Aktuelle Aussprache mit Justizminister Josef Moser im Menschenrechtsausschuss
Wien (pk) – Der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus bedürfe enormer Beachtung und müsse in
der EU zu einem Kernthema werden, sagte Justizminister Josef Moser am 4. Dezember im Menschenrechtsausschuss
des Nationalrats. Beim Europäischen Rat Ende nächste Woche will er das Thema aktiv auf die Agenda bringen,
gerade in Verbindung mit Hass im Netz erwägt er strafrechtliche Anpassungen. Am Ende des Tages brauche es
eine europaweite Regelung, um jeder Form von Antisemitismus und Hassdelikten Einhalt gebieten zu können.
Was Grund- und Menschenrechte anbelangt, gebe es in der EU jedenfalls Nachholbedarf. Österreichs Ratsvorsitz
habe deswegen das Thema Rechtsstaatlichkeit aufs Tapet gebracht. Diese sei nicht nur im Zusammenhang mit einem
EU-Grundrechtverfahren nach Artikel 7 wichtig, sondern auch zwischen den Mitgliedsstaaten.
In Bezug auf das Asyl-Quartier Drasenhofen, positionierte sich Moser relativ klar. "Jede Einschränkung
von Menschenrechten verurteile ich auf das Schärfste", sagte der Minister zu Andreas Kollross (SPÖ),
der darin auch eine Verantwortung des Bundes sieht. Die Causa werde von der Staatsanwaltschaft nun rasch überprüft,
um daraus die notwendigen weiteren Schritte ableiten zu können, so der Justizminister.
Angesprochen von Renate Gruber (SPÖ) auf die umstrittene generelle Ermächtigung für die Sozialministerin
im Zusammenhang mit der Kassenreform spielte Moser den Ball zurück ans Parlament. "Ich schätze die
Gewaltenteilung über alles", so der Minister, bei der Ermächtigung habe es sich um eine Gesetzesvorlage
aus dem Parlament gehandelt, außerdem sei er oder sein Ministerium bei den Verhandlungen nicht eingebunden
gewesen.
Moser hofft noch heuer auf fertigen Entwurf für Reform des Maßnahmenvollzugs
Die Abgeordneten Harald Troch, Robert Laimer (beide SPÖ), Christian Ries (FPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS)
sowie Alma Zadic (JETZT) interessierten sich für die Situation in Österreichs Justizanstalten sowie im
Maßnahmenvollzug. Die Reformpläne seines Vorgängers für den Maßnahmenvollzug seien nicht
in der Schublade gelandet, nach damaligen Widerständen allerdings einem Neustart unterzogen worden, berichtete
Moser. Der Entwurf für die Reform ist laut dem Justizminister in Fertigstellung. Er hofft, dass sie noch in
diesem Jahr in Begutachtung gehen kann. Es gehe darum, nach innen und außen zu schützen. Vorgesehen
ist demnach, bei der Beurteilung über den Maßnahmenvollzug neben einem Psychiater auch einen klinischen
Psychologe beizuziehen. Entscheiden soll künftig kein Einzelrichter mehr, sondern ein Kollegialgericht.
Dem großen Zustrom im Maßnahmenvollzug müsse jedenfalls vielfältig begegnet werden. So würde
etwa die Infrastruktur im Forensischen Zentrum Asten ausgebaut, zusammen mit psychiatrischen Kliniken werde versucht,
zusätzliches Kontingent zu schaffen. Es gelte das Individualisierungsgebot mit dem Ziel, Häftlinge zu
therapieren und diese auch dazu zu motivieren. Dafür sei eine Kompetenz- und Clearingstelle eingerichtet worden,
so der Minister. Für Moser steht außerdem die Frage im Raum, ob die rund 45 Mio. € an Kosten für
die Betreuung im Maßnahmenvollzug auch in Zukunft alleine vom Justizministerium gestemmt oder auch vom Gesundheitsressort
mitgetragen werden sollen.
Geht es um den Mangel an Justizwachbeamten und deren Sicherheit, berichtete Moser, dass die Angriffe in den Justizanstalten
leicht zurückgegangen seien. 5,18 Angriffe bis November 2018 gerechnet auf 100.000 Hafttage seien nicht überbordend
aber dennoch zu viele. Begegnet sei man diesem Problem bereits mit Deradikalisierung und einer Rekrutierungsoffensive.
Demnach sollen bis 2020 alle Posten in Österreichs Haftanstalten nachbesetzt sein.
JETZT-Abgeordnete Zadic brachte außerdem in Erfahrung, dass zirka 36% der angefochtenen Asylverfahren vom
Bundesveraltungsgericht aufgehoben wurden. Eine Personalaufstockung im Bundesverwaltungsgericht wird derzeit geprüft.
Was die in Diskussion stehende Rechtsberatung in Asylverfahren betrifft, sagte Moser, dass er nicht beabsichtige,
die Rechtsberatung noch in diesem Jahr zu kündigen. Dieses Thema stehe im ersten Halbjahr 2019 auf dem Plan,
zurzeit laufe die Evaluierung, so Moser gegenüber Nikolaus Scherak (NEOS).
Hinsichtlich der sogenannten SDGs, den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Suistainable Development
Goals), verwies Moser u.a. auf die Digitalisierungsoffensiven der Regierung. Gearbeitet wird demnach etwa an einer
interaktiven digitalen Bürgerserviceplattform zur elektronischen Akteneinsicht.
Beim grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence) ist Moser zuversichtlich, dass
innerhalb der EU in diesem Jahr noch eine Einigung erzielt werden kann. Einen systematischen Informationsaustausch
zu elektronischen Beweismitteln oder zu Fehlinformationen vor Wahlen brauche es auch zwischen der EU und den USA.
Die Verhandlungen dafür könnten begonnen werden, die Kommission brauche allerdings noch ein Verhandlungsmandat.
Österreich habe im Zusammenhang mit dem SDGs auch mit der nationalen Anti-Korruptionsstrategie oder im Bereich
des Strafrechts bereits einige Maßnahmen gesetzt, dennoch gebe es noch einiges zu tun, wie Moser gegenüber
Petra Bayr (SPÖ) sagte.
Rund um die Debatte über eine mögliche Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
positionierte sich Moser klar und meinte, dass das Individualbeschwerderecht nicht angegriffen werden dürfe.
Gemäß 15. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention würden organisatorische
und verfahrensrechtliche Maßnahmen im Gerichtshof weiter vorangetrieben, wie er auf Nachfrage Gudrun Kuglers
(ÖVP) sagte. Leider bedeute dieses Protokoll allerdings auch ein Hemmnis für einen Beitritt der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention.
Rückgang bei Vergewaltigungsdelikten, Anstieg der Kinder-Pornografie
Angesprochen von Susanne Fürst (FPÖ) auf aktuelle Deliktszahlen und Entwicklungen im Bereich des sexuellen
Missbrauchs informierte Moser, dass Vergewaltigungsdelikte zurückgegangen seien, pornografische Darstellungen
Minderjähriger aber zugenommen hätten. Laut Minister ist zudem ein Anstieg sexueller Belästigungen
zu verzeichnen. Der Anteil ausländischer StraftäterInnen sei bei diesen Delikten im Vergleich zu Drogen-
und Vermögensdelikten mit 26% verhältnismäßig gering. Das Delikt der pornografischen Darstellungen
von Minderjährigen würde hauptsächlich von ÖsterreicherInnen begangen.
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