Wien (basg) - Am 27. November fand ein "Runder Tisch" zum Thema Arzneimittelversorgung in Österreich
statt. Bei der hochkarätig besuchten Veranstaltung, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
(BASG) organisiert wurde, diskutierten über 30 Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Arzneimittel-Stakeholder
über Lösungsansätze, wie man vor dem Hintergrund der weltweit kontinuierlich zunehmenden Liefer-
und Versorgungsengpässe die Versorgungslage in Österreich zum Nutzen von PatientInnen erhalten, absichern
und zukünftig weiter stärken kann. Speziell die Sicherstellung der Versorgung nach dem Brexit wurde besprochen
und es werden weitere Gespräche diesbezüglich mit den betroffenen Zulassungsinhabern einerseits und den
österreichischen Ärzten und Apothekern andererseits geführt.
VertreterInnen von Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Ärzte- und Apothekerkammer,
des pharmazeutischen Großhandels, der Patientenanwaltschaft, des Gesundheits-/Sozialministeriums, der Wirtschaftskammer,
der Interessensvertretungen der pharmazeutischen Industrie sowie aus der Wissenschaft waren anwesend. In der vom
verfahrensleitenden Mitglied des BASG Christa Wirthumer-Hoche geführten Veranstaltung, wurden unter anderem
zwei konkrete Lösungsansätze diskutiert, die in einer der nächsten Novellen des österreichischen
Arzneimittelgesetzes (AMG) Eingang finden könnten.
Meldepflicht bei Lieferengpässen erforderlich
Es bestand breiter Konsens, dass weltweite Produktions- und Lieferengpässe nur eingeschränkt auf nationaler
Ebene zu lösen sind. Umso wichtiger ist es daher, rasch und verlässlich Transparenz in die aktuelle Versorgungssituation
zu bringen und bestehende oder auch drohende Lieferengpässe frühzeitig den beteiligten Berufsgruppen
zu kommunizieren. Dadurch können rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um selbst bei längerdauernden
Engpässen die Versorgungslage nach Möglichkeit mit individuellen Maßnahmen abzufedern und rechtzeitig
alternative Versorgungsschritte zu setzen.
Die bislang in weiten Fällen von Zulassungsinhabern nur unvollständig und freiwillig gehandhabten Meldungen
über Lieferengpässe sollen daher zur besseren Planbarkeit der Versorgungslage einer Meldepflicht unterlegt
werden. Drohende Lieferschwierigkeiten, die mehrere Wochen andauern und daher durch die Lagerhaltung des Großhandels
nicht mehr überbrückbar wären, müssen, so die Pläne, dann verpflichtend vorab zum frühestmöglichen
Zeitpunkt der Arzneimittelbehörde BASG bekanntgegeben werden.
Im Falle von drohenden Engpässen wurde zudem auf die Verordnungsermächtigung der Gesundheitsministerin
verwiesen, die im Falle einer durch einen Lieferengpass ausgelösten Versorgungskrise auch weitergehende Maßnahme
verfügen kann, wobei als adäquates Mittel auch ein Exportstopp der in Österreich noch vorrätigen
Arzneimittelmengen verfügt werden kann. Da insbesondere bei europaweiten oder sogar weltweiten Lieferengpässen
die Tendenz erkennbar war, dass in Österreich vorrätige Arzneimittel ins Ausland verkauft und damit teilweise
der heimischen Bevölkerung entzogen wurden, können diese Notfallmaßnahmen anlassbezogen mithelfen,
die Versorgung der österreichischen Bevölkerung sicherzustellen.
|