Novelle des Grenzkontrollgesetzes – ab 1. Jänner 2019 steht mehr Personal für Grenzkontrollen
zur Verfügung
Wien (bmi) - "Ab dem 1. Jänner 2019 werden für die Kontrollen an Österreichs Staatsgrenzen
– zusätzlich zu den bisherigen Grenzbeamtinnen und -beamten – Verwaltungsbedienstete des Innenministeriums
sowie der Landespolizeidirektionen eingesetzt", sagte Innenminister Herbert Kickl am 10. Dezember. Eine
diesbezügliche Novelle des Grenzkontrollgesetzes wird das Parlament in der Nationalratssitzung am 11. Dezember
2018 beschließen. "Sinn des Einsatzes von Verwaltungsbediensteten bei den Grenzkontrollen ist, dass
Polizisten mehr Kapazitäten für andere polizeiliche Tätigkeiten haben. Damit wird gewährleistet,
dass Österreichs Staatsgrenzen noch besser und effizienter beschützt werden können", sagt Kickl.
Diese neuen "Grenzkontrollassistenten" werden eine spezielle Ausbildung durchlaufen, die 16 Wochen dauern
wird. Die Ausbildung beinhaltet die Schulung der benötigten rechtlichen Materien wie Dienst-, Straf, Fremden-
und Grenzkontrollrecht. Außerdem werden die persönlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen (z.B.
angewandte Psychologie, Menschenrechte, Berufsethik usw.) sowie situationsadäquate Handlungs-, Wahrnehmungs-
und Reflexionskompetenzen (z.B. Einsatztraining, Erste Hilfe usw.) geschult.
Nach Abschluss der Basisausbildung ist eine vierwöchige Praxisphase vorgesehen. Diese dient der Vermittlung
des nötigen dienstbetrieblichen Wissens sowie der weiteren Beurteilung der persönlichen und fachlichen
Eignung für den Aufgabenbereich des Grenzkontrollassistenten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird
im Zuge eines mündlichen Fachgesprächs nachgewiesen.
Nach Beendigung der Ausbildung dürfen die "Grenzkontrollassistenten" die Rechtmäßigkeit
der Einreise prüfen und bei Minderjährigen, ob die Erziehungsberechtigten mit der Ausreise einverstanden
sind. Zudem obliegt ihnen die Identitätsfeststellung durch Vergleich biometrischer Daten sowie die Prüfung
der Authentizität von Reisedokumenten. Weiterführende Amtshandlungen – wie eine Zurückweisung oder
Festnahme – dürfen weiterhin nur Polizisten durchführen. Gibt es Widerstand, müssen sich die "Grenzkontrollassistenten"
ebenfalls an die Polizei wenden.
Ein wesentlicher Grund für die Verwendung von Verwaltungsbediensteten als "Grenzkontrollassistenten"
liegt in den Passagierzahlen am Flughafen Wien-Schwechat, die in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen sind.
Der Anstieg der Passagierzahlen führte zu einem stetig wachsenden Mehraufwand für die Polizei bei der
Grenzkontrolle.
Auf dem Flughafen Wien-Schwechat stieg das Passagieraufkommen im September 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres um 10,9 Prozent auf 2.696.340 Reisenden an. Etwa ein Drittel der Reisenden sind grenzkontrollpflichtig.
Zusätzlich gibt es im Bereich der Grenzkontrollen deutlich mehr Personal- Ressourcen, etwa durch neue gesetzliche
Regelungen wie dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sowie dem Entry Exit System
(EES).
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