Bundespräsident beurkundet Gesetz
 zur Indexierung der Familienbeihilfe

 

erstellt am
27. 11. 18
13:00 MEZ

Alexander Van der Bellen hegt Zweifel, ob Indexierung Unionsrecht entspricht – Beurkundet wird aber nur verfassungsmäßiges Zustandekommen
Wien (hofburg) - Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am 26. November das Gesetz zur Indexierung der Familienbeilhilfe beurkundet. Es sei verfassungsmäßig zustande gekommen, eine offenkundige inhaltliche Verfassungswidrigkeit liege nicht vor, begründet der Bundespräsident. „Ich hege allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht.“ Die EU-Kommission hat Österreich diesbezüglich am 24.10 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.

Aufgrund dieses möglichen Widerspruchs mit dem Unionsrecht hat der Bundespräsident von Verfassungsrechtler Univ. Prof. Dr. Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, ein Gutachten eingeholt. Adamovich kommt darin zum Schluss, „dass der Begriff ‚verfassungsmäßig‘ nicht auch die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht einschließt“, und er empfiehlt „dem Bundespräsidenten, dem Gesetzesbeschluss die Beurkundung des verfassungsrechtlichen Zustandekommens zu erteilen, da aus Sicht der österreichischen Rechtsordnung der Gesetzesbeschluss nicht offenkundig verfassungswidrig zustande gekommen ist.“ - Dieser Empfehlung ist der Bundespräsident gefolgt und hat das Gesetz beurkundet.

 

 

 

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