Auswahlverfahren einheitlich in ganz Österreich – Dauer zwischen Bewerbung und Beginn
der Ausbildung auf drei bis höchstens fünf Monate gekürzt
Wien (bmi) - „Für die österreichische Polizei brauchen wir die Besten des Besten. Um diese zu
finden, haben wir das Polizei-Aufnahmeverfahren komplett neu aufgestellt“, sagte Innenminister Herbert Kickl bei
der Präsentation des neuen Aufnahmeverfahrens am 21. Dezemberin Wien.
Begleitet wird der neue Aufnahmeprozess von einer attraktiven Werbekampagne. „Heute gibt es weit mehr Berufs- oder
Studienmöglichkeiten für junge Menschen als beispielsweise vor 30 Jahren. Wir stehen in Konkurrenz mit
Unternehmen, Universitäten oder Fachhochschulen in ganz Europa, daher müssen wir uns ganz klar als attraktiver
Arbeitgeber positionieren“, betonte der Innenminister. Damit die Polizei künftig über ausreichend Personal
verfügt, sei die derzeitige Aufnahmeoffensive dringend notwendig. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll
es 2.100 zusätzliche Planstellen und 2.000 neue Ausbildungsstellen bei der Polizei geben.
„Wir haben das neue System so gestaltet, dass sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch wir als Arbeitgeber
davon profitieren. Für uns bedeutet es, dass wir bestqualifizierte zukünftige Polizistinnen und Polizisten
finden, und für die Bewerberinnen und Bewerber, dass sie schnellstmöglich wissen, ob sie für den
Polizeiberuf geeignet sind und wesentlich rascher als bisher mit der Ausbildung beginnen können“, sagte Karl
Hutter, Präsidialchef im Innenministerium.
Aufnahme NEU
Ab 1. Jänner 2019 wird das neue Aufnahmeverfahren mit einem einheitlichen Standard in allen Bundesländern
durchgeführt. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass künftig innerhalb von zwei knapp aufeinander
folgenden Testtagen entschieden wird, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den Polizeiberuf geeignet ist.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird unnötiges Warten – bisher oftmals länger als ein Jahr – erspart.
Drei bis maximal fünf Monate nach der Bewerbung können die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
mit der Ausbildung beginnen.
Der Sportteil wurde basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen optimiert. Deshalb wird die Ausdauer
nun nicht mehr mit dem 3000-Meter-Lauf, sondern mit einem Ergometer-Test überprüft. Außerdem fällt
die Schwimmprüfung künftig weg, der Nachweis wird durch das österreichische Schwimmerabzeichens
der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ oder höher erbracht.
Das Innenministerium hat unter www.polizeikarriere.gv.at eine eigene Seite eingerichtet, auf der alle Informationen
für die Bewerberinnen und Bewerber übersichtlich zusammengefasst sind. Der Link führt außerdem
zur Jobbörse des Bundes, wo man sich für jede Ausschreibung der jeweiligen Landespolizeidirektion online
bewerben kann. Wer sich auf dieser Internetseite registriert, kann den Status seiner Bewerbung jederzeit abfragen.
Rekrutierungskampagne
„Unsere neue Personalwerbekampagne ist speziell auf Streifenpolizistinnen und Streifenpolizisten zugeschnitten.
Das ist der Bereich, in dem alle neuen Kollegen nach Absolvierung der Grundausbildung starten“, erklärte der
Innenminister. Die neuen Sujets beinhalten alle den Aufruf „Bring deine Karriere in Uniform!“ und beschreiben jeweils
unterschiedliche Herausforderungen im Alltag eines Streifenpolizisten. Am 1. Jänner 2019 startet die erste
Bewerbungsphase, begleitet von dem Sujet „Deine Rolle ist spannender als ein Hollywoodstreifen“, umgesetzt in Print
sowie auf Video. Illustrationsmaterial zur Kampagne steht unter folgenden Links zum Download bereit und kann honorarfrei
im Rahmen der Berichterstattung zum Thema verwendet werden.
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