EU-Botschafter beschließen FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen
und Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen
Brüssel/Wien (bmdw) - Im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft wurden zwei weitere
wichtige Dossiers erfolgreich abgeschlossen. Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter haben die Trilogergebnisse
für das sogenannte „Foreign-Direct-Investment-Screening“ (FDI) sowie für eine wirksamere Umsetzung von
Schutzklauseln in Freihandelsabkommen angenommen. „Beide Ergebnisse sind für den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit
Europas von großer und strategischer Relevanz. Damit stärken wir unsere Wirtschaft und schützen
die kritische Infrastruktur. Europa ist ein Handelskontinent, aber wir müssen selbst entscheiden, mit wem
und zu welchen Rahmenbedingungen wir Partnerschaften eingehen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Das FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen wird einen verbesserten Schutz gegenüber
Übernahmen von EU-Unternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglichen.
Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische Direktinvestitionen und bekannt als
offener Markt. In letzter Zeit gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu Bedenken im Hinblick
auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten. Derzeit verfügt momentan nur etwas weniger als die
Hälfte der 28 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die Kontrollen ausländischer
Direktinvestitionen vorsehen. Durch den neu eingeführten Informationsaustausch wird einerseits eine Beurteilung
ermöglicht, ob durch Übernahmen in anderen Mitgliedsstaaten auch die eigene Sicherheit und Ordnung betroffen
sein können, z. B. bei sicherheitstechnisch bedenklichen Übernahmen von Atomkraftwerken oder Übernahmen
von Konzernmüttern österreichischer Unternehmen im Bereich von Schlüsseltechnologien. Andererseits
werden zusätzliche Informationen anderer Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission zu einer Verbesserung
der Faktenbasis für nationale Entscheidungen führen. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Entscheidungen
über Übernahmen, die ihre Sicherheit und öffentliche Ordnung betreffen, bleibt unangetastet. „Die
EU wird weiterhin ein offener Markt für ausländische Investoren bleiben. Eine Unterwanderung unserer
Standards oder gar ein Ausverkauf unserer sensiblen Wirtschaftsbereiche kann nicht im Interesse eines starken europäischen
Wirtschaftsstandortes sein“, so Schramböck.
Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen beschlossen
Neben dem FDI-Screening haben die EU-Botschafter auch die Ergebnisse der Verhandlungen zur wirksameren Umsetzung
von Schutzklauseln in Freihandelsabkommen angenommen. "Bisher mussten derartige Bestimmungen jeweils durch
ein eigenes Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Nun wird für alle künftigen Freihandelsabkommen ein
einheitlicher Rahmen zur Verfügung gestellt", so Schramböck. Bestimmungen in neuen Abkommen können
durch Delegierte Rechtsakte in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Für KMU wird es durch
einen Helpdesk zusätzliche Unterstützung in den Verfahren geben.
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