|
||
Buchungsplattformen: Das Burgenland |
|
erstellt am |
Eisenstadt (büro lr) - Durch den Landtagsbeschluss vom 18. Oktober 2018 wurde das Tourismusgesetz weitgehend
geändert. Buchungsplattformen nach dem E-Commerce-Gesetz werden in das Tourismusgesetz aufgenommen, so dass
Anbieter wie Airbnb oder Booking.com ihre Vertragspartner (Beherberger) bei der jeweiligen Gemeinde melden müssen.
Daraus folgt, dass Nächtigungen nicht mehr an der Gemeinde und der Finanz vorbei vermietet werden können,
berichtet Landesrat MMag. Alexander Petschnig. Es zeigt sich erneut, dass die burgenländische Landesregierung hier schon vor Monaten eine Problemstellung erkannt und dementsprechend gehandelt hat. Das Burgenland verfügt über das modernste und zeitgemäßeste Tourismusgesetz. |
||
|
|
|
Allgemeine Informationen: |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at |
||
|
|
|