Alexander Van der Bellen hegt Zweifel, ob Indexierung Unionsrecht entspricht – Beurkundet wird
aber nur verfassungsmäßiges Zustandekommen
Wien (hofburg) - Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am 26. November das Gesetz zur Indexierung
der Familienbeilhilfe beurkundet. Es sei verfassungsmäßig zustande gekommen, eine offenkundige inhaltliche
Verfassungswidrigkeit liege nicht vor, begründet der Bundespräsident. „Ich hege allerdings erhebliche
Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht.“ Die EU-Kommission hat Österreich diesbezüglich
am 24.10 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
Aufgrund dieses möglichen Widerspruchs mit dem Unionsrecht hat der Bundespräsident von Verfassungsrechtler
Univ. Prof. Dr. Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, ein Gutachten eingeholt.
Adamovich kommt darin zum Schluss, „dass der Begriff ‚verfassungsmäßig‘ nicht auch die Übereinstimmung
mit dem Unionsrecht einschließt“, und er empfiehlt „dem Bundespräsidenten, dem Gesetzesbeschluss die
Beurkundung des verfassungsrechtlichen Zustandekommens zu erteilen, da aus Sicht der österreichischen Rechtsordnung
der Gesetzesbeschluss nicht offenkundig verfassungswidrig zustande gekommen ist.“ - Dieser Empfehlung ist der Bundespräsident
gefolgt und hat das Gesetz beurkundet.
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