… und Fördermaßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung"
Linz (lk) - Im Rahmen einer Pressekonferenz im Landhaus in Linz präsentierte LH Mag. Thomas Stelzer
am 20. Dezember gemeinsam mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Naturschutzreferent, und Ing. Gerald Neubacher,
Leiter Abteilung Naturschutz, den erfolgreichen Abschluss für OÖ und Fördermaßnahmen zum Schutz
und zur Erhaltung von Natura 2000.
Das Projekt "Natura 2000" wurde durch eine umsichtige Verhandlungsführung für Oberösterreich
zu einem erfolgreichen und für alle Seiten zufriedenstellenden Abschluss gebracht. Wegen Defiziten in der
Umsetzung der Natura 2000 Vorgaben wurde im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet
und in weiterer Folge wurde durch die Kommission das Gesamtpaket nochmals aufgeschnürt.
In den folgenden Verhandlungen wurde festgelegt, dass Lösungen im direkten Kontakt zwischen der Kommission
und den Bundesländern zu erarbeiten sind.
Oberösterreich hat durch die bereits erfolgten Nachnominierungen und die bis Ende 2018 zugesagten zusätzlichen
Nominierungen von Natura 2000 Gebieten sowie durch ein gut angelegtes Schutzprojekt für den Luchs nun alle
Anforderungen erfüllt und einen wichtigen Schritt in Richtung des Abschlusses des Vertragsverletzungsverfahrens
gesetzt.
Die bestehenden und nachnominierten Gebiete und ihre Grünlandflächen weisen einen guten Erhaltungszustand
auf, dessen Erhaltung und weitere Verbesserung aber einer entsprechenden extensiven Bewirtschaftung bedürfen.
Dies bringt gerade für unsere Landwirtinnen und Landwirte einen Mehraufwand und gewisse Einschränkungen
mit sich.
Um diesen Aufwand abzugelten und die breite Akzeptanz, welche der Naturschutz genießt, noch weiter zu festigen,
schafft das Land Oberösterreich ein Förder- und Prämienmodell für landwirtschaftliche Betriebe,
die Flächen gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Managementplan-Verordnung bewirtschaften
und diese Bewirtschaftung auch dokumentieren.
"Durch unsere Maßnahmen können wir eine rasche Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Österreich herbeiführen. Nach gründlicher Evaluierung der Naturschutzgebiete ist festzustellen,
dass die erfolgten Nachnominierungen von Natura 2000 Gebieten im Sinne eines Handlungsspielraumes für Natur
und Bevölkerung sinnvoll sind. Die Lebens- und Wirtschaftsräume für die ansässige Bevölkerung
fanden ebenso ihre Berücksichtigung. Jetzt gilt es unsere Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer wichtigen
Arbeit für den Naturschutz zu unterstützen. Klar ist jedoch auch, dass diese Fördermaßnahmen
zum Schutz und zur Erhaltung der Natura 2000 Gebiete ein eindeutiges Bekenntnis der oberösterreichischen Regierung
zum Naturschutz darstellen", unterstreicht LH Mag. Thomas Stelzer.
"Wir haben in OÖ unsere Hausaufgaben in Sachen Natura 2000 gemacht. Es ist erfreulich, dass unsere weitsichtige
und nachhaltige Naturschutzpolitik auch bei der Kommission Anklang findet und dass der Disput um die Natura 2000
Schutzgebiete in Oberösterreich nun erfolgreich beigelegt werden konnte. Wir in Oberösterreich setzten
im Naturschutz auf Hausverstand sowie freiwillige Mitarbeit statt Zwang und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Nun gilt es die Akzeptanz für Natura 2000 zu festigen und unsere Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen,
die maßgeblich zur Erhaltung dieser Gebiete beitragen", zeigt sich Naturschutzreferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner
zufrieden.
"Landwirtinnen und Landwirte sind wichtige Partner bei der Umsetzung von Natura 2000 und bei der Erhaltung
unserer Biodiversität. Gerade im Grünland haben wir die letzten Jahrzehnte einen massiven Artenrückgang
zu verzeichnen. Deshalb ist es wichtig, den Landwirten, die vom Ertrag ihres Grund und Bodens leben müssen,
eine alternative Einkommensmöglichkeit zur Intensivbewirtschaftung zu bieten. Mit dieser zusätzlichen
Förderung ist Oberösterreich ein erster großer Schritt gelungen, unsere Artenvielfalt im Grünland
zu sichern. Denn nur wenn wir es schaffen, dass die Förderungshöhen für extensive Wiesenbewirtschaftungen
vergleichbar zu Erträgen der Intensivlandwirtschaft werden, haben die Landwirte eine echte Wahlmöglichkeit,
extensives Grünland ohne Einkommenseinbußen zu erhalten. Ich sehe das als einzige Möglichkeit,
eine Trendwende beim Artensterben in Grünlandlebensräumen einzuleiten", betont der Leiter der Abteilung
Naturschutz, Ing. Gerald Neubacher.
Finanzbedarf
Derzeit sind rund 1.100 Hektar Grünland als FFH-Schutzgüter eingetragen. Bei einer Förderung von
Euro 420,- je Hektar ergibt sich ein maximaler Finanzbedarf von Euro 462.000,- pro Jahr zuzüglich eines entsprechenden
Mehrbedarfs für stärker beanspruchte Landes-Flächenförderungen in Höhe von rund Euro 100.000,-
pro Jahr.
Kalkulationsgrundlage
Die Prämie von Euro 420,- pro Hektar jährlich setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Zusätzlicher Aufwand von 10 Stunden je Hektar und Jahr
für die schutzgutgerechte Bewirtschaftung von Grünland-Schutzgütern. Der Stundenlohn wird entsprechend
dem Kollektivvertragslohn von Landarbeiter/innen mit 22,09 Euro festgelegt. Gerundet ergibt das eine Prämie
von Euro 220,- pro Hektar jährlich.
- Da diese Flächen erst ab Mitte Juni oder meist noch
später gemäht werden dürfen, kann der Aufwuchs witterungsbedingt im Schnitt alle fünf Jahre
nicht zur Fütterung von Tieren verwendet werden. In modernen Milchviehbetrieben kann das Mähgut nur mehr
der Kompostierung zugeführt werden, was zusätzliche Kosten in Höhe von Euro 1.000,- verursacht.
Daher werden hier Kosten in Höhe von Euro 200,- pro Hektar jährlich in Ansatz gebracht.
Die Prämienbestandteile finden sich aktuell nicht in anderen Förderungsmaßnahmen - mit Ausnahme
der ÖPUL-Maßnahme "Regionaler Naturschutzplan" oder "Monitoring" oder der ELER-Maßnahme
"Natura 2000" - wieder. Bezieher genannter Maßnahmen sind vom neuen Förderprogramm nicht umfasst.
Für Flächen mit Entschädigungsverträgen mit dem Land Oberösterreich wird eine individuelle
Prüfung durchgeführt, ob diese Kosten bereits abgegolten sind.
Die Förderung wird als De-Minimis-Beihilfe bewilligt. Das bedeutet, dass durch den Betrieb bei Antragstellung
eine Selbsterklärung über allfällige weitere in den letzten drei Jahren erhaltene De-Minimis-Förderungen
abzugeben ist. Innerhalb dieses dreijährigen Zeitraumes darf die Summe aller bewilligten Förderungen
die Höhe von Euro 15.000,- nicht überschreiten.
Verpflichtung des Antragstellers (die Förderung ist antragspflichtig):
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinie des
Landes OÖ
- Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem für das Gebiet verordneten
Managementplan
- innerbetriebliche Aufzeichnungen über Bewirtschaftungsmaßnahmen
auf den Schutzgutflächen
- Sachgerechte Verwendung oder Entsorgung des Aufwuchses
Laufzeit der Förderung
Die Laufzeit der Förderung ist vorerst von 1.1.2019 bis 31.12.2020 angesetzt. Derzeit ist eine Verlängerung
maximal bis zum Beginn der neuen ELER-Programmperiode geplant. Anschließend wird eine Integration in das
Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums angestrebt.
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