Kneissl: „Geplante Reform des italienischen
 Senats betrifft wesentliche Frage des
 Südtirol-Autonomiestatuts“

 

erstellt am
21. 12. 18
13:00 MEZ

Erklärung der Außenministerin im Namen der Bundesregierung
Rom/Wien (bmeia) - Die österreichische Bunderegierung ist besorgt über die derzeit im italienischen Senat, mit Beschluss des Verfassungsausschusses, in Aussicht genommene Reduzierung der für Südtirol vorgesehenen Senatssitze von drei auf zwei. Dies betrifft eine wesentliche Frage des Autonomiestatuts. Von diesem medial bekanntgewordenen Vorhaben wurde im Vorfeld weder Österreich, das hinsichtlich der Südtirol-Autonomie eine Schutzfunktion ausübt, noch die Südtiroler Landesregierung informiert.

Österreich weist mit allem Nachdruck darauf hin, dass derartige Vorhaben entsprechend der bewährten Praxis und im Einklang mit den guten bilateralen Beziehungen zwischen Italien und Österreich bereits im Vorfeld besprochen werden sollten.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die, in ähnlich gelagerten Fällen gehandhabte Praxis von entsprechenden Notenwechseln zwischen Österreich und Italien.

Konkret geht es um die Umsetzung der Paketmaßnahme 111, die am 18. Dezember 1991 von Italien dadurch umgesetzt wurde, dass Südtirol mit drei Senatoren/innen im italienischen Senat vertreten ist.

Die Umsetzung dieser Maßnahme war eine der Voraussetzungen der 1992 erfolgten Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien hinsichtlich Südtirols.

Die österreichische Bunderegierung geht davon aus, dass alle Vereinbarungen in Durchführung des Pariser Vertrages eingehalten werden und die drei Südtiroler Senatssitze erhalten bleiben. Sie erwartet sich ferner, dass die italienische Regierung umgehend in Gespräche über die geplante Reform eintritt. Die Südtirol-Autonomie ist europaweit vorbildlich und darf nicht gefährdet werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at
https://www.eu2018.at/de/

 

 

 

 

 

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