Einigung auf EU-Katastrophenhilfemechanismus

 

erstellt am
14. 12. 18
13:00 MEZ

Beim 3. Politischen Trilog in Straßburg wurde unter österreichischem EU-Ratsvorsitz eine Einigung auf einen EU-Katastrophenhilfemechanismus erzielt.
Straßburg/Wien (bmi) - Am 23. November 2017 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Abänderung des bestehenden Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union vor. Nach dem Start der Verhandlungen unter bulgarischem EU-Ratsvorsitz gelang dem österreichischen Ratsvorsitz beim EU-Innenministerrat im Juli in Innsbruck eine gemeinsame Ausrichtung auf dieses Katastrophenschutzverfahren. Beim 3. Politischen Trilog am 12. Dezember 2018 in Straßburg konnte nun mit dem Europäischen Parlament nach neun technischen Meetings eine Einigung über das Dossier erzielt werden.

Das neue Katastrophenschutzverfahren soll durch zwei Maßnahmen verbessert werden: einerseits durch die Stärkung des bestehenden Pools aus nationalen Katastrophenschutz-Kapazitäten, andererseits durch die Schaffung von sogenannten "rescEU-Kapazitäten". "rescEU-Kapazitäten" sollen als Reserve zur Verfügung stehen, wenn alle andere Kapazitäten erschöpft oder nicht verfügbar sind. Darüber hinaus soll mit der Reform des Katastrophenschutzverfahrens auch die Prävention in den einzelnen Mitgliedstaaten gestärkt werden.

"Als Abteilungsleiter der zuständigen Fachabteilung II/13 – Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement und Koordination Zivile Sicherheit – im Innenministerium bin ich stolz, dass die Verhandlungen zur Abänderung des Katastrophenschutzverfahrens während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes unter der Leitung von Referatsleiterin Karin Zettelmann abgeschlossen werden konnten", sagte Robert Stocker zur Einigung auf einen EU-Katastrophenhilfemechanismus. "Damit wurde eine wichtiger Beitrag im Sinne des Mottos des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 'Ein Europa, das schützt' geleistet", sagte Stocker.

 

 

 

Österreichs EU-Vorsitz
https://www.eu2018.at

 

 

 

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