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel leitete. Das Gesamtvolumen des Programms sollen
rund vier Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 betragen. Damit sind en allgemeinen Maßnahmen
zur Stärkung des Binnenmarktes geplant, die europäischen KMU mit einer Milliarde Euro zu unterstützen.
„Ziel ist es, so Schramböck, „insbesondere KMU zu stärken, damit sie wachsen und über Grenzen hinweg
expandieren können. Dazu wollen wir in der Europäischen Union ein günstiges Umfeld für Neugründungen
und Expansion von Unternehmen schaffen.“
Ein Schwerpunkt wird das bereits bewährte Enterprise Europe Network -eine Anlaufstelle für alle Fragen
zur Internationalisierung - sein. Verbraucher werden darin unterstützt, ihre Rechte im Binnenmarkt durchsetzen
zu können. Die sichere Erzeugung von Lebensmitteln, die Prävention und Tilgung von Seuchen und Schädlingen
und die Verbesserung des Tierschutzes in der EU werden finanziell unterstützt. Ferner wird eine wesentliche
Unterstützung des Agrar-und Lebensmittelsektors als wichtige Branche der EU-Wirtschaft ermöglicht. Um
eine valide Datenlage für wichtige politische Entscheidungsprozesse zu haben, werden den nationalen Statistikämtern
Finanzmittel für die Erstellung und Verbreitung der europäischen Statistiken zur Verfügung gestellt.
„Mit dem neuen Programm werden KMU und Verbraucher dabei unterstützt, von einem gut funktionierenden Binnenmarkt
zu profitieren und die Steuerung des EU-Binnenmarkts wird gestärkt.“, erklärt die Wirtschaftsministerin.
Ferner werden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMU, unterstützt, die Gesundheit
von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie das Tierwohl gefördert und ein Rahmen für die Finanzierung europäischer
Statistiken geschaffen. Das Binnenmarktprogramm ist Teil eines Pakets des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens
2021-2027. Es werden Aktivitäten zusammengeführt, die bisher im Rahmen von sechs verschiedenen Vorläuferprogrammen
finanziert wurden. Damit sollen Synergien genutzt und Verwaltungskosten eingespart werden.
Im Rahmen der partiellen allgemeinen Ausrichtung wurde in den verschiedenen Programmteilen mehr Augenmerk auf die
Digitalisierung gelegt, die Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei der Programmumsetzung im Bereich KMU und Konsumentenschutz
gestärkt, die Kosten für die allgemeine Verwaltung mit fünf Prozent begrenzt und eine klarere Struktur
bei den einzelnen Programmteilen geschaffen. Ausgeklammert von der heutigen Entscheidung ist insbesondere die Festlegung
der endgültigen Beträge. „Dieser Vorschlag ist eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament.“, so Schramböck, „Die Finanzierungschiene, die bisher im Programm für
die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen, insbesondere KMU enthalten war, soll nunmehr im InvestEU mit
anderen Finanzierungsprogrammen zusammengeführt werden, um durch die gemeinsame Verwaltung der Programme Kosten
zu sparen und Synergien zu heben.“
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