Gehälter im öffentlichen Dienst steigen 2019 um durchschnittlich 2,76%
Wien (pk) - Für 29 SpitzenpolitikerInnen wird es auch im kommenden Jahr eine Nulllohnrunde geben. Das
hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 12. Dezember auf Initiative der Regierungsparteien einstimmig beschlossen.
Demnach wird die automatische Valorisierung der Bezüge unter anderem für den Bundespräsidenten,
die Regierungsmitglieder, die drei NationalratspräsidentInnen und die Klubobleute zum zweiten Mal in Folge
ausgesetzt. Für die übrigen Politikerbezüge gilt hingegen die gesetzliche Inflationsanpassung von
2%, im öffentlichen Dienst werden die Gehälter sozial gestaffelt zwischen 2,51% und 3,45% steigen.
Eingebettet ist die Nulllohnrunde für einzelne SpitzenpolitikerInnen in einen Fünf-Parteien-Antrag ,
der unter anderem ein höheres Spesenlimit für Mitglieder von Untersuchungsausschüssen und MandatarInnen
mit Behinderung bringt. Zudem ermöglicht eine ergänzend dazu mit Stimmenmehrheit beschlossene Novellierung
des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes auch den Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat,
einen persönlichen Mitarbeiter bzw. eine persönliche Mitarbeiterin zur Unterstützung ihrer parlamentarischen
Tätigkeit zu beschäftigen.
Kritik an der Nulllohnrunde für SpitzenpolitikerInnen kam von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. Es sei Vizekanzler
Strache unbenommen, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, meinte er, insgesamt handle es sich aber um einen
reinen "Marketingschmäh", mit dem man den ÖsterreicherInnen Sand in die Augen streue. Schließlich
bringe die Initiative der Regierungsparteien maximal Einsparungen von 150.000 € pro Jahr, während die gleichzeitige
Valorisierung der Parteienförderung Zusatzkosten für das Budget von 1,6 Mio. € verursache. Hier und bei
den Wahlkampfkosten gilt es seiner Auffassung nach anzusetzen.
Das wollte Wolfgang Gerstl (ÖVP) allerdings nicht so sehen. Beim Verzicht auf die Bezugserhöhung gehe
es nicht um Einsparungen, sondern darum, ein klares Zeichen zu setzen, hielt er Scherak entgegen. Damit werde unterstrichen,
dass die Bundesregierung für die Menschen arbeite. Markus Tschank (FPÖ) hob hervor, dass die neue Spesenregelung
am Leistungsgedanken anknüpfe, und bedankte sich bei den ParlamentsmitarbeiterInnen für ihre wertvolle
Arbeit.
Scharfe Kritik an Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik
Seitens der SPÖ nutzte Peter Wittmann die Debatte insbesondere dazu, um die von der FPÖ eingebrachte
Klage gegen die Republik Österreich in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl
2016 durch den Verfassungsgerichtshof scharf zu kritisieren. Die Schadenersatz-Forderung in der Höhe von 3,4
Mio. € sei "unanständig" und zeuge vom "moralischen Verfall" der Regierungspartei, meinte
er. Auch NEOS-Abgeordneter Scherak kann dieser Klage wenig abgewinnen. Um zu verhindern, dass letztlich die freiwilligen
WahlbeisitzerInnen zum Handkuss kommen, brachte Wittmann einen Entschließungsantrag ein, der auf einen vorsorglichen
Verzicht von Regressforderungen abzielte, dieser fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.
Strache: Freiwilligen WahlhelferInnen droht keine Regressforderung
Vizekanzler Heinz-Christian Strache wertete es in seiner Stellungnahme als ein gutes Zeichen, dass PolitikerInnen,
deren Bezug weit über dem Durchschnittsgehalt der ÖsterreicherInnen liegt, auf bis zu 400 € monatlich
verzichten. Ein Kürzung bei der Parteienförderung, wie von den NEOS gefordert, hält er hingegen
nicht für sinnvoll. Schließlich sei es wichtig, dass die Parteien unabhängig von großen Spendern
und Unternehmen bleiben.
Was den Antrag der SPÖ betrifft, ist für Strache klar, dass keinem einzigen freiwilligen Wahlhelfer eine
Regressforderung droht. Schließlich seien es die Wahlbehörden bzw. die beamteten BehördenleiterInnen
und nicht die WahlhelferInnen, die für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl die Verantwortung
tragen. Diese hätten auch die unrechtmäßige vorzeitige Öffnung von Kuverts veranlasst. Auch
für die fehlerhaften Briefwahlkuverts würden die Behörden verantwortlich sein. Angesichts der Bedeutung
der korrekten Abwicklung von Wahlen, würde der FPÖ gar nichts anderes übrig bleiben, als Schadenersatz
einzuklagen, machte der Vizekanzler und FPÖ-Chef geltend.
Ähnlich wie Strache argumentierte auch FPÖ-Abgeordneter Tschank. Seiner Ansicht nach würden sich
die Organe der FPÖ des Verdachts der Untreue aussetzen, würden sie keine Schadenersatzklage einbringen.
Das stellte SPÖ-Abgeordneter Wittmann allerdings umgehend in Abrede. KandidatInnen für die Bundespräsidentenwahl
würden von einem Personenkomitee aufgestellt, die FPÖ verlange das Geld nun aber für sich, argumentierte
er.
Dienstrechts-Novelle bringt einige Neuerungen für den öffentlichen Dienst
Mit Stimmenmehrheit haben die Abgeordneten die 2. Dienstrechts-Novelle 2018 beschlossen. Sie enthält nicht
nur den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, sondern bringt auch einige Neuerungen für
BeamtInnen, Vertragsbedienstete und RichterInnen. Dazu gehören etwa eine Flexibilisierung von Telearbeit,
der Ausbau von "Fachkarrieren", die Beschleunigung von Aufnahmeverfahren im Exekutivdienst und neue Einsatzmöglichkeiten
für RichteramtsanwärterInnen. Außerdem wird der neuen Behördenstruktur im Schulbereich, Stichwort
Bildungsdirektionen, Rechnung getragen sowie die Aufnahme von Verwaltungspersonal für den beim Bundeskanzleramt
eingerichteten ExpertInnen-Think-Tank ohne Ausschreibung ermöglicht. Die Gehälter im öffentlichen
Dienst steigen um durchschnittlich 2,76%, das belastet das Budget mit rund 375 Mio. €.
Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag, mit dem jedoch lediglich Redaktionsversehen
beseitigt werden. Ein Entschließungsantrag der NEOS fand hingegen keine Mehrheit. Er hatte unter anderem
die Abschaffung der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst zum Ziel.
NEOS kritisieren Privilegien im Öffentlichen Dienst
Massive Kritik am Dienstrechtspaket kam von Gerald Loacker (NEOS). Vizekanzler Strache habe sich von der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst über den Tisch ziehen lassen, ist er überzeugt. Wie schon in der Vergangenheit
würden zahlreiche Verbesserungen im Arbeitsrecht der Privatwirtschaft im Öffentlichen Dienst nachvollzogen,
ohne dass der Öffentliche Dienst gleichzeitig auf alte Privilegien wie etwa die bezahlte Mittagspause verzichte.
Strache habe es wie seine VorgängerInnen verabsäumt, mit Gegenforderungen in die Verhandlungen mit der
Gewerkschaft zu gehen. Auf besondere Kritik stößt bei Loacker, dass BeamtInnen, die mit einer Anschlusskarenz
die normale Elternkarenz verlängern, künftig bis zu sechs Monate dieser Anschlusskarenz für die
Pension angerechnet bekommen. Damit werde es ihnen erleichtert, in Korridorpension zu gehen.
Ausdrücklich begrüßt wurde die Dienstrechts-Novelle hingegen von Friedrich Ofenauer (ÖVP)
und seiner Fraktionskollegin Gertraud Salzmann, die von wegweisenden Bestimmungen sprachen. Die Bediensteten im
Öffentlichen Dienst würden ihr Bestes geben und Wertschätzung verdienen, betonte Ofenauer und zeigte
sich in diesem Sinn auch mit dem Gehaltsabschluss zufrieden.
Aufregung um Änderungen im Ausschreibungsgesetz
Grundsätzliche Zustimmung fand das Gesetzespaket inklusive des Gehaltsabschlusses auch bei der SPÖ und
bei der Fraktion JETZT. Alfred Noll (JETZT) stellte trotzdem die Ablehnung der Sammelnovelle durch seine Partei
in Aussicht und nannte als Grund dafür die darin enthaltene Änderung des Ausschreibungsgesetzes. Damit
ermögliche man die "Durchpolitisierung" des Verwaltungsapparats beim Bundeskanzler und beim Vizekanzler,
kritisierte er. Dass KabinettsmitarbeiterInnen von der Ausschreibungspflicht ausgenommen sind, sei verständlich,
so Noll, nun werde diese Bestimmung aber auf einen größeren Personenkreis ausgedehnt. Damit erhalte
die Regierung die Möglichkeit, zumindest im Bundeskanzleramt und im Verwaltungsapparat des Vizekanzlers "Politkommissare"
zu installieren.
Der Kritik von Noll schlossen sich auch Peter Wittmann und Angela Lueger (beide SPÖ) an. Der Wortlaut des
Gesetzes ermögliche es dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler, parallel zur Beamtenstruktur Abteilungen einzurichten,
die nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen. Damit konterkariere man auch die Ankündigung, im System zu
sparen, erklärte Wittmann.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) hält die Kritik der Opposition allerdings für unbegründet. Anders als
die Vorgängerregierung wolle die nunmehrige Regierung verstärkt nationale und internationale ExpertInnen
in die Regierungsarbeit einbeziehen, sagte er. Diese würden ehrenamtlich arbeiten, aber einen Unterstützungsapparat
benötigen. Gerstl ritt in diesem Zusammenhang auch heftige Attacken gegen die SPÖ, der er vorwarf, in
der Vergangenheit über Leiharbeitsverträge unzulässiger Weise die eigene Partei gefördert zu
haben. Auch Werner Herbert (FPÖ) ortet eine Fehlinterpretation des Gesetzes durch die Opposition.
Für die übrigen Punkte der Dienstrechts-Novelle signalisierte SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger Zustimmung
durch ihre Partei. Das Gesetz enthalte viele positive Punkte, auch bei den Gehaltsverhandlungen habe man ein positives
Ergebnis erzielt. In Richtung Abgeordnetem Loacker merkte Lueger an, der Staat funktioniere nur dann gut, wenn
es einen guten öffentlichen Dienst gibt.
Namens der FPÖ bedankte sich Werner Herbert bei Vizekanzler Strache für den Gehaltsabschluss. Es handle
sich um einen der besten Abschlüsse für den öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren. Für
die Kritik Loackers am öffentlichen Dienst zeigte Herbert hingegen ebenso wenig Verständnis wie sein
Fraktionskollege Christian Lausch. Man könne das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes nicht mit jenem
der Privatwirtschaft vergleichen, schließlich müssten BeamtInnen bis zu 13 Stunden durchgehend arbeiten
und würden am Ende ihres Arbeitslebens auch keine Abfertigung bekommen, sagte er. Lausch wies darauf hin,
dass etwa in der Justizwache wegen der Personalnot gar keine echte Mittagspause möglich ist.
Strache: BeamtInnen leisten großartige Arbeit
Die Regierung sei bei den Gehaltsverhandlungen nicht über den Tisch gezogen worden, widersprach auch der für
den öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Heinz-Christian Strache NEOS-Abgeordnetem Loacker. Vielmehr
habe man am Ende von drei Verhandlungsrunden ein für beide Seiten zufriedenstellendes, gerechtes Ergebnis
erzielt. Mit diesem werde auch die angebrachte Wertschätzung für den öffentlichen Dienst zum Ausdruck
gebracht. Schließlich würden die BeamtInnen immer wieder großartige Arbeit leisten.
In Richtung Abgeordnetem Loacker hielt Strache fest, dass die bezahlte Mittagspause für BeamtInnen in einem
gesamthaften Kontext zu sehen sei. Er wies in diesem Zusammenhang etwa auf verpflichtende 13-Stunden-Dienste und
viele All-In-Verträge hin. Auch die Anrechnung von bis zu sechs Monaten Anschlusskarenz für die ruhegenussfähige
Gesamtdienstzeit ist für ihn kein Privileg. Man beseitige damit einen bestehenden Nachteil und schaffe mehr
Geschlechtergerechtigkeit, schließlich könnten Frauen im öffentlichen Dienst erst mit 62 Jahren
in Pension gehen und nicht wie in der Privatwirtschaft mit 60.
Die Änderung im Ausschreibungsgesetz habe er, wie im Verfassungsausschuss versprochen, nochmals geprüft,
versicherte Strache. Weder die Dienstrechtsabteilung noch der Verfassungsdienst halte diese aber für bedenklich.
Es sei klar normiert, dass sich die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ausschließlich auf Angelegenheiten
der Regierungspolitik beziehe und damit Abteilungen und Gruppen, die für bestimmte Sachmaterien in einem Ressort
zuständig sind, nicht umfasse. Betroffene MitarbeiterInnen seien in der Vergangenheit durch Leiharbeitsverträge
"versteckt" worden.
Gegenüber SPÖ-Abgeordneter Lueger stellte Strache klar, dass die Kundmachungspflicht für Jobinserate
in der Wiener Zeitung mit der gegenständlichen Novelle nicht gestrichen werde. Man müsse die Wiener Zeitung
zuerst neu aufstellen, bevor man diese Pflicht beseitige, hielt er fest.
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