Teschl-Hofmeister/Königsberger-Ludwig: Finanziert wird mittels Drittellösung
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. November die Zustimmung
zum Verwaltungsübereinkommen zur Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung in den Jahren
2018 bis 2021 beschlossen. Im Pflegefondgesetz ist verankert, dass für die Erweiterung der Angebote der Hospiz-
und Palliativbetreuung für die neue Finanzausgleichsperiode jährlich zusätzlich 18 Millionen Euro
österreichweit vorgesehen sind. „Für die Auszahlung der Mittel ist eine Bestätigung der Akzeptanz
dieser Vereinbarung durch das Land erforderlich. Diese haben wir mit unserem Beschluss bestätigt“, erklären
die Regierungsmitglieder Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Verwenden wird man den Zweckzuschuss zur Erweiterung der Hospiz- und Palliativbetreuung sowie zur „Schaffung fundierter
Datengrundlagen als Basis für nachhaltige Planung und Weiterentwicklung der Angebote.“ Finanziert wird der
Zuschuss durch Bund, Länder und Sozialversicherungen, da man sich in der gemeinsam getroffenen 15-a Vereinbarung
dazu bekennt, dass der Ausbau einer österreichweit gleichwertigen, flächendeckenden abgestuften Versorgung
im Palliativ-und Hospizbereich in Abstimmung zu erfolgen hat. „Finanziert wird mittels Drittellösung. Ein
Drittel der Bund, ein Drittel die Länder und ein Drittel die Sozialversicherungen. So können jährlich
18 Millionen Euro mehr österreichweit zur Verfügung gestellt werden“, erklären Teschl-Hofmeister
und Königsberger-Ludwig.
Schon jetzt sei Niederösterreich Vorreiter in der Hospiz- und Palliativversorgung und man möchte auch
weiterhin Vorbild bleiben:
„Im Bereich der NÖ Pflege- und Betreuungszentren stehen insgesamt 139 Hospiz- und Intensivpflegeplätze
zur Verfügung. Damit ist Niederösterreich in der Hospiz- und Palliativversorgung vorbildlich aufgestellt,
diesen Standard möchten wir halten und wenn möglich weiter ausbauen“, so Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig.
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