Neue Bestimmungen sollen Verfahren bei standortrelevanten Projekten beschleunigen
Wien (pk) - Schnellere Verfahren bei standortrelevanten Vorhaben soll ein so genanntes Standort-Entwicklungsgesetz
bringen, das der Nationalrat am 12. Dezember mit Stimmenmehrheit verabschiedete. Die Regierungsparteien erwarten
sich von den neuen Bestimmungen Impulse für Investitionen und Beschäftigung und rechnen ebenso wie die
NEOS mit einer Beschleunigung von Projekten zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie. Die SPÖ hingegen
warnte vor neuer Bürokratie und Intransparenz. Der Parlamentsklub JETZT sprach kritisch von einer einseitigen
Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber von Umweltinteressen.
Nach 18 Monaten soll Klarheit herrschen
Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über
standortrelevante Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler
Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf
den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz
entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von
sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs
Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung
kundgemacht.
An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen
Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens
zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht
Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde.
Der Verfahrensbeschleunigung dient auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.
Regierungsparteien begrüßen schnellere Verfahren als Vorteil für Wirtschaft und Umwelt
Ökonomie und Ökologie werden durch dieses Gesetz im Einklang weiterentwickelt, betonte ÖVP-Abgeordneter
Andreas Ottenschläger, der sich davon einen wesentlichen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen, nachhaltigen
Wirtschaftsstandort und zur Mobilitäts- und Energiewende erwartet. Es gehe vor allem darum, durch schnellere
Verfahren rascher zu einer Entscheidung zu kommen. Gerade die langen Verfahren in der Vergangenheit seien ein Hemmnis
für die Wirtschaft, aber auch für die Erreichung der Klima- und Energieziele gewesen, gab er zu bedenken.
Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung sei dieses Gesetz, pflichtete ihm seine Fraktionskollegin
Angelika Winzig bei. Johann Lettenbichler (ÖVP) wertete die neuen Bestimmungen als Schlüssel zum Erfolg
für die Umsetzung der Energiewende.
Von einem Meilenstein für eine positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes sprach Wolfgang Klinger (FPÖ).
Viel Lob für das Gesetz kam auch von Christoph Höbert (FPÖ), der die verfahrensbeschleunigenden
Maßnahmen als wichtiges Instrument zu einer Dynamisierung des Standorts begrüßte.
Ziel des Gesetzes sei es, die UVP-Verfahren zu beschleunigen, Investitionen zu erleichtern und Arbeitsplätze
zu schaffen, bestätigte auch Wirtschaftsministern Margarete Schramböck. Es gehe nicht um ein automatisches
Ja, sondern vielmehr um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen, betonte sie. Ein funktionierender
Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen einander nicht aus, unterstrich die Ministerin und erinnerte
in diesem Zusammenhang daran, dass schnellere Verfahren auch zur Erreichung der Klima- und Energieziele von wesentlicher
Bedeutung seien.
NEOS heben den Aspekt der Nachhaltigkeit hervor
NEOS-Mandatar Josef Schellhorn unterstützte das Gesetz vor allem aus Sicht einer nachhaltigen Klimapolitik,
wobei er nun mit einer Beschleunigung von Projekten zur Mobilitäts- und Energiewende rechnet. Michael Bernhard
(NEOS) drängte in einem Entschließungsantrag, der letztlich in der Minderheit blieb, auf begleitende
Maßnahmen, um UVP-Verfahren effizienter und effektiver zu gestalten. So forderte er etwa eine Verbesserung
der Ausstattung der UVP-Behörden mit Amtssachverständigen, mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung
sowie eine Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts.
SPÖ kritisiert mangelnde Transparenz, hohe Kosten und Aufblähung der Strukturen
Unter dem Deckmantel der Standortrelevanz würden Umweltgesetze ausgehebelt und Parteienrechte beschnitten,
lautete die Kritik von SPÖ-Mandatarin Cornelia Ecker. Ein Beirat segne die Projekte ohne jegliche Transparenz
ab, überdies würden die Strukturen künstlich aufgebläht. Reinhold Einwallner (SPÖ) bekannte
sich zur Stärkung des Standorts, hielt das Gesetz aber für ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Er erinnerte
wie Ecker an zahlreiche negative Stellungnahmen aus der Ausschussbegutachtung und kam zu dem Schluss, die Verfahren
würden nun weder besser noch rechtssicherer noch schneller werden. Er kritisierte überdies den Beirat
als teure Einrichtung und vermisste die Einbindung der Nachhaltigkeitsministerin in das Verfahren.
JETZT: Wirtschaftsinteressen werden vor Umweltinteressen gestellt
Es gehe nicht um den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie, sondern vielmehr darum, Wirtschaftsinteressen
vor Umweltinteressen zu stellen, befand Bruno Rossmann (JETZT). Die Sonderbehandlung mit der Einrichtung eines
Beirats sei bloß eine Einladung zu Willkür und Korruption und werde nicht zur angestrebten Beschleunigung
führen, resümierte er kritisch.
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