Verkauf von Fahrzeugen und Kfz-Bauteilen auch nach BREXIT möglich
Brüssel/Wien (bmvit) - Unabhängig vom Ausgang der BREXIT-Verhandlungen konnte am 29. November
unter österreichischer Ratspräsidentschaft eine Regelung verabschiedet werden, die einen reibungslosen
Übergang britischer Typgenehmigungen auf EU-Typgenehmigungen sicherstellt. „Ich freue mich, dass es uns
als Ratsvorsitzende gelungen ist, hier ein Sicherheitsnetz für die Fahrzeugindustrie zu schaffen und somit
auch für Sicherheit zu sorgen.“ so Verkehrsminister Norbert Hofer.
Der vereinbarte Text ermöglicht es den Herstellern von Kfz-Fahrzeugen und -Bauteilen, noch vor dem BREXIT
eine neue EU27-Typgenehmigung zu erhalten. Dazu muss nunmehr lediglich ein Antrag vor dem BREXIT gestellt werden.
Andernfalls wäre die Erteilung einer neuen Typgenehmigung nicht zulässig gewesen, da sie eine Umgehung
der Unionsvorschriften bedeutet hätte.
Die Verordnung legt die Voraussetzungen für die Erteilung einer neuen EU27-Typgenehmigung fest und regelt
auch die Bereitstellung auf dem Markt sowie die Zulassung von solchen Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen
technischen Einheiten. Ebenfalls festgelegt wird dadurch auch, dass die neue EU27-Typgenehmigungsbehörde die
Verantwortung für die Überwachung der Abgasemissionen im Betrieb, von Fahrzeugen übernehmen muss,
die auf dem Markt der EU27 bereitgestellt wurden.
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