Wien (pk) - Zur Verbesserung der Lebensumstände der Bevölkerung in Entwicklungsländern legt die
Regierung den Entwurf des IFI-Beitragsgesetzes 2018 zur österreichischen Beteiligung an der Wiederauffüllung
internationaler Entwicklungsfonds vor ( 382 d. B. ).
Für internationale Finanzinstitutionen, bei denen Österreich Mitglied ist, sollen folgende zusätzliche
Kapitalanteile beschlossen werden: 1.507 zusätzliche Anteile in Höhe von 120.635 US-Dollar im Rahmen
der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie 2.025
zusätzliche Anteile in selber Höhe für die selektive Kapitalerhöhung. Die Internationale Finanzkorporation
sieht von Seiten Österreichs 173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je 1.000 US-Dollar vor. Der von der
Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltete Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds
soll zum siebenten Mal mit 50,5 Mio. € wiederaufgestockt werden. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung soll zum elften Mal mit einem österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wiederaufgefüllt werden.
Österreich setzt damit einen Schritt zur Erreichung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen ODA-Quote
(Official Development Assistance Quote), die bis 2020 eine Selbstverpflichtung für Beiträge in Höhe
von 0,7% des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vorsieht. Die öffentliche
Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen,
ist den Erläuterungen der Regierungsvorlage zu entnehmen.
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