Landesrat Gantner: Vorarlberg hat weitgehende Einschränkungen zum Schutz von Mensch und
Pflanzen erlassen
Brüssel/Bregenz (vlk) – Landesrat Christian Gantner verweist darauf, dass die Vorarlberger Landesregierung
in der Novelle der Pflanzenschutzmittelverordnung heuer weitere Einschränkungen erlassen hat, um im Interesse
der Gesundheit der Allgemeinheit und gefährderter Personengruppen (insbesondere Kinder, Schwangere, ältere
Menschen) sowie des Pflanzenschutzes den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beschränken. Diese Bestimmungen
betreffen sowohl berufliche wie private Pflanzenschutzmittel-Verwender. "Damit wurden aus unserer Sicht alle
derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft", stellt Landesrat Gantner fest.
Ein vollständiges Verbot von Glyphosat, wie derzeit insbesondere in Kärnten diskutiert, würde laut
EU-Kommission den EU-rechtlichen Vorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widersprechen (Verordnung
EG Nr. 1107/2009).
Die bisherigen Verbote der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (in Feuchtgebieten, Streue- und Magerwiesen oder
Trockenstandorten; in an Wald oder Oberflächengewässern angrenzenden Geländestreifen; auf blühenden
Pflanzen und auf Bienenweiden; in sonstigen Gebieten wie Wohn- oder Landwirtschaftsflächen, wenn eine Beeinträchtigung
der Gesundheit von anderen Menschen oder Pflanzen zu erwarten ist) wurden weiter ausgedehnt. So ist nun die Anwendung
auf öffentlich zugänglichen Freizeit- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Park- und Gartenanlagen sowie
Sportanlagen (ausgenommen Wettkampf- und Trainingsflächen, für die erhöhte Anforderungen an die
Herstellung und Pflege gelten) sowie auf dem Freigelände von Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und Schulen
verboten.
"Das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat durch nicht-berufliche Verwender
– wie in Kärnten vorgesehen – stellt einen neuen rechtlichen Aspekt dar. Dieser ist derzeit weder für
Kärnten noch für uns abschließend geklärt. Für ein weiteres seriöses Vorgehen ist
diese Vorfrage erst zu klären. Fakt ist, dass derzeit kein anderes Bundesland über weitreichender geltende
rechtliche Vorschriften verfügt als Vorarlberg", so Landesrat Gantner.
Konsequenter Vorarlberger Weg
"Das Land Vorarlberg hat seinen Weg in der Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln gemäß der
einstimmigen Entschließung des Vorarlberger Landtags vom 11. Mai 2016 auf Einhaltung des Vorsorgeprinzips
in Bezug auf Glyphosat konsequent fortgesetzt", betont Gantner.
Bereits im Mai 2013 wurden alle Abteilungen und Dienststellen im Amt der Landesregierung sowie öffentlichen
Einrichtungen, die Herbizide in ihrem Zuständigkeitsbereich einsetzen könnten, darauf hingewiesen, dass
das Land seiner Vorbildfunktion nachkommt und auf den Einsatz von Totalherbiziden, wie Produkte mit dem Wirkstoff
Glyphosat, auf öffentlichen Flächen verzichten wird. Zusätzlich wurde die Broschüre "Es
geht auch ohne Herbizide" – Pflegeanleitung für Straßen, Wege, Plätze von der Abteilung Landwirtschaft
und ländlicher Raum des Landes Vorarlberg 2014 erstmals herausgegeben. Für die Gemeinden wurden daraufhin
im Rahmen von "Naturvielfalt in der Gemeinde", "Wissen vermitteln" und der Landwirtschaftsstrategie
2020 "Landwirt.schafft.Leben" Praktikerkurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinden
und Schulen zum Thema "Es geht auch ohne Herbizide" veranstaltet. Weiters wurde 2016 von der Landwirtschaftsstrategie
2020 "Landwirt.schafft.Leben", "Naturvielfalt in der Gemeinde", der Katholischen Kirche Vorarlberg,
und dem Umweltverband Vorarlberg ein Workshop zum Thema "Wege zum naturnahen und pestizidfreien Friedhof"
abgehalten. In der Broschüre, als auch in den Workshops wird veranschaulicht, wie ein Unterhalt ohne Pflanzenschutzmittel
funktioniert. Toleranz gegenüber dem Un(geplanten)Kraut steht bei der Pflege ohne Herbizide im Vordergrund.
Die LandesagrarreferentInnen-Konferenz hat am 12. Jänner 2018 in Klagenfurt darüber hinaus einstimmig
beschlossen, eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Pestizids Glyphosat in Auftrag zu geben, die gemeinsam vom
Bund und den Ländern getragen wird.
Weitestgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Die Landwirtschaft in Vorarlberg ist geprägt durch die viehhaltende Alp- und Milchwirtschaft. Demzufolge wird
die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Vorarlberg größtenteils als Grünland für die
Grundfuttergewinnung für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen genutzt. Auf Wiesen, Weiden und Alpen besteht grundsätzlich
kein Bedarf, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat (ausgenommen punktuell gegen hartnäckige Beikräuter
wie z.B. Ampfer) einzusetzen. Zudem ist anzumerken, dass fast alle Betriebe in Vorarlberg am Agrarumweltprogramm
zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft
(ÖPUL) teilnehmen. Je nach Maßnahme ist ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben. Einzelne
Betriebe, vorrangig im Acker-, Obst- und Gemüsebau, verwenden Herbizide, wobei die landwirtschaftlich genutzte
Fläche Vorarlbergs, auf der Herbizide eingesetzt werden, als eher gering einzuschätzen ist.
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