Köstinger: „Verbote und Reduktion von Einwegplastik werden Plastikverschmutzung
in Europa eindämmen“
Brüssel/Wien (bmnt) - In den frühen Morgenstunden des 19. Dezember haben sich die Verhandler von
EU-Kommission, EU-Parlament und der österreichischen Ratspräsidentschaft in Trilog-Verhandlungen auf
die Details zum Verbot von Einwegplastik-Artikeln vorläufig geeinigt. „Mit der heutigen Einigung treten wir
der Verschmutzung unserer Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll entschlossen
entgegen", so Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die das Dossier für die EU-Mitgliedsstaaten
verhandelt hatte.
Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls 80-85% des „maritime littering“ beträgt.
50% des Plastikmülls an Europäischen Stränden besteht aus „Einwegplastik“ (davon entfallen wieder
86% auf die zehn häufigsten Produktgruppen).
„Der Kampf gegen die Plastikplage ist eine der größten Aufgaben, die wir derzeit haben“, sagt Köstinger.
Österreich hatte daher vor wenigen Wochen – als drittes EU-Land – ein Verbot von Kunststoff-Tragetaschen ab
2020 angekündigt. Die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene war seit Monaten verhandelt worden und wurde heute
früh positiv abgeschlossen.
Erste Details zur Einigung auf EU-Ebene
Verbot: Das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten für die es eine nachhaltigere Alternative gibt
(ab Anfang 2021). Davon betroffen sind:
- Wattestäbchen
- Teller
- Besteck
- Strohhalme
- Luftballonstäbe
Reduktion: Spürbare Verminderung des Verbrauchs (für die es keine nachhaltigere Alternative gibt).
Davon betroffen sind:
- Trinkbecher
- Behältnisse für Lebensmittel (Lebensmittelverpackungen)
Produktanforderungen: Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn
die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Davon
betroffen sind Getränkeflaschen (nur Kunststoff-Flaschen)
Kennzeichnungspflichten: Bestimmte Produkte (mit einem gewissen Kunststoffgehalt) zum einmaligen Gebrauchen
sollen gekennzeichnet werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind:
- Hygieneeinlagen
- Trinkbecher
- Feuchttücher
Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag
zu den Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten.
Getrennte Sammlung: Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen bis 2025 77 % und bis 2029 90%.
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