Wichtiger Fortschritt für fairen Wettbewerb im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft
erzielt
Brüssel/Wien (bmdw) - Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union einigten sich am 29. November
auf eine Verordnung, die als erster europäischer Rechtsakt die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und
Unternehmen regelt. Damit stellt sie einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts
dar. Die Ratsvorsitzende Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort,
unterstrich am 4. Dezember die Bedeutung dieser Verordnung: „Mit dieser Verordnung werden die Geschäftsbeziehungen
zwischen Online-Plattformen und Unternehmen an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst. Faire Geschäftsbeziehungen
und Rechtssicherheit sind nicht nur für unsere Unternehmen von zentraler Bedeutung, sondern auch für
die Bürgerinnen und Bürger.“ Gerade im E-Commerce ist es besonders wichtig, dass ein fairer Wettbewerb
in der digitalisierten Wirtschaft sichergestellt wird.
AT-Ratspräsidentschaft: KMU im Fokus
Die österreichische Ratspräsidentschaft hat sich ganz besonders für die Anliegen von KMU eingesetzt,
mit dem erklärten Ziel für eine bessere Rechtslage zu sorgen. Gerade deshalb war es dem österreichischen
Vorsitz besonders wichtig, nationale Verbote von Bestpreisklauseln zu verteidigen, die die Freiheit der Preissetzung
auf der eigenen Homepage von Unternehmen sicherstellen. „Selbstverständlich setze ich mich Sicherstellung
jenes Schutzes ein, der gerade im Beherbergungssektor durch unlautere Geschäftspraktiken notwendig geworden
ist. Zudem hat er sich in Österreich und anderen Teilen Europas deutlich bewährt. Plattformen stellen
einen wichtigen Distributionsweg für Unternehmen dar, aber wir brauchen die regulativen Rahmenbedingungen,
um Abhängigkeiten zu minimieren“, betont Schramböck.
Auch für die Aufnahme eines verstärkten Kündigungsschutzes hat sich die österreichische Ratspräsidentschaft
aktiv eingesetzt: sofortige Vertragskündigung und die damit einhergehende Löschung des Accounts sollen
nur in Ausnahmefällen möglich sein. Dies soll den betroffenen Anbietern Zeit geben, sich mit den Plattform-Betreibern
zu einigen und sich auf etwaige Folgen einer Kündigung vorbereiten zu können. „Die Einigung bildet eine
ausgezeichnete Balance zwischen den Anliegen der gewerblichen Nutzer und kleinerer Plattformen ohne Unternehmen
zu hohe bürokratische Verpflichtungen aufzuerlegen“, unterstreicht Schramböck abschließend.
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