Vereinbarung beinhaltet unter anderem stärker strukturierte, vertiefte Zusammenarbeit
im Bereich der österreichischen gesamtstaatlichen Sicherheit
Wien (bmi) - „Beim Thema Sicherheit sind wir der Bevölkerung verpflichtet, schnellstmöglich Lösungen
für Probleme zu finden. Mit der Wirtschaftskammer Österreich als Partner können wir uns darauf verlassen,
dass die Besten an der Sache arbeiten“, sagte Innenminister Herbert Kickl bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Innenministerium und der Wirtschaftskammer Österreich im Bereich der Sicherheitswirtschaft und
-technologieentwicklung am 14. Dezember im Innenministerium.
„Zahlreiche österreichische Unternehmen engagieren sich erfolgreich im Bereich Sicherheit und in der Entwicklung
neuer Technologien. Themen wie Cyber Security nehmen einen immer wichtigeren Platz innerhalb der Sicherheitswirtschaft
ein, wofür wir neue Lösungen brauchen, um auch in der Zukunft höchste Sicherheitsstandards im Land
bieten zu können. Mit der heutigen Kooperationsvereinbarung wollen wir daher eine noch stärkere Zusammenarbeit
zwischen der inneren Sicherheit und der österreichischen Wirtschaft forcieren“, sagte Dr. Harald Mahrer, Präsident
der Wirtschaftskammer Österreich.
Ziele der Kooperationsvereinbarung
Um sich schneller auf die Veränderungen im Bereich der Kriminalität einzustellen, ist es wichtig, durch
Information und Weiterentwicklung immer am Ball zu bleiben. Die Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt
dazu. Die Ziele der Kooperationsvereinbarung beinhalten unter anderem eine stärkere, strukturierte und vertiefte
Zusammenarbeit im Bereich der österreichischen gesamtstaatlichen Sicherheit, insbesondere in der Sicherheitswirtschaft.
Hierbei wird der Fokus auf Cyber-Sicherheitswirtschaft und Cyber-Kriminalität sowie der Beitragsleistung zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Polizei durch neue Technologien gelegt.
Weiters wird ein kontinuierlicher und strukturierter Informationsaustausch im Bereich der Sicherheitswirtschaft
stattfinden. Besonders hervorzuheben sind die Kooperation bei der fachspezifischen Aus- und Weiterbildung und die
Schaffung von Synergien, zum Beispiel Know-how, Experten und Projektpartner. Zusätzlich wird die Zusammenarbeit
beim Aufbau einer Infrastruktur zur Verbreitung relevanter Information zu Cyber Security sowie bei der Hilfestellung
für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) vorangetrieben.
Umsetzung der Zusammenarbeit
Um die Zusammenarbeit so unkompliziert wie möglich zu gestalten, soll sie über zwei zentrale Koordinationsstellen
erfolgen, die sich periodisch zu Abstimmungstreffen zusammenfinden. Um schnellstmöglich zu Ergebnissen zu
gelangen, ist die Durchführung gemeinsamer themenbezogener Seminare, Workshops und Informationsveranstaltungen
geplant. Außerdem ist in der Kooperationsvereinbarung geregelt, wie der Austausch von klassifizierter Information
unter Einhaltung der gültigen Vorschriften funktionieren wird. Die Zusammenarbeit ist auf unbefristete Zeit
festgelegt.
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