Buchungsplattformen: Das Burgenland
 spielt Vorreiterrolle

 

erstellt am
18. 12. 18
13:00 MEZ

Eisenstadt (büro lr) - Durch den Landtagsbeschluss vom 18. Oktober 2018 wurde das Tourismusgesetz weitgehend geändert. Buchungsplattformen nach dem E-Commerce-Gesetz werden in das Tourismusgesetz aufgenommen, so dass Anbieter wie Airbnb oder Booking.com ihre Vertragspartner (Beherberger) bei der jeweiligen Gemeinde melden müssen. Daraus folgt, dass Nächtigungen nicht mehr an der Gemeinde und der Finanz vorbei vermietet werden können, berichtet Landesrat MMag. Alexander Petschnig.

Mit ihrer Presseaussendung vom 14.Dezember bestätigt die Wirtschaftskammer Österreich, dass diese Änderung notwendig und sinnvoll war. Eine bundesweite Registrierungspflicht wäre natürlich die optimale Lösung.

Es zeigt sich erneut, dass die burgenländische Landesregierung hier schon vor Monaten eine Problemstellung erkannt und dementsprechend gehandelt hat. Das Burgenland verfügt über das modernste und zeitgemäßeste Tourismusgesetz.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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