WKÖ-Generalsekretär Kopf begrüßt die nun beschlossene Haftungsbeschränkung
für Arbeitgeber – Unsicherheiten beim Familienbonus sind damit beseitigt
Wien (pwk) - „Der neue Steuerbonus wird Familien ab dem kommenden Jahr kräftig entlasten, egal ob sie
unselbstständig erwerbstätig oder selbstständig sind“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) den nun im Parlament beschlossenen Familienbonus Plus. Er löst
ab 2019 die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten ab und gilt wesentlich länger als
diese: Nämlich nicht nur für Kinder bis 10 Jahre, sondern bis Vollendung des 18. Lebensjahres.
Selbstständige können den Familienbonus Plus über die Steuererklärung beantragen, bei Arbeitnehmern
hingegen kann er auch schon bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Hier freut WKÖ-Generalsekretär
Kopf besonders, dass es gegenüber den ursprünglichen Plänen der Regierung nun eine Erleichterung
für die Unternehmen gibt: „Die WKÖ konnte noch wichtige Haftungsbeschränkungen für die Arbeitgeber
erreichen, wenn sie den Familienbonus für ihre Mitarbeiter abrechnen.“
Gesetzliche Klarstellung bei der Haftung
Konkret wird nun gesetzlich klargestellt, dass es keine unangemessene Überprüfungspflicht des Arbeitgebers
zu den Angaben des Arbeitnehmers und somit auch keine Haftung bei falscher Berechnung der Lohnsteuer wegen nicht
offensichtlich falscher Angaben des Arbeitnehmers entsteht. Das erspart den Unternehmen überbordende Nachforschungen
und Prüfungen bei ihren Mitarbeitern. „Damit ist die Verunsicherung der Betriebe, die es nach dem ersten Entwurf
des Familienbonus Plus gab, nun ausgeräumt. Durch die neue gesetzliche Klarstellung muss also kein Betrieb
bei der Anwendung nicht offensichtlicher Falschangaben unverhältnismäßige Konsequenzen befürchten
“, beruhigt Kopf.
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