EU-Ausschuss des Bundesrats fürchtet unzulässige Eingriffe durch Notifizierungsverfahren
Brüssel/Wien (pk) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich am 5. Dezember abermals mit
dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens zur Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie
und schickte auch diesmal eine Mitteilung an die Kommission.
Nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit
und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
oder des Wohnsitzes darstellen. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen
und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Um diese Bestimmungen besser durchsetzen
zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission neue oder geänderte Genehmigungsregelungen
bzw. Anforderungen, die unter die Richtlinie fallen, mitteilen. Das hat in den Augen der Kommission nicht zum gewünschten
Erfolg geführt, weshalb sie nun darauf drängt, ein geändertes Notifizierungsverfahren in einer eigenen
Richtlinie festzulegen.
Anfang April des Vorjahres hatte dazu der Ausschuss eine äußerst kritische Mitteilung nach Brüssel
geschickt, worin vor allem die bindende ex-ante Beurteilung auf erbitterten Widerstand stieß. Die Vorlage
stelle einen "überschießenden Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten
dar", hieß es in der Stellungnahme (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 400/2017 ).
EU-Ausschuss sieht Subsidiaritätsprinzip bei Eingriffsrechten der Kommission in Raumplanungsfragen verletzt
Nunmehr seien im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene viele Fortschritte erzielt worden, heißt es aus dem
Wirtschaftsministerium, die auch den Bedenken Österreichs entgegengekommen seien. Dennoch bleibt laut Information
die ex-ante Notifizierung, was die Ausschussmitglieder einhellig dazu veranlasste, nochmals auf die genannte Mitteilung
hinzuweisen und eine neuerliche diesbezügliche Stellungnahme an die Kommission zu versenden.
Nach dem aktuellen Vorschlag plant die Kommission, die Notifikation zu verschärfen und sie nach dem Vorbild
der Notifikation technischer Vorschriften zu gestalten. Daraus würden sich eine dreimonatige Sperrfrist und
die Unwirksamkeit nicht notifizierter Vorschriften, aber auch weitere Erschwernisse ergeben, heißt es in
der Mitteilung.
Zudem ist laut EU-Ausschuss des Bundesrats zu befürchten, dass nach dem jüngst ergangenen Urteil des
EuGH nun auch kommunale und raumordnungsrechtliche Vorschriften wie Widmungspläne und Bebauungspläne
notifizierungspflichtig werden. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag zahlreiche derartiger Pläne
der Gemeinden gegenüber der EU-Kommission notifizierungspflichtig werden, was zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand
führen würde. Bei unionsrechtswidrigen Raumplanungsmaßnahmen bestehe zudem für Gemeinden die
Gefahr einer dreimonatigen Sperrfrist, der Unwirksamkeit sowie einer Schadenersatzpflicht, argumentieren die BundesrätInnen
und meinen, dass dies nicht im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sein könne. Die örtliche Raumplanung
stelle eine der Grundlagen lokaler Gestaltungsmöglichkeiten dar, hier würden Entscheidungen am besten
nahe an und mit den Bürgerinnen und Bürgern getroffen. Laut Bundesrat besteht daher in diesem Zusammenhang
kein Bedarf, dass hier die EU tätig wird.
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