LHStv.in Schaunig: Richtlinien Wohnbauförderungsgesetz optimiert - Anhebung des Häuslbauerbonus
- mehr Förderungen für Familien, Kinder und niedrige Einkommen
Klagenfurt (lpd) - Ein Jahr nach in Kraft treten des Kärntner Wohnbauförderungsgesetztes 2017,
wurden im Kärntner Wohnbauförderungsbeirat am 11. Dezember die Optimierung der Richtlinien beschlossen.
„Die Evaluierung des WBFG-2017 war immer Teil des Gesamtvorhabens – nach einem Jahr Erfahrungswerten können
wir die Richtlinien zum Gesetz im Sinne der Kärntner Bevölkerung nachschärfen und aktuellen Bedürfnissen
anpassen“, so Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig.
„Die Anhebung der Eigenheim-Förderung ist beachtlich – von ursprünglich 7.000 Euro auf 12.000 Euro, bis
zu 15.000 Euro, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt. Weitere Prioritäten sind klar ersichtlich:
Mehr Förderungen für Familien und für Kinder, Unterstützung für niedrige Einkommen und
Stärkung des ländlichen Raumes“, betont Schaunig. So erhalten Jungfamilien ab 01.01.2019 12.000 Euro
Förderung statt der ursprünglichen 10.000 Euro. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Bonusbetrag
von 1.000 Euro ausgezahlt, der Bonusbetrag für Bauten im strukturschwachen ländlichen Raum wird von 5.000
auf 7.000 Euro angehoben. Für niedrige Einkommen wird eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausgezahlt.
Als zusätzlichen Anreiz für den Bau des ersten Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten
von 1% auf 0,7% gesenkt und ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau beim Förderansuchen wurde umgesetzt:
Es ist in Zukunft nicht mehr nötig, den Grundbuchauszug anzufordern – Sachbearbeiter drucken diesen aus.
Sowohl die Zinssenkungen als auch die bürokratische Vereinfachung bei Anträgen, gelten nicht nur für
Eigenheime, sondern auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Die preisindexierte
Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises bei Eigentumswohnungen wird von 2.500 Euro/m² auf 2.750
Euro/m² Wohnnutzflächen angehoben bzw. auf 3.000 Euro/m², wenn die Wohnungen im klima:aktiv Standard
(mindestens Stufe Silber) errichtet wurden.
„Über 2.000 in Anspruch genommene Sanierungsberatungen sind ein deutliches Zeichen, die Förderungen im
Sanierungsbereich noch zu erweitern“, erläutert Schaunig. „Hier geht es nicht nur um die Anhebung des Förderbetrages
für Sanierungen, sondern auch um ein deutliches Bekenntnis zu ökologische Nachhaltigkeit und sauberer
Energie. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern langfristig auch das eigene Geldbörserl“, so Schaunig.
Ab 01.01.2019 wird die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf
35 Prozent angehoben und ein vereinheitlichter Zuschuss von 3.000 Euro beim Heizungsaustausch auf erneuerbare Energie
ausgezahlt. Im Rahmen der Aktion „Raus aus den fossilen Brennstoffen“ wird der Zuschuss für den Austausch
von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen, von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Die
Förderung für Solaranlagen wird von 3.150 auf 3.750 Euro angehoben, für Photovoltaikanlagen gibt
es in Zukunft 2.400 statt 1.400 Euro und eine völlig neue Förderung wird in Leben gerufen: 2.000 Euro
Zuschuss für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers.
Im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung kommt es zu einer Entschärfung der strengen Mindestvoraussetzungen:
Eine umfassende energetische Sanierung wird nun auch mit einem fossilen Heizsystem, wie einer Ölheizung, gefördert,
unter der Bedingung, dass der Kessel nicht älter als 15 Jahre ist bzw. bei Elektroheizungen, wenn der Co2
Wert unter 30 kg/m² liegt. „Wir wollen die Wohnbauförderung als Unterstützung der Kärntner
Bevölkerung sicherstellen – deshalb die Evaluierung, deshalb die Anpassung an die Bedürfnisse der Kärntnerinnen
und Kärntner, von Sanierungsfragen bis zum Häuslbauerbonus“, so Schaunig.
Ebenfalls angehoben werden die förderbaren Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung
und zur Barrierereduzierung von 8.000 auf 12.000 Euro, im Ein- und Zweifamilienhaus. Im mehrgeschossigen Wohnbau
wird erstmals eine Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses eingeführt
– 10.000 Euro erhalten Bauvereinigungen, 6.000 Euro erhalten Mieter bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung
(bzw. Nachweis eines Pflegegeldbezuges, Pflegestufe 3).
Generell wird die maximal zulässige Wohnnutzfläche bei Zu-, Um- und Einbau von Wohnungen in Bestandsobjekten,
von 130m² bzw. 150m² auf 200m² erweitert.
Außerdem beschloss der Wohnbauförderungsbeirat gestern das Wohnbauprogramm 2020 bis 2022. „Im neuen
Wohnbauförderungsgesetz wurde festgehalten, dass das Wohnbauprogramm für dem mehrgeschossigen Wohnbau
für jeweils mindestens zwei Jahre zu erstellen ist, um regionale, wirtschaftliche, soziale und ökologische
Wohnerfordernisse in Kärnten adäquat zu berücksichtigen“, so LHStv.in Schaunig.
Von den Kärntner Gemeinden und gemeinnützigen Bauträgern wurden bis September dieses Jahres insgesamt
2.465 entsprechende Anträge an den Wohnbauförderungsbeirat übermittelt. Die Beurteilung der Bauvorhaben
erfolgte unter diversen, den Richtlinien der Wohnbauförderung entsprechenden Vorgaben, wie etwa die Anbindung
an Orts, - und Stadtkerne, fußläufige Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Nahversorgern,
sparsame Verwendung von Grund und Boden, innovative Wohnkonzepte, Wohnbedarf nach Bevölkerungsentwicklung,
und weitere.
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