Land Tirol bietet umfangreiches Service zur Wohnbauförderung in allen Bezirken
Innsbruck (lk) - Am kommenden 1. Jänner 2019 tritt das von der Tiroler Landesregierung beschlossene
Wohnpaket in Kraft. Das Land Tirol investiert über 37 Millionen Euro in leistbareres Wohnen. Wer einen Antrag
für Wohnbauförderung stellen will, findet eine Anlaufstelle in jeder Bezirkshauptmannschaft und im Landhaus
in Innsbruck.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Um das Wohnen in Tirol leistbarer zu machen, investiert das Land
Tirol mit drei neuen Maßnahmen über 37 Millionen Euro in die Erhöhung der Wohnbauförderung,
die Fortsetzung der Sanierungsoffensive und das neue Mietunterstützungsmodell“, erklärt Wohnbaulandesrätin
Beate Palfrader und kündigt an: „Wir werden an weiteren Schrauben drehen, um Wohnen leistbarer zu machen.“
Die neue, erhöhte Wohnbauförderung gibt es vor allem für verdichtete Bauweise und Eigenheime. „Damit
erhöhen wir die Unterstützung zur Schaffung von Eigentum. Vor allem Familien bekommen deutlich mehr.
Daneben wurde das Fördersystem durchleuchtet und die soziale Treffsicherheit erhöht“, betont LRin Palfrader.
Auch für Alten- und Pflegeheime gibt es ein Mehr an finanzieller Unterstützung.
150 Millionen Euro Bauvolumen durch Sanierungsoffensive
LRin Palfrader weiters: „Mit der Fortsetzung der Sanierungsoffensive unterstützen wir auch im heurigen Jahr
unabhängig vom Einkommen zahlreiche qualitative Verbesserungen im Bereich Wohnen. Mit einem ausgelösten
Bauvolumen von rund 150 Millionen Euro jährlich stellt die Sanierungsoffensive zudem auch einen wesentlichen
Impuls für Tirols Wirtschaft dar und trägt zur Arbeitsplatzsicherheit bei.“
Mehr Mietunterstützung für Familien
„Die Mietunterstützung wird sozial treffsicherer und vor allem für Familien stark erhöht. Das bringt
eine monatlich wirklich spürbare finanzielle Entlastung in der Geldbörse“, informiert die Wohnbaulandesrätin.
Neben einer tirolweit einheitlichen Wartezeit von zwei Jahren werden vor allem die sogenannten Freibeträge
erhöht. „Und die neue Kostenverteilung von ursprünglich 70 Prozent Land und 30 Prozent Gemeinden auf
nunmehr 80 Prozent Land und 20 Prozent Gemeinden bringt auch eine wesentliche Entlastung für die Gemeindebudgets
mit sich.“
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