Drei Verordnungen für 2019 gehen in Begutachtung
Innsbruck (lk) - Für Transit-LKW plant die Tiroler Landesregierung im kommenden Jahr weitere Fahrverbote.
„Das sektorale Fahrverbot soll mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2019 verschärft werden, ab 1. August 2019 sollen
dann bereits ein strengeres Nachtfahrverbot sowie Euroklassenfahrverbot gelten“, informiert LHStvin Ingrid Felipe
über dieses Antitransit-Paket. Die Verkehrslandesrätin verweist darauf, dass die Europäische Kommission
von den Tiroler Plänen bereits in Kenntnis gesetzt wurde.
Gemäß dem von allen im Tiroler Landtag vertretenen Parteien heuer unterstützten Beschluss, den
Transitverkehr in Tirol durch weitere Verschärfungen bei den LKW-Fahrverboten zu reduzieren, haben die ExpertInnen
des Landes diese drei Verordnungen vorbereitet. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. Februar 2019.
„So lange es auf europäischer Ebene nicht möglich ist, gemeinsam wirksame Steuerungsmechanismen für
die Verlagerung der Güterströme von der Straße auf die Schiene zu vereinbaren, müssen wir
uns all jener Maßnahmen behelfen, die wir im Rahmen des Wirkungsbereiches der Tiroler Landesregierung zum
Schutz der Tiroler Bevölkerung setzen können“, sagt LHStvin Felipe.
Diese Verschärfungen sind für die Verkehrslandesrätin notwendig, weil der Schwerverkehr über
die Brennerachse trotz intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren massiv zugenommen hat: „Wir sehen uns
trotz der erfolgreichen Einführung des Luft- und Lärm-100ers und der erfolgreich umgesetzten Tarifreform
des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin mit Überschreitungen der NO2-Immissionsgrenzwerte konfrontiert.
Für uns besteht weiterhin Handlungsbedarf für eine deutliche Reduktion der Schadstoffbelastung zum Wohle
und für die Gesundheit der Tiroler Bevölkerung.“
Die in Begutachtung geschickten Verordnungsentwürfe beinhalten unterschiedliche Maßnahmen, die den Transitverkehr
eindämmen sollen:
Sektorales Fahrverbot:
- Ende der generellen Ausnahme für Euro 6-LKW im sektoralen
Fahrverbot
- Ausweitung des Fahrverbotes auf weitere Transportgüter
- Für Ziel-/Quellverkehr sind nur mehr Euro 5 und besser
zulässig
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens und Würdigung der eingelangten Stellungnahmen sowie nach finaler
Abstimmung mit der Europäischen Kommission ist geplant, die Verordnung voraussichtlich im Frühjahr zu
erlassen, wobei die Änderungen dann ab Oktober 2019 wirksam werden würden.
Im Vorfeld wurde bereits evaluiert, dass den rund 300.000 künftig vom Sektoralen Fahrverbot pro Jahr betroffenen
Fahrten ausreichend Transportalternativen auf der Bahn zur Verfügung stehen und somit die Schienenkapazität
gewährleistet ist.
Nachtfahrverbot:
- Ende der generellen Ausnahme von Euro 6 LKW vom Nachfahrverbot
mit 31.12.2020.
- Ab 2021 sind im Ziel- und Quellverkehr nur noch Euro 6 LKW
und LKW mit Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie erlaubt; im Transit lediglich LKW mit
Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie.
Euroklassenfahrverbote mit zeitlich gestaffelten Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr:
- Ab 01.08.2019: Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 4
und schlechter für den Transitverkehr.
- Ab 01.01.2021: Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 5
(inkl. EEV) und schlechter für den Transitverkehr.
- Für den Ziel- und Quellverkehr gelten die Fahrverbote
ab dem 01.01.2021 (Klasse Euro 4 und schlechter) bzw. ab dem 01.01.2023 (Klasse Euro 5 inkl. EEV und schlechter).
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