Großer Bedarf an moderner Laborausstattung
Wien (bmvit) - „Für einen wettbewerbsfähigen Forschungs- und Wirtschaftsstandort sind moderne
Labors und Forschungsinfrastrukturen eine wichtige Voraussetzung. Deshalb investieren wir elf Millionen Euro in
neue Instrumente und Messgeräte“, gibt Norbert Hofer, Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
bekannt. Die Geräte werden vor allem in der medizinischen Forschung, in den Natur- und Materialwissenschaften
und im Bereich der Elektromobilität eingesetzt. Gefördert werden sie aus dem Programm „Forschungsinfrastruktur“,
das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird.
„Die geförderten Forschungsinfrastrukturen sollen zu Knotenpunkten für die aktuelle Forschung und Technologieentwicklungen
in Österreich werden“, so Bundesminister Hofer. „Sie werden einen wichtigen Beitrag für die heimische
Spitzenforschung leisten und zugleich die Profilbildung der Hochschulen und Forschungsinstituten unterstützen.“
Investiert wird an vier Universitäten und fünf außeruniversitären Forschungsinstituten in
der Steiermark, Wien und in Tirol.
„Forschungsinfrastrukturen spielen im Europäischen Forschungsraum eine essentielle Rolle um neues Wissen und
neue Technologien in allen wissenschaftlichen Bereichen zu generieren“, berichten die FFG-Geschäftsführer
Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. „Der Bedarf an moderner Laborausstattung ist groß: In der aktuellen Ausschreibung
wurden im Rahmen von 56 eingereichten Projekten Fördermittel in Höhe von rund 65 Millionen Euro beantragt.
Damit ist die Ausschreibung stark überzeichnet und nur neun Projekte konnten bewilligt werden.“ Für diese
Projekte wurden 10,7 Millionen Euro zugesagt.
Acht der neun bewilligten Investitionsvorhaben sehen eine nicht-wirtschaftliche Nutzung vor, ein Projekt eine wirtschaftliche
Nutzung. Basis jeder Förderung ist ein Nutzungskonzept, in dem dargestellt wird, wer die Geräte wofür
einsetzen soll und wie dadurch der Forschungsstandort Österreich gestärkt wird. Es gibt keine thematischen
Einschränkungen auf bestimmte Technologie- oder Wissenschaftsbereiche. Die maximale Laufzeit der Förderung
beträgt fünf Jahre.
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