Zivildienstgesetz-Novelle bringt unter anderem Klarstellungen beim Krankenstand von Zivildienern
Wien (pk) – Einhelligkeit herrschte in der Nationalratssitzung vom 11. Dezember für eine Novelle des
Zivildienstgesetzes. Sie enthält neben einer Reduzierung von Bürokratie, die Erhaltung der Attraktivität
des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret werden Vorgesetzte
von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul
zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger
zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat.
Zivildienst muss für die Zukunft sichergestellt werden
In der Debatte betonten die RednerInnen die Bedeutung des Zivildienstes. Die jungen Menschen würden wichtige
Arbeit für die Allgemeinheit leisten, lautete der Tenor. Die vorliegende Novelle leiste einen wichtigen Beitrag,
um dieser Arbeit Rechnung zu tragen. Dies gelte es, auch angesichts der rückgängigen Zahl an Zivildienstleistenden,
künftig fortzuführen, um diese wichtige Säule Österreichs bestehen zu lassen, waren sich die
Abgeordneten einig.
Mit der Novelle gehe es daher vor allem darum, den Zivildienst attraktiver zu gestalten, unterstrich Werner Herbert
(FPÖ). Er hob positiv hervor, dass die Rechte und Pflichten von Trägerorganisationen und Zivildienstleistenden
geschärft sowie die Qualitätsstandards im Zivildienst weiter verbessert werden. Zu dieser Verbesserung
tragen unter anderem die neuen Ausbildungsmodule bei, strich etwa Konrad Antoni (SPÖ) an der Novelle hervor.
Außerdem würden die Institutionen nun besser kontrolliert werden können. Dies ist Antoni insbesondere
im Hinblick darauf ein Anliegen, dass ZivildienerInnen nicht nur als günstige Arbeitskräfte zu verstehen
sind.
Die Bedeutung des Zivildienstes für die Entwicklung der ZivildienerInnen nahm Gabriela Schwarz (ÖVP)
in den Fokus. So erhielten die jungen Menschen oftmals nicht nur eine Ausbildung, etwa zu RettungssanitäterInnen,
sondern würden auch ihre emotionale Intelligenz und Teamfähigkeit ausbauen. Die Entwicklung des Zivildienstes
zeichnete Johann Rädler (ÖVP) nach. So hätten sich die Zivildienstleistenden von "Wehrdienstverweigerern"
zu notwendigen Stützen der Gesellschaft entwickelt. Die finanziellen Unterstützungen, die die ZivildienerInnen
erhielten, würden laut Rädler auch den Wert ihrer Leistungen anerkennen. Dies sei besonders wichtig,
da seiner Ansicht nach die Bereitschaft zu freiwilligen Leistungen in Österreich abnehme.
Edtstadler: Zivildienst ist eine Erfolgsgeschichte
Ähnlich wie Johann Rädler sprach Staatssekretärin Karoline Edtstadler von einer "Erfolgsgeschichte
des Zivildienstes". Mit ihm würde ein "Grundstein für die Freiwilligkeit aus der Mitte der
Gesellschaft" gelegt, für die Österreich in der EU als Vorbild diene. Die Zivildienstgesetz-Novelle
trage vor allem auch dem Rückgang der ZivildienerInnen Rechnung, den Edtstadler auf geburtenschwache Jahrgänge
zurückführt. Dies werde auch die nächsten sieben bis zehn Jahre anhalten, gab sie zu bedenken. Daher
sei es wichtig, dass der Zivildienst nun attraktiver gestaltet und eine zielgerechte Zuweisung von ZivildienerInnen
sichergestellt werde. Sie hob positiv hervor, dass mit dem neuen Online-Ausbildungstool für Zivildienstleistende
und –ausbildnerInnen ein Grundverständnis für den Staat vermittelt werde und dass die Zivildienstserviceagentur
bei der Bescheiderlassung ein stärkeres Mitspracherecht erhält.
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