Generelles Glyphosat-Verbot EU-rechtlich nicht möglich

 

erstellt am
05. 12. 18
13:00 MEZ

Landesrat Gantner: Vorarlberg hat weitgehende Einschränkungen zum Schutz von Mensch und Pflanzen erlassen
Brüssel/Bregenz (vlk) – Landesrat Christian Gantner verweist darauf, dass die Vorarlberger Landesregierung in der Novelle der Pflanzenschutzmittelverordnung heuer weitere Einschränkungen erlassen hat, um im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und gefährderter Personengruppen (insbesondere Kinder, Schwangere, ältere Menschen) sowie des Pflanzenschutzes den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beschränken. Diese Bestimmungen betreffen sowohl berufliche wie private Pflanzenschutzmittel-Verwender. "Damit wurden aus unserer Sicht alle derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft", stellt Landesrat Gantner fest. Ein vollständiges Verbot von Glyphosat, wie derzeit insbesondere in Kärnten diskutiert, würde laut EU-Kommission den EU-rechtlichen Vorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widersprechen (Verordnung EG Nr. 1107/2009).

Die bisherigen Verbote der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (in Feuchtgebieten, Streue- und Magerwiesen oder Trockenstandorten; in an Wald oder Oberflächengewässern angrenzenden Geländestreifen; auf blühenden Pflanzen und auf Bienenweiden; in sonstigen Gebieten wie Wohn- oder Landwirtschaftsflächen, wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit von anderen Menschen oder Pflanzen zu erwarten ist) wurden weiter ausgedehnt. So ist nun die Anwendung auf öffentlich zugänglichen Freizeit- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Park- und Gartenanlagen sowie Sportanlagen (ausgenommen Wettkampf- und Trainingsflächen, für die erhöhte Anforderungen an die Herstellung und Pflege gelten) sowie auf dem Freigelände von Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und Schulen verboten.

"Das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat durch nicht-berufliche Verwender – wie in Kärnten vorgesehen – stellt einen neuen rechtlichen Aspekt dar. Dieser ist derzeit weder für Kärnten noch für uns abschließend geklärt. Für ein weiteres seriöses Vorgehen ist diese Vorfrage erst zu klären. Fakt ist, dass derzeit kein anderes Bundesland über weitreichender geltende rechtliche Vorschriften verfügt als Vorarlberg", so Landesrat Gantner.

Konsequenter Vorarlberger Weg
"Das Land Vorarlberg hat seinen Weg in der Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln gemäß der einstimmigen Entschließung des Vorarlberger Landtags vom 11. Mai 2016 auf Einhaltung des Vorsorgeprinzips in Bezug auf Glyphosat konsequent fortgesetzt", betont Gantner.

Bereits im Mai 2013 wurden alle Abteilungen und Dienststellen im Amt der Landesregierung sowie öffentlichen Einrichtungen, die Herbizide in ihrem Zuständigkeitsbereich einsetzen könnten, darauf hingewiesen, dass das Land seiner Vorbildfunktion nachkommt und auf den Einsatz von Totalherbiziden, wie Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat, auf öffentlichen Flächen verzichten wird. Zusätzlich wurde die Broschüre "Es geht auch ohne Herbizide" – Pflegeanleitung für Straßen, Wege, Plätze von der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum des Landes Vorarlberg 2014 erstmals herausgegeben. Für die Gemeinden wurden daraufhin im Rahmen von "Naturvielfalt in der Gemeinde", "Wissen vermitteln" und der Landwirtschaftsstrategie 2020 "Landwirt.schafft.Leben" Praktikerkurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinden und Schulen zum Thema "Es geht auch ohne Herbizide" veranstaltet. Weiters wurde 2016 von der Landwirtschaftsstrategie 2020 "Landwirt.schafft.Leben", "Naturvielfalt in der Gemeinde", der Katholischen Kirche Vorarlberg, und dem Umweltverband Vorarlberg ein Workshop zum Thema "Wege zum naturnahen und pestizidfreien Friedhof" abgehalten. In der Broschüre, als auch in den Workshops wird veranschaulicht, wie ein Unterhalt ohne Pflanzenschutzmittel funktioniert. Toleranz gegenüber dem Un(geplanten)Kraut steht bei der Pflege ohne Herbizide im Vordergrund.

Die LandesagrarreferentInnen-Konferenz hat am 12. Jänner 2018 in Klagenfurt darüber hinaus einstimmig beschlossen, eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Pestizids Glyphosat in Auftrag zu geben, die gemeinsam vom Bund und den Ländern getragen wird.

Weitestgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Die Landwirtschaft in Vorarlberg ist geprägt durch die viehhaltende Alp- und Milchwirtschaft. Demzufolge wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Vorarlberg größtenteils als Grünland für die Grundfuttergewinnung für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen genutzt. Auf Wiesen, Weiden und Alpen besteht grundsätzlich kein Bedarf, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat (ausgenommen punktuell gegen hartnäckige Beikräuter wie z.B. Ampfer) einzusetzen. Zudem ist anzumerken, dass fast alle Betriebe in Vorarlberg am Agrarumweltprogramm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) teilnehmen. Je nach Maßnahme ist ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben. Einzelne Betriebe, vorrangig im Acker-, Obst- und Gemüsebau, verwenden Herbizide, wobei die landwirtschaftlich genutzte Fläche Vorarlbergs, auf der Herbizide eingesetzt werden, als eher gering einzuschätzen ist.

 

 

 

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