Weitere Themen: Wahlen zur Wirtschaftskammer, besserer Schutz für Versicherungsnehmer
und unlauterer Wettbewerb
Wien (pk) - Am Schluss des Plenartages gab der Nationalrat am 12. Dezember grünes Licht für vier
unterschiedliche Materien, die das Plenum teils einstimmig, teils mehrheitlich passierten. Dabei handelt es sich
um die Vereinfachung digitaler Amtswege, um eine Novelle zur Versicherungsvermittlung, ferner um neue Bestimmungen
für die Wirtschaftskammerwahlen und schließlich um eine UWG-Novelle, mit der EU-Vorgaben zu Geschäftsgeheimnissen
umgesetzt werden.
Am Ende der Sitzung wurde noch ein Fristsetzungsantrag der NEOS abgelehnt. Sie wollten dem Verfassungsausschuss
zur Beratung des Antrags, wonach die Valorisierung der Parteienförderung ausgesetzt werden soll, ein Frist
bis zum 29. Jänner 2019 setzen.
Neue Plattform soll digitale Amtswege einfacher machen
Die Zustimmung aller erhielt die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die
rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll. Darauf sollen nicht nur bestehende
Dienste, sondern auch neue angeboten werden. So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf
An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden. Durch die Neuerungen werden überdies die
Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints
vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer
eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme
der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.
Eva-Maria Himmelbauer und Maria Theresia Niss (beide ÖVP) betonten, dass man damit den Menschen einen einfachen
und unkomplizierten Zugang zu Behördenleitungen anbieten wolle, und zwar im Form eines 24-Stunden-Service,
unabhängig von Öffnungszeiten. Es gehe auch um eine bessere Vernetzung der einzelnen Datenbanken. Damit
seien auch drei Prinzipien erfüllt, sagte Niss, nämlich Bürgerorientierung, Bürokratieabbau
und Effizienzsteigerung. Himmelbauer sprach zudem von Benutzerfreundlichkeit und zeitlicher sowie finanzieller
Ersparnis. Christian Höbarth von den Freiheitlichen sah die Maßnahmen auch als wesentliche Schritte
zur Verwaltungsreform.
Auch Konrad Antoni von der SPÖ äußerte sich positiv zu dieser Gesetzesvorlage, machte aber darauf
aufmerksam, dass noch nicht alle BürgerInnen, vor allem im ländlichen Raum, digital erreichbar sind.
Es sei daher wichtig, dass auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen bleibt, Amtswege persönlich zu erledigen.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sicherte daraufhin zu, dass für sie die Wahlfreiheit ganz
oben stehe.
Für Christoph Stark (ÖVP) bietet die Digitalisierung große Chancen, er räumte aber ein, dass
diesbezüglich noch viele Ängste bestehen. Daher hält er es für wichtig, den BürgerInnen
Mut zu machen und sie in die Welt der Digitalisierung hereinzuholen. In diesem Sinne begrüßte er diesbezügliche
Angebote der Wirtschaftsministerin.
Schutz der VersicherungsnehmerInnen soll verbessert werden
Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert
werden. Die vom Wirtschaftsausschuss an das Plenum weitergeleitete Versicherungsvermittlungsnovelle betrifft in
diesem Sinn den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler - so etwa die Berufsgruppen
der Versicherungsagenten, der Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der Kreditinstitute
sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen
der Branche. Man erwartet sich durch die Umsetzung der Richtlinie eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung
und damit einen besseren Schutz für die VersicherungsnehmerInnen.
Die Vorlage passierte unter Berücksichtigung eines ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrags das Plenum mehrheitlich.
Die Änderungen betreffen einerseits Klarstellungen in Bezug auf die Schulungen durch die zuständigen
Fachorganisationen der Wirtschaftskammer, andererseits versucht man durch Präzisierungen Rechtssicherheit
im Falle von Spätschäden zu schaffen, etwa wie lange eine Nachdeckung für einen Verstoß während
aufrechter Versicherung besteht. Außerdem werden Übergangsregelungen für Versicherungsvermittler
geschaffen, die ein Jahr Zeit haben sollen, allfällige unzulässig nachdeckungsbeschränkte Versicherungsverträge
anzupassen.
Ein Abänderungsantrag der SPÖ erhielt nicht die erforderliche Unterstützung. Die SozialdemokratInnen
kritisierten, dass EMAS Betriebe nun gänzlich von der regelmäßigen Überprüfung ausgeschlossen
werden sollen. EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen
jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Die SPÖ stimmte schlussendlich der Gesetzesvorlage nicht zu, auch wenn, wie Maximilian Unterrainer festhielt,
die EU-Richtlinie in die richtige Richtung, nämlich die Stärkung des Konsumentenschutzes, gehe. Ihm ist
die Umsetzung jedoch zu wenig präzise, als Beispiel nannte er die Schulungsmaßnahmen. Offen bleibt für
ihn auch die Provisionsfrage.
Seitens der Koalitionsparteien wurde die Vorlage jedoch begrüßt. Sie ziele auf den stärkeren Schutz
der VersicherungsnehmerInnen ab, machten Peter Haubner und Andreas Kühberger (beide ÖVP) geltend. Dies
sei insbesondere im Hinblick auf Versicherungsanlageprodukte wichtig, weil man dadurch vermeidbare Beschwerdeverfahren
reduzieren könne. Das Gesetz sei mit den Praktikern gut vorbereitet worden, sagte Haubner. Wolfgang Klinger
(FPÖ) führte die verstärkte Transparenz ins Treffen.
Novelle zum Wirtschaftskammergesetz verabschiedet
Mit Änderungen im Wirtschaftskammergesetz (WKG) haben die Regierungsparteien eine Klarstellung hinsichtlich
der Wahlen zur Wirtschaftskammer vorgenommen. Die Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen
Unterstützungserklärungen wird mit dem Ziel der Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal
sieben reduziert. Bei den Wahlkartenkuverts hat man sich an der für den Bund geltenden Lösung orientiert
und für die Reihung von strittigen Listenplätzen eine Regelung vorgenommen. Eine Bestimmung betreffend
die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation verfolgt den Zweck,
Synergien im Binnenbereich der Kammer zu nutzen.
Es handle sich um eine technische Novelle, die von einer breiten Mehrheit des Wirtschaftskammerparlaments getragen
wurde, sagte ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Die Änderungen schaffen rechtliche Klarstellung hinsichtlich
der Listenreihung von Wählergruppen und wirken entbürokratisierend, somit seien sie ein Schritt in die
richtige Richtung, meinte Christian Pewny (FPÖ).
Mittels eines kurzfristigen Abänderungsantrags stellten Haubner (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ)
zudem sicher, dass die Landeskammern gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
im übertragenen Wirkungsbereich als Standortanwalt tätig werden können, wenn Vorhaben Auswirkungen
auf das jeweilige Bundesland als Wirtschaftsstandort haben. Haubner sieht darin einen Vorteil, weil dadurch kein
eigener Apparat nötig sei und die Aufgabe des Standortsanwalts in eigenverantwortlicher Selbstverwaltung von
der Kammer erledigt werden kann. Damit will man auch kleinen Unternehmen entgegenkommen, ergänzte Klinger.
Das kurzfristige Einbringen des Abänderungsantrag bezeichnete Bruno Rossmann (JETZT) als "Politik mit
dem Brecheisen". Die Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes sei somit nur eine "Trägerrakete",
um einen weiteren Schritt zur Demontage des Umweltschutzes einzuleiten. Dass nun künftig Wirtschaftslobbyisten
Umweltinteressen vertreten sollen, werde vor dem Verfassungsgericht nicht halten, meinte er.
Doris Magreiter (SPÖ) kritisierte die Symbol- und Parteipolitik der Regierung, da kleinen Unternehmen nicht
der notwendige Stellenwert zukommen würde. Auch sollte man ihrer Ansicht nach besser zur Vereinfachung und
Entbürokratisierung beitragen, etwa indem man Wahlkarten automatisch zukommen lässt. Die SPÖ-Abgeordnete
ortete einen Bedarf technischer Anpassungen im Gesetz. Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren
eröffnet ist, sollten von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein, meinte die Abgeordnete. Außerdem
sollte die Wahrung des Wahlgeheimnisses gesetzlich gewährleistet sein. Im Wirtschaftskammergesetz wollte sie
außerdem festmachen, dass die Hauptwahlkommission der Bundeskammer das bundesweite Wahlergebnis zu verlautbaren
hat, die Landeskammern die auf die Wählergruppen entfallenden Stimmen und Mandate. Der Abänderungsantrag
zur Konkretisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts wurde allerdings abgelehnt.
Umfassende Kritikpunkte äußerte auch NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn. Das System zur Zusammensetzung
der Wirtschaftsparlamente mittels Hochrechnung der Fachorganisationsmandate sei seiner Ansicht nach komplex und
veraltet. Er kritisierte auch die Intransparenz bei der Parteienförderung durch die Bundes- und Landeskammern
in Millionenhöhe. Die Wirtschaftskammerwahl sei demnach undemokratisch und undurchsichtig, daher forderte
er eine Reform des Wahlsystems im Sinne direkter Demokratie und Transparenz. Der Entschließungsantrag fand
keine Mehrheit im Plenum. Andreas Ottenschläger (ÖVP) kritisierte den NEOS-Abgeordneten daraufhin für
die Verknüpfung zweiter Materien, "die nichts miteinander zu tun haben".
UWG-Novelle setzt EU-Richtlinie um
Mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG) wird einer Richtlinie der Europäischen
Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem
Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung nachgekommen. Ziel ist Verbesserung des verfahrensrechtlichen
Schutzes. Dem Gesetz, in dem vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse getroffen
werden, wurde mehrheitlich zugestimmt.
Andreas Kühberger (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass das Know-how, intellektuelles Kapital und die Geschäftsgeheimnisse
österreichischer Unternehmer nun "noch besser geschützt werden können". Österreich
sei ein Vorreiter bei neuen Technologien. Um diese Rolle in der EU und den guten Wirtschafstandort zu erhalten,
brauche es mutige Unternehmerinnen mit innovativen Ideen. Dafür schaffe man nun wichtige Rahmenbedingungen,
so Kühberger. Christian Pewny (FPÖ) stimmte dem zu und sagte, Österreich habe seinen Aufschwung
innovativen, modernen und leistungsstarken Unternehmern zu verdanken. Gegen kriminelle Methoden des Cyber-Engineerings
und Wirtschaftsspionage müsse man sich also entschieden wehren. Ein effektiver Schutz der Geschäftsgeheimnisse
und Produktideen sei nicht nur im Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts
zum Schutz von Arbeitsplätzen, so Pewny.
Mit dem Gesetz werde der Informationsfluss in den Belegschaftsvertretungen nun noch schwieriger gestaltet, daher
könne man der Regierungsvorlage nicht zustimmen, meinte Rainer Wimmer (SPÖ). Für JETZT-Klubobmann
Bruno Rossmann greift der Schutz von Whistleblowern in der Gesetzesnovelle zu kurz. Man müsste die Beweislastumkehr
diskutieren, wie er am Beispiel der Aufdeckung der Cum-Ex-Geschäfte verdeutlichte. Es handle sich dabei um
einen der größten Steuerbetrugsskandale in der EU in den letzten Jahrzehnten mit einer Schadensumme
von 55 Mrd. €. Die an dem Recherchenetzwerk beteiligten Whistleblower müsste man besser schützen, meinte
Rossmann.
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