EU-Rat billigt vorläufige Einigung über neue Bestimmungen
Brüssel/Wien (bmvit) - Die EU schützt ihren Luftverkehrssektor mit einem Mechanismus, der einen
fairen Wettbewerb mit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern gewährleistet und auch dazu beitragen soll,
eine hohe Dichte an Verkehrsverbindungen in der gesamten EU aufrechtzuerhalten. Die Botschafterinnen und Botschafter
der Mitgliedstaaten haben am 13. Dezember die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige
Einigung über eine entsprechende Reform gebilligt, die entscheidend ist für einen Sektor, der zunehmend
von globalem Wettbewerb geprägt ist und dem bislang ein wirksames Instrument fehlte, um gegen unfaire Geschäftspraktiken
vorzugehen.
„Der EU steht nun endlich ein Instrument zur Verfügung, das zwischen den Fluggesellschaften für einen
gesunden Wettbewerb sorgt. Reisende werden zukünftig von den niedrigeren Flugpreisen und besseren Verbindungen
profitieren.“ zeigt sich Bundesminister Hofer erfreut.
Nach den vereinbarten neuen Bestimmungen gilt künftig sowohl bei umfassenden EU-Abkommen als auch bei bilateralen
Luftverkehrsabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten und Drittländern ein einheitliches Verfahren für die
Einleitung von Untersuchungen und Entscheidungen über Abhilfemaßnahmen.
Die Kommission erhält die Befugnis, Untersuchungen einzuleiten und über Abhilfemaßnahmen zu entscheiden,
wenn eine wettbewerbsverzerrende Praxis einem EU-Luftfahrtunternehmen Schaden zugefügt hat oder eindeutig
eine Schädigung droht. Im letzteren Fall kommen die Abhilfemaßnahmen erst zur Anwendung, wenn aus der
Bedrohung eine tatsächliche Schädigung geworden ist.
Etwaige Abhilfemaßnahmen finanzieller oder operativer Art werden mittels Durchführungsrechtsakten von
der Kommission erlassen, wobei operative Abhilfemaßnahmen einem strengeren Verfahren unterliegen.
Sobald die vorgeschlagene Verordnung förmlich angenommen ist, wird sie den bestehenden Rechtsakt ersetzen,
der mit einigen Mängeln behaftet ist und nie in der Praxis angewandt wurde. Auf internationaler Ebene besteht
derzeit kein Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Luftfahrtunternehmen.
Verfahren und nächste Schritte
Die Einigung vom 20. November wurde auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter von den EU-Botschafterinnen
und -Botschaftern gebilligt. Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet
worden ist, muss er zunächst vom Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden.
Nach der Annahme wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
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