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KommAustria schreibt bundesweite |
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Antragsfenster für rund ein halbes Jahr geöffnet "Wie vom Privatradiogesetz vorgesehen, ist der Antrag eines Marktteilnehmers Grundlage für die jetzige Ausschreibung", so Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der Medienbehörde KommAustria. "Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung ist, dass mit der Summe der Versorgungsgebiete, die die Antragstellerin mitbringt, eine technische Reichweite von mindestens sechzig Prozent der Bevölkerung erreicht wird." Um eine bundesweite Zulassung zu schaffen, können Inhaber von Radiolizenzen, die ihren Sendebetrieb seit mindestens zwei Jahren unbeanstandet ausüben, einer Kapitalgesellschaft die Übertragung der Zulassungen zusagen. Die Gesellschaft kann dann eine bundesweite Lizenz beantragen, wodurch die ursprünglich eigenständigen Versorgungsgebiete zu einem Versorgungsgebiet zusammengefasst werden. Bereits mit dem vorgelagerten Antrag auf Ausschreibung der bundesweiten Zulassung muss die Antragstellerin zumindest glaubhaft darlegen, dass mit den von ihr eingebrachten Versorgungsgebieten sechzig Prozent der österreichischen Bevölkerung technisch versorgt werden können. Die Detailprüfung erfolgt dann im Zusammenhang mit dem eigentlichen Antrag auf Erteilung der bundesweiten Zulassung, der ab dem 13. Dezember eingebracht werden kann.Zuletzt hatte die KommAustria Ende Dezember 2017 Radioveranstaltern die Möglichkeit gegeben, eine bundesweite Privatradio-Zulassung zu beantragen. Einen daraufhin eingelangten Antrag wies die Behörde jedoch im März 2018 wegen Nichterreichens der 60-Prozent-Schwelle ab. Dieses Verfahren liegt in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht. Die Ausschreibung "Möglichkeit zur Antragstellung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung" ist auf der Website der RTR-GmbH unter https://www.rtr.at/de/m/KOA101018015 veröffentlicht. |
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