Automatisiert Einparken, Rechts abbiegen bei Rot, Vormerkung fürs Befahren der Rettungsgasse,
IG-L Ausnahmen für E-Fahrzeuge
Wien (öamtc) - Mit Beginn 2019 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich
einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.
- Automatisiertes Fahren-Verordnung: Die Verordnung erlaubt
automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen
mit "Autobahnpilot". Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.
- Rechts abbiegen bei Rot: Voraussichtlich ab 1. April 2019
startet ein einjähriger Probebetrieb für "rechts abbiegen bei Rot" in Linz und Wels, weitere
Orte sind möglich.
- 140 km/h auf der Autobahn: Ein Jahr nach dem Start des 140
km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer Strecken kommen.
- Neues Vormerkdelikt: Das Befahren der Rettungsgasse wird
zum Vormerkdelikt.
- Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung:
Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem
(bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch
wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu
absolvieren. Das Schummeln bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.
- Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019
ist das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der
Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung
geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.
- Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine
digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht,
die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen
Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.
- Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen
Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette
im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.
- Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr
darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert
von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern
ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.
- Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren
zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist zwar schon
seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung
auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen.
Erfreut zeigt sich der ÖAMTC über die Ankündigung der österreichischen Automobilimporteure,
dass ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu sehen sein werden.
Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch
aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt darauf, dass die Händler
auch konsumentenfreundlich Auskunft erteilen.
E-Mobilität 2019 – Ausnahmen bei Tempolimits, verpflichtende Geräusche, Modelle mit bis zu 600
Kilometer Reichweite
- Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet
sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam
gemacht wird.
- Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli
2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem
ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine
Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.
- Neue E-Autos und -Modelle: Im neuen Jahr kommen etliche
neue E-Autos mit Reichweiten zwischen 300 bis zu 600 Kilometer auf den Markt, z. B. Rivian, ein E-Pickup Truck
mit 644 km Reichweite, VW Neo, das erste reine Elektroauto von Volkswagen mit 400 km Reichweite, BMW Mini Electric
2019 (300 km Reichweite), Audi e-tron (400 km Reichweite), KIA Niro EV (485 km Reichweite), Nissan Leaf E-Plus,
außerdem der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der Citroen DS3 Crossback. TESLA bringt sein Model 3
nach Österreich. Und das Elektro Startup Future Mobility (FMC) hat sein erstes Serien E-Auto unter der Marke
BYTON präsentiert. Prototypen in Europa soll es 2019 / 2020 geben.
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