Einstimmige Genehmigung eines EU-Beschlusses zum bevorstehenden Urnengang im Mai 2019
Wien (pk) - Die Europawahlen vom 26. Mai 2019 werfen bereits ihren Schatten voraus. Im Nationalrat herrschte
am 13. Dezember Konsens über die Genehmigung eines EU-Beschlusses , mit dem Änderungen am 1976 beschlossenen
Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen
und einige allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt werden. Unter anderem geht es um die Festschreibung
des Verhältniswahlsystems, erlaubte Formen von Stimmabgaben und die Beschränkung von Einzugshürden.
Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im 751 MandatarInnen umfassenden Europäischen Parlament vertreten.
Künftig werden es infolge des Brexit 19 von 705 Abgeordneten sein.
Auf Österreich haben dies Bestimmungen keine Auswirkungen, sie müssen nur von allen Mitgliedstaaten genehmigt
werden. Wie die Abgeordneten Josef Lettenbichler (ÖVP), Maximilian Unterrainer (SPÖ) und Susanne Fürst
(FPÖ) unterstrichen, geht es dabei insbesondere um mehr Transparenz im Wahlprozess und um den Zugang zu zuverlässigen
Informationen. Die PolitikerInnen wiesen auch auf die Wichtigkeit hin, sich an den Wahlen zu beteiligen, denn es
liege im Interesse aller, dass das Europäische Parlament über eine breitere Legitimität verfügt,
wie Fürst betonte. Es gelte, das europäische Bewusstsein zu stärken, so Unterrainer, außerdem
warten auf die EU große Herausforderungen. Fürst hielt zudem fest, dass sich die EU auf ihre ursprünglichen
Zielsetzungen und die großen Themen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips konzentrieren sollte.
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