Bilanz des Österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union
Brüssel/Wien (bmasgk) - Ein Europa, das schützt, ist das Motto des österreichischen Ratsvorsitzes.
Das bedeutet in der Zuständigkeit der Beschäftigungs- und Sozialminister faire Arbeitsbedingungen für
alle und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Bereich Arbeit und Soziales wurden unter österreichischem
Vorsitz insgesamt 8 Einigungen erzielt. Ein Beweis, dass Österreich seiner Verantwortung gerecht wird und
sein Vorsitzmotto: Ein Europa, das schützt, sehr ernst nimmt.
Fünf Rechtsakte konnten im Trilogverfahren abgeschlossen werden, zu zwei weiteren konnte eine allgemeine Ausrichtung
und damit eine Einigung der Mitgliedstaaten erreicht werden. Weiters wurde eine politische Einigung zu Ratsempfehlungen,
bei der als besondere Hürde die Einstimmigkeit erforderlich ist, geschafft: Die Richtlinie Karzinogene zwei
legt acht Grenzwerte für krebserregende Arbeitsstoffe, darunter Dieselabgase fest und trägt damit wesentlich
zur Prävention von Krebs, der nach wie vor häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der EU, bei. Zu
einer weiteren Richtlinie zu krebserregenden Arbeitsstoffen (Karzinogene drei) konnte am Rat im Dezember eine allgemeine
Ausrichtung erreicht werden. Die Vermeidung von Risiken und die Begrenzung der Exposition sind wesentlich für
die Prävention von Krebs, der nach wie vor häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der EU: man spricht
von mehr als 100.000 arbeitsbedingten Krebstoten in der Union. Ziel muss es sein, diese Zahlen langfristig zu verringern.
Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Wir haben weitere wichtige Schritte im Kampf gegen den arbeitsbedingten
Krebs gesetzt. Es ist ein gesundheitspolitisches Anliegen, dass Menschen, die an Krebs erkrankt sind, die bestmögliche
Behandlung bekommen. Übergeordnetes Ziel muss es sein, das Auftreten von Krebserkrankungen zu verhindern.
Europaweit gleiche Grenzwerte und gleiche Schutzvorschriften unterstützen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen
für Unternehmen und kommen dabei vor allem kleineren Unternehmen zugute“.
Die Richtlinie Barrierefreiheit: Diese Einigung betrifft maßgeblich die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen. Es werden einheitliche Standards für barrierefreie Produkte geschaffen (z.B. barrierefreie
Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten, Telefone, etc.). Es wird damit eine barrierefreie digitale Teilhabe
für Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Richtlinie trägt dazu bei, dass Investitionen in neue und
innovativere barrierefreie Produkte und Dienstleistungen getätigt werden, und stärkt damit die globale
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein:
„Unserem Vorsitz war die Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen sowie die Beseitigung von Barrieren
von größter Bedeutung, dies gilt natürlich auch für die digitale Umwelt. Nur so ist volle
soziale Teilhabe für alle gewährleistet.“
Die Gründungsverordnungen zu drei EU Agenturen: Mit der Einigung werden die drei Agenturen im Beschäftigungs-
und Sozialbereich, nämlich OSHA (befasst sich mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz); Cedefop (betrifft
berufliche Bildung) sowie EUROFOUND (Fokus auf bessere sozial-, beschäftigungs- und arbeitspolitische Maßnahmen)
an neue Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt angepasst, um die Mitgliedstaaten optimal unterstützen zu
können. Mit der allgemeinen Ausrichtung zur europäischen Arbeitsagentur ist es gelungen, den Rechtstext
maßgeblich zu verbessern und bedeutende Klarstellungen zu erreichen. Überschießende Regelungen
konnten auf ein vernünftiges Maß gebracht werden. Die Errichtung einer Europäischen Arbeitsagentur
in der nun vorliegenden Form ist ein mehrheitlicher Wunsch der Mitgliedstaaten. Die Aufgabe des österreichischen
Ratsvorsitzes war es, als neutraler Makler zu agieren und zu einer zufriedenstellenden Lösung beizutragen.
Es liegt nun am rumänischen Vorsitz diese im großen Konsens erreichte Einigung bei den Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament zu vertreten. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Die Europäische
Arbeitsagentur wird es Arbeitnehmern und Arbeitgebern erleichtern mit den komplexen Aspekten von grenzüberschreitender
Arbeitsmobilität umzugehen.“ Sehr erfreulich ist, dass auch eine politische Einigung zur Empfehlung für
Sozialschutz erreicht wurde. Hier geht es darum, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, den Zugang zum Sozialschutz
für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbständige zu verbessern. Österreich hat einen
gut ausgebauten sozialen Schutz auch für Selbständige und gilt hier als gutes Beispiel innerhalb der
EU. Diese Empfehlung ist sehr wichtig im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit und neuen Arbeitsformen.
Digitalisierung der Arbeit war auch ein Schwerpunkt des österreichischen Ratsvorsitzes. Ein Sachstandsbericht
konnte zum Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) angenommen werden. Der EGF bietet Unterstützung für
Menschen, die infolge bedeutender struktureller Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung ihren
Arbeitsplatz verlieren. Mit dem neuen Vorschlag können diese auch bei Restrukturierungen aufgrund von neuen
Herausforderungen am Arbeitsmarkt, wie Automatisierung und Digitalisierung unterstützt werden. Auch zur Richtlinie
zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (Art. 19 Richtlinie) wurde ein Sachstandsbericht angenommen. Der bereits
im Jahr 2008 vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung durch einen horizontalen Ansatz
zu erweitern. Gleichbehandlung ist nicht nur ein in den Verträgen der EU verankerter Wert, sondern die Grundvoraussetzung
für eine umfassende und uneingeschränkte gesellschaftliche Beteiligung. Der österreichische Vorsitz
konnte sinnvolle Verbesserungen im Rechtstext erreichen.
Zwei weitere Rechtsakte sind erwähnenswert: Zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
(„Nachweisrichtlinie“) hat Österreich sogleich nach Vorliegen des EP Mandates Ende November mit Trilogverhandlungen
begonnen. Mit dem Rechtstext soll die Transparenz der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleistet
und neue materielle Rechte zur Verbesserung der Berechenbarkeit und Sicherheit der Arbeitsbedingungen, insbesondere
für Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, definiert werden. Die Ziele des Richtlinienvorschlages,
Arbeitsbedingungen durch sicherere und verlässlichere Beschäftigung zu verbessern und gleichzeitig die
Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu erhalten, entsprechen ebenfalls dem Vorsitzmotto: Ein Europa, das
schützt. Auch bei den Trilogverhandlungen zur Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichte
der österreichische Vorsitz signifikante Fortschritte in fünf Trilogverhandlungen. Es werden Mindestvorschriften
für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie für flexible Arbeitsregelungen für berufstätige
Eltern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungs- und Pflegepflichten festgelegt (Vaterschaftsurlaub,
Elternurlaub und Pflegeurlaub). Die Maßnahmen sollen zu fairen Chancen am Arbeitsmarkt für Frauen wie
Männer beitragen, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz fördern und somit zu einem hohen Beschäftigungsniveau
in der Union beitragen.
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Im informellen Bereich lag der Schwerpunkt auf der Digitalisierung. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein:
„Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitsmärkte in Europa verändern. Digitalisierung hilft
dabei, dass der Mensch weniger gefährliche, körperlich schwere und monotone Arbeit verrichten muss. Manche
Arbeit wird verschwinden. Das Gute an dem Wandel ist, dass vermutlich vier Fünftel der 2030 benötigten
Jobs noch nicht erfunden sind. Doch genau deswegen ist es notwendig, die neuen Möglichkeiten zeitgerecht zu
identifizieren und Regeln, wo nötig, anzupassen. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und
unseren Wohlstand zugleich sichern.“
Am 19. und 20. Juli 2018 fand die informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung
und Sozialpolitik (Informal EPSCO) im Austria Center Vienna statt, an der 174 Delegierte teilnahmen. Schwerpunkt
der Veranstaltung waren die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeit. Besonderes Augenmerk
galt dem sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen neuer Arbeitsformen
mit besonderem Fokus auf Plattformarbeit. 3 Workshops beschäftigten sich mit Fragen der arbeitsrechtlichen
Entwicklungen, den Herausforderungen im Bereich des Sozialschutzes und den Möglichkeiten neuer Arbeitsformen
im Hinblick auf einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Eine Ausstellung
am Rande der Konferenz präsentierte praktische Beispiele für aktuelle Entwicklungen in den Bereichen
Digitalisierung und Robotik. An der von der Europäischen Kommission kofinanzierten Konferenz Digitalisierung
der Arbeit am 19. September 2018 nahmen 165 Expertinnen und Experten der Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA-Staaten
und der Westbalkanländer sowie zahlreicher europäischer Institutionen teil. Schwerpunkt der Konferenz
war die Sicherung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung sowie die Organisation neuer
Arbeitsformen und von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen in der Plattformwirtschaft. Behandelt
wurden Fragen der Arbeitszeit und des Arbeitsaufkommens, der virtuellen Migration und des algorithmischen Managements
sowie von Mitbestimmungsmöglichkeiten und Veränderungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Neben der Präsentation einer Studie des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit Eurofound
zu verschiedenen Arten der Plattformarbeit und ihren Auswirkungen auf den Sozialschutz und die Arbeitsbedingungen
in ausgewählten europäischen Ländern inklusive Österreichs wurden neueste wissenschaftlichen
Erkenntnisse präsentiert. Auf dieser Grundlage können geeignete Rahmenbedingungen auf europäischer
und nationaler Ebene unterstützt werden, damit EU-Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten
der Digitalisierung nutzen können.
Die gemeinsam mit der europäischen Kommissionausgerichtete Konferenz Kampf gegen arbeitsbedingten Krebs am
24./25. September 2018 diente dem Austausch über Maßnahmen zur Bekämpfung von arbeitsbedingtem
Krebs. Ziel dieser Konferenz war, das Bewusstsein für die Gefährdung durch krebserzeugende Arbeitsstoffe
am Arbeitsplatz zu schärfen und Maßnahmen zur Bekämpfung zu diskutieren. In Workshops hatten die
Teilnehmer die Möglichkeit, die neuesten Entwicklungen sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Sensibilisierung
zu diskutieren. Höhepunkt der Veranstaltung war die Verlängerung der „Roadmap on Carcinogens 2016 - 2018
von Amsterdam nach Wien" bis zur finnischen Ratspräsidentschaft 2019 in einem symbolischen Akt. Dieses
freiwillige Aktionsprogramm zur Bekämpfung von beruflich bedingtem Krebs soll das Bewusstsein für die
von Karzinogenen am Arbeitsplatz ausgehenden Risiken schärfen und den Austausch bewährter Verfahren und
praktischer Lösungen fördern. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Eine große Herausforderung
für Österreich und für ganz Europa stellt der Umstand dar, dass den Menschen in der Arbeitswelt
gar nicht bewusst ist, welchen Gefahren sie am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Aber erst dieses Wissen ermöglicht
es, entsprechende Schutzmaßnahmen setzen zu können.“
Erstmals auf EU-Ebene wurde auf Initiative des Behindertenanwalts, Dr. Hansjörg Hofer, eine Tagung der EU-Ombudsleute
für Menschen mit Behinderungen Mitte November veranstaltet. Dabei wurden vor allem praktische Beispiele für
die Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen für einen nachhaltigen, erfolgreichen Einstieg
in das Erwerbsleben aus verschiedenen Mitgliedstaaten präsentiert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative
von den Nachfolgepräsidentschaften aufgegriffen wird.
Bilanz des Österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union Politikbereich Gesundheit
Grundsätzlich kann im Gesundheitsbereich auf ein intensives und erfolgreiches Halbjahr zurückgeblickt
werden. Einige wichtige Themen, die auf der formellen Agenda des Rates stehen, wurden von der vorangegangenen bulgarischen
Präsidentschaft übernommen und am Rat Gesundheit am 7. Dezember 2018 behandelt. Darüber hinaus hinaus
wurde bei einigen – selbst gewählten - informellen Themen ein spezifischer österreichischer Schwerpunkt
gemäß den politischen Prioritäten gesetzt.
Eine seitens der Europäischen Kommission vorgelegte Ratsempfehlung zu Impfungen wurde unter österreichischem
Vorsitz angenommen. Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin
zur Verfügung stehen. Leider ist die Impfquote der europäischen Bevölkerung bei einigen durch Impfung
vermeidbaren Krankheiten unzureichend. Die Ratsempfehlung stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten,
der Europäischen Kommission, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle
von Krankheiten, der Industrie und anderen relevanten Interessengruppen. Auf diese Weise sollen die Impfversorgung
der europäischen Bürgerinnen und Bürger optimiert, Kommunikationsmaßnahmen verstärkt
und die Impfskepsis in manchen Teilen der europäischen Bevölkerung bekämpft werden. Die Ratsempfehlung
unterstützt darüber hinaus die Impfstoffforschung, die Impfstoffversorgung und den europäische Austausch
von Daten. Gesundheitsministerin Mag. Beate Hartinger-Klein: „Ich freue mich, dass die Empfehlung für eine
verstärkte EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von durch Impfungen vermeidbare Erkrankungen angenommen
wurde. Pocken und Kinderlähmung sind durch entsprechende Impfungen schon ausgerottet worden. Jetzt gilt es
dies bei anderen Krankheiten, wie etwa Masern, auch zu erreichen. Aufgrund der Mobilität, die wir auf der
Welt und natürlich auch in Europa haben, ist die Gefahr, dass Krankheiten wiederauftauchen, sehr groß.
Deshalb ist es wichtig, der vorhandenen Impfskepsis entgegenzuwirken."
Ein unter österreichischem Vorsitz sehr intensiv diskutiertes Thema war der Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission über die Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien – auch bekannt unter ‚Health Technology Assessment‘.
Mit der Verordnung wird angestrebt, eine nachhaltige Grundlage für eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene für
die gemeinsame klinische Bewertung neuer Arzneimittel und bestimmter neuer Medizinprodukte zu schaffen. Die Verordnung
verfolgt gleichermaßen die Ziele, ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und
zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beizutragen. Österreich konnte hier seine Erfahrung und zentrale Mittlerrolle
nutzen, um trotz der durchaus divergierenden Haltungen der Mitgliedstaaten wichtige Kompromisspapiere zu erarbeiten,
die im Rahmen eines Fortschrittsberichtes an den kommenden rumänischen Vorsitz übergeben wurden.
Zur Vorbereitung der achten Konferenz der Vertragsparteien zur WHO-Tabakrahmenkonvention koordinierte der österreichische
Vorsitz eine gemeinsame Position der EU Mitgliedstaaten. Im Hinblick auf die Spirituosenverordnung erreichte der
österreichische Vorsitz eine Einigung mit dem Europäischen Parlament, wenn auch ein formaler Abschluss
erst nach erfolgreicher WTO-Notifikation unter dem rumänischen Ratsvorsitz erfolgen wird. Die Verordnung sieht
Regelungen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt durch Festlegung von Begriffsbestimmungen, Kennzeichnungsregeln
und Vorschriften über den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen vor. Der „Obstler“ als traditionelles
österreichisches Produkt wird nun explizit erwähnt und die Definition von Eierlikör wurde den Erwartungen
der Verbraucherinnen und Verbraucher angepasst. Als Beitrag zur Qualität von Spirituosen wurden Zuckerungsobergrenzen
in relevanten Kategorien eingeführt.
Für den Vorschlag zur Novellierung der Trinkwasser-Richtlinie wurde während des österreichischen
Vorsitzes ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Gesundheitsrelevante Aspekte, wie etwa die Qualität von Wasser
für den menschlichen Gebrauch, sind im Rahmen der Verordnung in den Vordergrund zu stellen. Die hohe Qualität
des Trinkwassers muss gewährleistet und für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin leistbar bleiben.
Auch muss den unterschiedlichen Strukturen zur Trinkwassergewinnung in Österreich und Europa weiterhin ausreichend
Rechnung getragen werden. Eine klein strukturierte öffentliche Wasserversorgung wie in Österreich ist
zu schützen und im Bereich der Untersuchungshäufigkeiten zu berücksichtigen.
Unter österreichischem Vorsitz erfolgte die Mandatserteilung für Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament zum Verordnungsvorschlag über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich
der Lebensmittelkette (bekannt unter Verordnung Allgemeines Lebensmittelrecht). Mit diesem Vorschlag wird angestrebt,
die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres
Budgets zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu forcieren, damit eine effizientere Risikobewertung
im Bereich des Lebensmittelrechts ermöglicht wird. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Transparenz
bei wissenschaftlichen Bewertungen und Entscheidungsprozessen im Bereich Lebensmittelsicherheit vorgesehen. Vor
dem Hintergrund der jüngsten Glyphosat-Krise wird damit auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger
auf diesem Sektor entsprochen. Österreich hat sich immer für bessere, transparentere und vor allem strengere
Zulassungsverfahren ausgesprochen.
Im informellen Bereich hat der österreichische Vorsitz eigene gesundheitspolitische Akzente gesetzt: Die
informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Gesundheit fand am am 10. und 11. September 2018 in Wien
statt. Bei der Veranstaltung waren die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten, die EK, die WHO Europa, die Europäische
Arzneimittelagentur und wissenschaftliche Institutionen vertreten. Der erste Sitzungstag war dem Thema ‚Regulatorische
und versorgungspolitische Herausforderungen der europäischen Arzneimittelzulassung‘ gewidmet. Insgesamt wurden
vier Handlungsfelder beleuchtet: Die Optimierung des Informationsaustausches, die Stärkung des Patientennutzens,
die Verfügbarkeit neu zugelassener Medikamente und Arzneimittel für seltene Erkrankungen. Der Fokus der
Diskussionen lag auf möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung der nachhaltigen Versorgung der europäischen
Patientinnen und Patienten. Der zweite Sitzungstag war dem Thema ‚Investitionen in Digitale Gesundheit‘ gewidmet.
Dabei wurde auf die Problematik hingewiesen, dass – trotz der bereits erfolgreich eingesetzten Verwendung von personenbezogenen
digitalen Gesundheitsdaten – das volle Potenzial in der Praxis nicht ausgeschöpft wird (v.a. in ambulanten
und hospitären Gesundheitseinrichtungen). Der Fokus der Diskussion lag auf der Identifizierung möglicher
Verbesserungsmaßnahmen. Gesundheitsministerin Maga Beate Hartinger-Klein: “Es geht es um die Infrastruktur
auf der einen Seite, auf der anderen Seite darum, dass der Informationsaustausch leichter erfolgen kann. Gerade
bei “Seltenen Erkrankungen” (Erkrankungen an denen weniger als einer von 2.000 Menschen leidet) und onkologischen
Erkrankungen steht man vor einer Herausforderung, denn hier stehen zu wenig Daten zur Verfügung“.
Eine Fachkonferenz mit dem Titel ‚Unser Essen – Unsere Gesundheit: Wege zu einem gesunden und nachhaltigen Ernährungsystem
in Europa‘ am 22. und 23. November 2018 in Wien widmete sich einem gesundheitspolitisch ebenfalls sehr relevanten
Thema. Die europäischen Ernährungssysteme stehen vor großen Herausforderungen. Die Prävalenz
nicht-übertragbarer Krankheiten – welche oft durch die Ernährung beeinflusst werden – steigt. Allein
in Europa leiden 60 Millionen Menschen an Diabetes, 55% der erwachsenen Bevölkerung sind übergewichtig
oder fettleibig. An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Politikbereichen,
der Wissenschaft, der Industrie und der Zivilgesellschaft teil. Zur Programmgestaltung trugen die Europäische
Kommission, die WHO, die OECD und EuroHealthNet bei. Die interdisziplinär organisierte Veranstaltung widmete
sich der Erarbeitung von Strategien, um eine gesunde Lebensführung zu fördern und ernährungsbedingte
Risiken EU-weit zu reduzieren. Durch einen aktiven Dialog mit allen Stakeholdern sowie dem Austausch von Best Practice-Beispielen
wurde das Ziel verfolgt, die benötigte intersektorale Kooperation zu fördern und zu stärkenen wird
und weitere Treffen auf dieser Ebene stattfinden.
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