… und Qualität der Gemeindehaushaltsdaten auf dem Prüfstand des Rechnungshofausschusses
– Finanzminister Löger kündigt Schnittstelle für elektronische Datenübermittlung an
Wien (pk) - Prüfungsberichte des Rechnungshofs im Zusammenhang mit den Finanzen der Gemeinden standen
am 5. Dezember auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Zum einen ging es dabei um die Zuweisungen
aus dem Finanzausgleich zur Finanzstärkung der Gemeinden, zum anderen hatten sich die Abgeordneten mit der
Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten auseinanderzusetzen. In beiden Fällen hatte der Rechnungshof
Verbesserungspotenzial geortet, wobei die Empfehlungen in Sachen Gemeindezuweisungen, wie Rechnungshofpräsidentin
Margit Kraker unterstrich, nach dem Abschluss des Finanzausgleichs 2017 nunmehr obsolet geworden sind. Was die
Gemeindehaushaltsdaten betrifft, begrüßte Kraker die von Finanzminister Löger angekündigte
Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Datenschnittstelle, pochte aber weiter auf die Schaffung eines Registers
für Gemeindeverbände.
Zuweisungen zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden
Der Bericht über die Finanzzuweisungen nach § 21 Finanzausgleichsgesetz 2008 (III-38 d.B.) hatte
die Zuweisungen zum Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden in den Ländern
Salzburg, Steiermark und Tirol zum Inhalt und umfasste den Prüfungszeitraum von 2011 bis 2015. Der Rechnungshof
beanstandete die Regelungen als zu komplex und fehleranfällig und empfahl eine grundsätzliche Neuausrichtung
und Vereinfachung des Finanzkraftausgleichs sowie mehr Transparenz.
ÖVP-Abgeordneter Hermann Gahr merkte positiv an, mit den Vereinfachungen im neuen Finanzausgleich 2017 sei
man wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofs bereits nachgekommen. Gerald Hauser (FPÖ) machte ebenso wie
die beiden SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner und Andreas Kollross auf die Notwendigkeit der Transparenz bei den
Mittelzuweisungen an die Gemeinden sowie hinsichtlich der Ertragsanteile aufmerksam. Bruno Rossmann (JETZT) sprach
in diesem Zusammenhang von einem "Transferchaos" und meinte, beim neuen Finanzausgleich sei die Chance
für eine Reform verpasst worden. Die Länder würden nach wie vor in unverantwortlicher Weise in die
Gemeindekassen greifen, daran ändere auch die Verlagerung der Finanzzuweisungen an die Länderebene nichts.
Finanzminister Hartwig Löger bedauerte, dass es beim Finanzausgleich 2017 nicht gelungen sei, eine Grundlage
für die Aufgabenorientierung zu schaffen. Der Finanzausgleich sei aber dennoch als gelungen zu bezeichnen.
Klar ist für den Ressortchef, dass es hinsichtlich der Transfers notwendig sein werde, die Aufgabenverantwortung
Schritt für Schritt zu verbessern.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab zu bedenken, dass viele Empfehlungen ihres Berichts durch die Novellierung
des § 21 FAG 2017 hinfällig geworden seien. Aussagen über die Auswirkungen der nunmehr neuen Verteilung
könne sie derzeit noch keine treffen.
Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten
Was die Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten betrifft (III-149 d.B.), mahnte der Rechnungshof
einheitliche Vorgaben ein und unterstrich überdies die Notwendigkeit einer Verbesserung der durchgeführten
Prüfungen und der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung. Weiters sollten die Voraussetzungen für
eine Integration der zusätzlichen Datenanforderungen des Stabilitätspakts (z.B. mittelfristige Finanzplanung)
in die Gebarungsstatistikerhebung geschaffen werden.
In der Debatte unterstützten die Abgeordneten Andreas Kollross (SPÖ) und Wolfgang Zanger (FPÖ) die
Forderungen des Rechnungshofs nach Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Qualität bei den Gemeindehaushaltsdaten.
Kollross beklagte zudem die unterschiedlichen Erhebungsmethoden. Auch für Irmgard Griss (NEOS) geht es in
erster Linie darum, die vom Rechnungshof aufgezeigten hohen Fehlerquoten zurückzudrängen. Transparenz
erhofft sich die Ausschussvorsitzende auch von der Schaffung eines Registers für Gemeindeverbände.
Finanzminister Hartwig Löger kündigte noch für dieses Jahr die Einrichtung einer gemeinsamen technischen
Datenschnittstelle an, um zusätzliche Qualität bereits bei der Eingabe der Gemeindedaten sicherzustellen.
Bei den Gemeindeverbandsdaten wiederum soll eine eindeutige Identifikation im Eingabeformular für die nötige
Transparenz sorgen.
Ziel müsse es sein, gesicherte und richtige Daten zu erhalten, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker und bekräftigte ihre Kritik an den von Land zu Land unterschiedlichen Erhebungsformen. Sie begrüßte
ausdrücklich die vom Finanzminister angekündigte neue Datenschnittstelle und deponierte überdies
ihre Forderung nach Schaffung eines Registers für Gemeindeverbände.
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