LH-Stv. Tschürtz: „Neues, modernes und praxisgerechtes Gesetz für das Burgenland“
Eisenstadt (blms) - Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit LH-Stv. Johann Tschürtz, SP-Klubobfrau
Ingrid Salamon, FP-Klubobmann Geza Molnar und Hauptreferatsleiter Referat Sicherheit im Amt der Burgenländischen
Landesregierung Mag. Erich Hahnenkamp, wurde am 6. Dezember in Eisenstadt das neue Landessicherheitsgesetz vorgestellt.
Es ist ein komplett neues Gesetz, das das bisherige Polizeistrafgesetz ablösen soll. „Es war höchst an
der Zeit, ein neues, modernes und praxisgerechtes Gesetz für das Burgenland auszuarbeiten. Mit diesem neuen
Sicherheitsgesetz haben wir Regelungen speziell für unser Bundesland formuliert, die praxistauglich sind und
dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden“, so LH-Stv. Johann Tschürtz. Das neue Gesetz umfasst fünf
Abschnitte mit insgesamt 34 Paragrafen und soll im Jänner 2019 im Landtag beschlossen werden.
„Das bisherige Gesetz hat in der Praxis immer wieder für Unklarheiten, Diskussionen und Unverständnis
gesorgt, weshalb es mir wichtig war, dass es sowohl für die Gemeinden als auch für die Bürger Rechtssicherheit
durch klar formuliere Regeln gibt“, so Tschürtz. Das alte Polizeistrafgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und
ist im Kern 32 Jahre in Kraft. Bis auf die Euro-Einführung und zwingende Anpassungen an Vorgaben des Bundes
gab es in diesen über drei Jahrzehnen keine Änderungen. In den letzten Monaten wurde intensiv am Landessicherheitsgesetz
gearbeitet. „Die Regierungsparteien haben sich mit der Offensive zum Bürokratie-Abbau ein großes Projekt
vorgenommen. Rund 40 Gesetze, darunter das burgenländische Sicherheitsgesetz werden überarbeitet mit
dem klaren Ziel die Verwaltung für BürgerInnen und Behörden zu vereinfachen“, so SP-Klubobfrau Ingrid
Salamon.
Das neue Landessicherheitsgesetz gliedert sich in fünf Abschnitte - 1. Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, 2. Prostitution, 3. Schutz vor Tieren, 4. Sonstige Bestimmungen und 5. Datenverarbeitung,
Straf- und Übergangsbestimmungen – und umfasst insgesamt 34 Paragrafen. Bei der Erstellung des neuen Gesetzes
waren alle Fraktionen in mehreren Verhandlungsrunden eingebunden, auch mit der Landespolizeidirektion gab es mehrere
Gespräche. FP-Klubchef Geza Molnar: „Wer in den - vermeintlich - kleinen Dingen für Ordnung sorgt, bewirkt
auch im großen Ganzen mehr Sicherheit. Genau das tun wir mit dem neuen Gesetz. Wir definieren viel präziser
als bisher, welches Verhalten erwünscht bzw. nicht erwünscht und verboten ist. Sei es bei der Bettelei,
beim Schutz der Privatsphäre, bei der Prostitution oder auch in Bezug auf die Tierhaltung. Das Landessicherheitsgesetz
trägt dazu bei, dass das Burgenland auch weiterhin das sicherste Bundesland bleibt".
Die Wahrnehmung der sogenannten „örtlichen Sicherheitspolizei“ liegt per Bundesverfassung in der Zuständigkeit
der Gemeinden. Aus gutem Grund: Alle kennen die Vielfalt des Burgenlandes, die in den Gemeinden gelebt wird. Daher
gibt es zu den genannten Regelungsbereichen eine flexible Ermächtigung für die Gemeinden, per Verordnung
genauere Regelungen und Ausnahmen im eigenen Wirkungsbereich – für das eigene Gemeindegebiet - zu treffen.
„Das neue Gesetz legt mit rechtssicheren Formulierungen einen flexiblen Rahmen für die Gemeinden bei der Vollziehung
fest und erlaubt der Politik vor Ort, in Eigenverantwortung auf Problemfälle zu reagieren um dauerhafte Lösungen
herbeizuführen bzw. mit Weitblick und Fingerspitzengefühl Probleme und Konfliktfälle zu vermeiden“,
betonte Bürgermeisterin und SP-Klubobfrau Ingrid Salamon.
Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinden
Die Gemeinde kann allgemein durch Verordnung oder im Einzelfall durch Bescheid eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht
erlassen, auch auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt, wie zum Beispiel im Ortskern.
Im neuen Gesetz wird festgelegt, dass höchstens vier Hunde und/oder acht Katzen gehalten werden dürfen.
Im dichten Wohngebiet führt eine darüberhinausgehende Haltung in der Praxis regelmäßig zu
Problemen. Wo es unterhalb dieser Grenzen im Alltag „nicht funktioniert“, kann die Gemeinde per Bescheid ein Tierhalteverbot
verhängen. In begründeten Fällen, wo eine darüberhinausgehende Tierhaltung problemlos ist –
zum Beispiel bei ausreichend großen Liegenschaften – kann die Gemeinde Ausnahmen genehmigen.
Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, die Bettelei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung zusätzlich einzuschränken, wobei natürlich die in der Bundesverfassung vorgesehenen
Grenzen beachtet werden müssen.
Die Gemeinde kann an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten die Ausübung der Prostitution verbieten, wenn
dies zum Schutz der Nachbarschaft oder des Jugendschutzes, erforderlich ist.
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