Fokus liegt auf der flächenmäßigen Ausbreitung von leistungsstarken Glasfasernetzen
sowie der Aufrüstung bereits bestehender Netze
Wien (bmvit) - Das Infrastrukturministerium startete am 19. Dezember um zwölf Uhr mittags die vierte
Phase der Breitbandförderprogramme „Access“ und „Backhaul“ sowie die zweite Runde der „Access-ELER“-Ausschreibung.
Aus der Breitbandmilliarde stehen damit insgesamt 113 Millionen Euro zur Verfügung. „Die Investition in ein
flächendeckendes, schnelles Breitband-Internet ist eine Investition in die Zukunft des Wirtschaftsstandortes
Österreich“, ist Infrastrukturminister Norbert Hofer überzeugt. Schnelles Internet im ländlichen
Raum ist dabei nicht nur ein Gewinn für die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch für die Industrie
und schafft die Grundvoraussetzungen für den kommenden Mobilfunkstandard 5G.
Das Access-Programm zielt darauf ab, leistungsfähige Glasfasernetze weiter über Österreich auszubreiten
und damit größere Flächen mit zukunftssicherem Breitband-Internet zu versorgen. Für diesen
Zweck stehen bis zum 12. April mehr als 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Backhaul-Programm wird durch die Anbindung von Mobilfunkmasten sowie regionaler Netze an das Glasfasernetz die
Leistungsfähigkeit bereits bestehender Infrastrukturen gestärkt. Die Ausschreibung ist mit rund 20 Millionen
Euro dotiert und steht bis zum 29. März 2019 offen.
Durch Access-ELER werden rund 28 Millionen Euro zur Unterstützung von Investitionen in besonders förderungswürdigen
Gebieten im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt. Davon entfallen in etwa 14 Millionen Euro auf den
ELER-Fonds der Europäischen Union sowie jeweils etwa sieben Millionen Euro auf den Bund und die Länder.
Der maximale Förderungssatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Die Access-ELER Ausschreibung
ist ebenfalls bis zum 12. April geöffnet.
„Durch die Möglichkeit der Vergabe von Startraten in der Höhe von maximal 25 Prozent der zugesagten Förderung
sowie der Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 65 Prozent, sofern die geförderte Investition unmittelbar
zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt, werden insbesondere für
kleinere Telekomunternehmen eine leichtere Möglichkeit zur Teilnahme an den Förderungen geschaffen“,
ist der Infrastrukturminister überzeugt.
Kombinierbarkeit von Förderungen
Darüber hinaus wurde im Leerrohr-Programm für Gemeinden erstmals die Möglichkeit einer laufenden
Einreichung von Förderanträgen geschaffen. „Damit intensivieren wir unser Bestreben, Gemeinden bei der
Antragstellung die größtmögliche zeitliche Flexibilität zu ermöglichen, wodurch insbesondere
die Nutzung von Mitverlegungsmöglichkeiten, etwa bei anfallenden Tiefbauarbeiten, erleichtert wird“, so Hofer.
Die nächsten Stichtage sind der 20. Februar 2019 sowie der 15. Mai 2019. Alle bis dahin eingelangten Förderanträge
werden von unabhängigen Jurorinnen und Juroren beim nächsten Jurytermin bewertet. Das Einreichsystem
wurde so gestaltet, dass erstellte aber noch nicht abgeschlossene Einreichungen zum nächsten Stichtag übernommen
werden.
Wie auch bei den anderen Förderinitiativen des BMVIT im Bereich des Breitbands ist es möglich, diese
Förderungen miteinander zu kombinieren. Hierfür bietet sich etwa „Connect“ an: Ziel dieses Programms
ist es KMUs oder Schulen mit einem Glasfaseranschluss auszustatten und ihnen dadurch einen ultraschnellen Internetzugang
zu ermöglichen – Projekte können in diesem Programm jederzeit eingereicht werden.
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