Beim 3. Politischen Trilog in Straßburg wurde unter österreichischem EU-Ratsvorsitz
eine Einigung auf einen EU-Katastrophenhilfemechanismus erzielt.
Straßburg/Wien (bmi) - Am 23. November 2017 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag
zur Abänderung des bestehenden Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union vor. Nach dem Start
der Verhandlungen unter bulgarischem EU-Ratsvorsitz gelang dem österreichischen Ratsvorsitz beim EU-Innenministerrat
im Juli in Innsbruck eine gemeinsame Ausrichtung auf dieses Katastrophenschutzverfahren. Beim 3. Politischen Trilog
am 12. Dezember 2018 in Straßburg konnte nun mit dem Europäischen Parlament nach neun technischen Meetings
eine Einigung über das Dossier erzielt werden.
Das neue Katastrophenschutzverfahren soll durch zwei Maßnahmen verbessert werden: einerseits durch die Stärkung
des bestehenden Pools aus nationalen Katastrophenschutz-Kapazitäten, andererseits durch die Schaffung von
sogenannten "rescEU-Kapazitäten". "rescEU-Kapazitäten" sollen als Reserve zur Verfügung
stehen, wenn alle andere Kapazitäten erschöpft oder nicht verfügbar sind. Darüber hinaus soll
mit der Reform des Katastrophenschutzverfahrens auch die Prävention in den einzelnen Mitgliedstaaten gestärkt
werden.
"Als Abteilungsleiter der zuständigen Fachabteilung II/13 – Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement
und Koordination Zivile Sicherheit – im Innenministerium bin ich stolz, dass die Verhandlungen zur Abänderung
des Katastrophenschutzverfahrens während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes unter der Leitung von
Referatsleiterin Karin Zettelmann abgeschlossen werden konnten", sagte Robert Stocker zur Einigung auf einen
EU-Katastrophenhilfemechanismus. "Damit wurde eine wichtiger Beitrag im Sinne des Mottos des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes 'Ein Europa, das schützt' geleistet", sagte Stocker.
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