Wien/Eisenstadt (blms) - Landesrat Hans Peter Doskozil und LH-Stv. Johann Tschürtz können nach einem
Gespräch mit Bundesministerin Beate Hartinger-Klein die Rücknahme der Auslösung des Konsultationsmechanismus
betreffend Sozialversicherungs- Organisationsgesetz bestätigen: „Für uns steht ein gut funktionierendes
burgenländisches Gesundheitssystem an erster Stelle. Daher war es uns sehr wichtig, die kritischen Punkte
mit der Bundesministerin anzusprechen und diese auszuräumen. Gemeinsam wollen wir nun mit dem Bund am ´Masterplan
burgenländische Spitäler´ arbeiten. Zudem wurde die lang diskutierte Außenstelle der BGKK
in Oberwart endgültig fixiert.“
Ein Vertreter des Bundesministeriums wird aktiv an der Arbeitsgruppe „Masterplan burgenländische Spitäler“
teilnehmen. Im kommenden Jahr sollen die Vernetzung der Spitäler und die Leistungen neu konzipiert werden
– im Herbst 2019 werden die Ergebnisse präsentiert. Für vier Standorte der KRAGES und auch für das
Spital in Eisenstadt gibt es eine Standortgarantie seitens der Landespolitik, ebenso wie für alle Arbeitsplätze.
Dementsprechend hat die Bundesministerin der burgenländischen Landesregierung die volle inhaltliche Unterstützung
zur Optimierung des burgenländischen Gesundheitssystems zugesagt.
LR Doskozil und LH-Stv. Tschürtz: „Unser Ziel ist es, über Parteigrenzen hinweg das Bestmögliche
für die Burgenländerinnen und Burgenländer herauszuholen. Im Gesundheitsbereich ist uns eine konstruktive
Zusammenarbeit zwischen Bund und Land ganz besonders wichtig. Daher sind wir über die endgültige Zustimmung
zur neuen Außenstelle in Oberwart sehr erleichtert. Unser Interesse ist es, die regionale Gesundheitsversorgung
so effektiv und nachhaltig wie nur irgendwie möglich zu gestalten. Hohe Qualität und kurze Wege sind
unsere Ziele für die burgenländische Bevölkerung.“
Mindestsicherung Neu
Das Burgenland hat immer den Standpunkt vertreten, dass es eine einheitliche bedarfsorientierte Mindestsicherung
in ganz Österreich geben sollte. Die burgenländische Landesregierung wird sich aktiv in den aktuellen
Gesetzgebungsprozess einbringen und an einer gemeinsamen positiven Lösungsfindung mitarbeiten. Aufgrund der
Neuregelung geht man im Burgenland derzeit von zusätzlichen Kosten in einer Höhe von bis zu einer Million
Euro aus.
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