Wien (bmnt) - Am 5. November hat das von der Bundesregierung angekündigte Totalverbot von Plastiksackerln
ab 2020 den Ministerrat passiert. „Wir setzen damit einen Meilenstein im Umweltschutz“, so die zuständige
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. „Wir gehen mit diesem Verbot auch deutlich weiter als die bestehende
EU-Richtlinie es verlangt hätte. Österreich ist das dritte Land in der EU, das ein Totalverbot umsetzen
wird.“
Mehr als 400 Mio. Plastiksackerl sind derzeit allein über den Lebensmittelhandel pro Jahr im Umlauf. Das verursacht
5.000 bis 7.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr. „Es gibt genügend gute Alternativen, wir brauchen keine
Plastiksackerl mehr in Österreich“, so Köstinger. Stoffsackerl wären für den Einkauf die beste
Alternative. Auch Papiersackerl würden zumindest nach der Nutzung besser verrotten oder könnten recycled
werden.
Mit dem aktuellen Beschluss im Ministerrat ist der erste formelle Schritt getan. Im Jänner wird Köstinger
die Vertreter/innen des Handels zu einem runden Tisch laden, um den Übergang bis zum Verbot zu besprechen.
Als Plastiksackerl bzw. Tragetasche gelten alle Produkte, die einen Henkel oder ein Griffloch haben.
Ergänzend zum Plastiksackerlverbot plant die Bundesregierung eine Reduktion von Plastikverpackungen in der
Höhe von 20 bis 25 Prozent. „Damit wollen wir weitere 60.000 Tonnen Plastik vermeiden“, so Köstinger.
Ebenso soll ab 2020 ein Verbot für die Beimengung von Mikroplastik in Kosmetik- oder Reinigungsprodukten kommen,
sofern es davor keine europäische Lösung dafür gibt. Auf EU-Ebene wird derzeit unter österreichischem
Vorsitz über die „Single Use Plastics“-Richtlinie verhandelt. Durch diese Richtlinie sollen weitere Wegwerfartikel
aus Plastik, wie etwa Becher, Plastikbesteck, Wattestäbchen, usw. verboten werden.
„Mit unseren Maßnahmen agieren wir schneller und umfassender als die EU“, betonte Köstinger. „Das ist
uns wichtig, dass wir den Kampf gegen unnötigen Plastikmüll konsequent führen.“
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