EU-Einigung über neue Richtlinie gegen "unfaire Geschäftspraktiken"
Brüssel/Wien (bmnt) - Im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft kam es am 19. Dezember zu einer Einigung über die neue Richtlinie, durch
die landwirtschaftliche Erzeuger von „unfairen Geschäftspraktiken“ besser geschützt werden sollen. „Zum
ersten Mal gibt es damit auf europäischer Ebene ein verbindliches und detailliertes Regelwerk, das unfaire
Praktiken eindämmen und kleine Erzeuger schützen soll“, so die EU-Ratsvorsitzende Elisabeth Köstinger.
Der Einigung waren monatelange Verhandlungen vorangegangen. „Im landwirtschaftlichen Bereich war das das für
mich wichtigste Dossier unserer Präsidentschaft“, betonte Köstinger. Österreich hatte hier vor wenigen
Wochen schon auf nationaler Ebene strengere Regeln angekündigt und sich damit als Vorreiter positioniert.
„Wir stärken damit die bäuerlichen Familienbetriebe, die oft einen Kampf „David gegen Goliath“ führen
müssen“, so Köstinger.
Für kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgung ist es wahrscheinlicher, dass sie Opfer von unlauteren
Geschäftspraktiken werden. Landwirtschaftliche Erzeuger sind besonders davon betroffen. Grund dafür ist
die fehlende Verhandlungsmacht gegenüber den nachgelagerten Partnern, die ihre Produkte kaufen - dies vor
allem dann, wenn alternative Vertriebswege fehlen.
„Es ist in vielen europäischen Staaten zu stetigen unfairen Vorgangsweisen großer Abnehmer gegenüber
kleineren Produzenten gekommen“, so Köstinger. „Wir wollen klare Regeln schaffen, damit kleine Hersteller
hier nicht benachteiligt werden und sich dem Druck großer Abnehmer beugen müssen. Die Schutzmechanismen
werden mit dieser Richtlinie hier für gleiche Augenhöhe aller Partner sorgen.“
Kern der neuen Richtlinie ist der Schutz von kleinen Produzenten und Verarbeitern gegenüber großen Abnehmern.
Für die Definition „kleinerer Hersteller“ und „großer Abnehmer“ gibt es ein Stufenmodell, das sich an
den Umsatzzahlen der Betriebe und Unternehmen orientiert. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten
eigene zusätzliche Definitionen für Unternehmensgrößen festlegen.
Welche unlauteren Geschäftspraktiken sollen durch die neue Richtlinie vermieden werden (Auswahl):
- Getroffene Vereinbarungen sollen künftig schriftlich
bestätigt werden
- Keine rückwirkende Änderung vertraglicher Verpflichtungen
- Keine Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen ohne
entsprechende Gegenleistung
- Vergeltungsmaßnahmen wenn ein Lieferant von seinen
Rechten Gebrauch macht
- Festlegung einer 60-Tage Zahlungsfrist für nicht verderbliche
landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
- Mindestfrist von 30 Tagen für die Stornierung von Lieferungen
verderblicher Erzeugnisse
- Beteiligung bzw. Kostenübertragung von Werbeausgaben
an die Lieferanten
Zur Unterstützung der Lieferanten und Durchsetzung
Die Lieferanten können sich auch in ihrem eigenen Mitgliedstaat beschweren – der Vorschlag der Kommission
sah hier nur eine Beschwerdemöglichkeit im Land des Käufers vor. Nichtregierungsorganisationen und repräsentative
Organisationen können Beschwerden bei einer nationalen Durchsetzungsbehörde einbringen.
Die Ermächtigungen für die Durchsetzungsbehörden zum Schutz von Lieferanten wurden deutlich erweitert.
Gleichzeitig werden die Pflichten der Durchsetzungsbehörden ausgeweitet.
Die Strafbestimmungen wurden klarer formuliert. Alternative Streitbeilegungsmechanismen wurden in die Richtlinie
aufgenommen. Die Kommission wird eine öffentliche Website zur Unterstützung von Beschwerdeführern
einführen.
„Die heutige Einigung ist eine deutliche Verbesserung der Stellung kleinerer Produzenten und Lieferanten gegenüber
großen Abnehmern“, so Köstinger. „Ich freue mich, dass uns das am Ende unserer Präsidentschaft
– gemeinsam mit Kommissar Phil Hogan und dem Verhandler des EU-Parlaments Paolo De Castro – gelungen ist“, so Köstinger
abschließend.
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