Telefon- und Internetverträge:
 Online-Rechnung ab sofort Standard

 

erstellt am
18. 12. 18
13:00 MEZ

Neues Infoservice für Konsumenten gestartet
Wien (öiatS) - Ab sofort können bei neuen Telefon-, Handy- und Internetverträgen automatisch elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Kundinnen und Kunden haben weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung, bei Neu-Verträgen müssen sie den Anbieter aber aktiv danach fragen. Bei einer Umstellung im Rahmen bestehender Verträge müssen Konsumentinnen und Konsumenten vorab informiert werden. Das neu gegründete „Infoservice Telekomrechnung“ beantwortet häufig gestellte Fragen und gibt Tipps.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2018 hat eine Neuregelung für Rechnungen bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen gebracht: Die Online-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, ist ab sofort Standard. Anbieter müssen daher Konsumentinnen und Konsumenten bei Vertragsabschluss nicht mehr ausdrücklich fragen, ob sie wahlweise eine Online-Rechnung oder eine Papierrechnung möchten. Kundinnen und Kunden erhalten nun automatisch eine elektronische Rechnung. Einzige Ausnahme: Falls der Vertrag keinen Internetzugang beinhaltet (z. B. bei Sprachtelefonie), wird eine Papierrechnung ausgestellt.

Wer zukünftig bei einem neuen Vertrag eine Papierrechnung erhalten möchte, muss dies seinem Anbieter bekanntgeben. Am einfachsten: Gleich bei Vertragsabschuss vereinbaren oder bei der Kunden-Hotline anrufen. Die Papierrechnung bleibt kostenlos.

Anbieter müssen Online-Rechnungen verpflichtend per E-Mail zustellen. In der Regel erhalten Kundinnen und Kunden ein leicht les- und speicherbares PDF-Dokument. An welche E-Mail-Adresse die Rechnung zugestellt werden soll, können Konsumentinnen und Konsumenten selbst festlegen. Es reicht jedenfalls nicht aus, die Online-Rechnung ausschließlich im Kundenkonto auf der Website zur Verfügung zu stellen.

Die Neuregelung kann von den Telekomanbietern seit Anfang Dezember umgesetzt werden.

Falls ein Anbieter einen bestehenden Vertrag von Papierrechnung auf Online-Rechnung umstellen möchte, muss er seine Kundinnen und Kunden darüber informieren. Man hat aber das Recht jederzeit wieder auf eine kostenlose Papierrechnung zu wechseln.

„Infoservice Telekomrechnung“ unterstützt mit Infos und Tipps
Das Infoservice Telekomrechnung informiert Konsumentinnen und Konsumenten über Änderungen rund um die Telekom-Rechnung und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unterstützt. Auf der Website finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen und Tipps rund um die Online- und Papierrechnung. Dazu Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein: „Das neu gegründete Infoservice Telekomrechnung soll jenen Menschen, die aufgrund der Gesetzesänderung Fragen zur Online- oder Papierrechnung haben, eine Anlauf- und Hilfestelle sein. Weitere Informationsangebote, auch für Offliner und Internet-Einsteiger, folgen in den nächsten Wochen.“

Auch der Leiter des Infoservice Telekomrechnung, Bernhard Jungwirth, freut sich über den Start: „Neben Tipps und Antworten zu häufigen Fragen sind Konsumentinnen und Konsumenten auch selbst eingeladen, Erfahrungen und Fragen an das Infoservice Telekomrechnung zu melden. Damit kann das Infoservice laufend erweitert werden.“

Wer die elektronische Rechnung zum Anlass nimmt erstmals ins Internet einzusteigen, kann sich bei der Hotline des Infoservice Telekomrechnung (erreichbar unter 0660 948 68 26, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr) über aktuelle Schulungsangebote informieren. Außerhalb dieser Zeiten gibt es die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen und Interessierte werden zurückgerufen. Im Laufe des Jahres 2019 beginnen auch die österreichweiten, kostenlosen Internet-Einsteigerkurse der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gestarteten Initiative fit4internet.

Über das Infoservice Telekomrechnung
Das Infoservice Telekomrechnung informiert über aktuelle gesetzliche Bestimmungen, die die Papier- und die elektronische Rechnung bei Handy-, Internet- und Telefonverträgen betreffen. Hintergrund sind Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), die Anfang Dezember 2018 in Kraft getreten sind. Zu den laufend ergänzten Angeboten des Infoservice zählen Antworten auf häufig gestellte Fragen, Tipps und Begriffserklärungen, die mit Hilfe der Website gedruckter Infomaterialien, Medienarbeit, Multiplikatoren etc. verbreitet werden.

Das Infoservice Telekomrechnung wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) unterstützt und vom gemeinnützigen Verein Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) umgesetzt.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.info-telekomrechnung.at
http://www.fit4internet.at

 

 

 

 

 

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