Vorarlbergs Legistik-Arbeitsprogramm 2019

 

erstellt am
28. 12. 18
13:00 MEZ

LR Schöbi-Fink: "Weiter intensive Aktivität" – Mehrere Gesetzesänderungen und -anpassungen in Vorbereitung
Bregenz (vlk) – Das Jahr 2018 stand im Zeichen reger Gesetzgebungstätigkeit, zuletzt etwa mit größeren Novellen des Raumplanungs- und Grundverkehrsrechts. Wiewohl im Herbst 2019 Landtagswahlen anstehen, soll "die Zeit bis dorthin noch intensiv genutzt werden, um weitere wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen", kündigt Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink für 2019 ein umfangreiches Legistik-Arbeitsprogramm an. "Im Vordergrund steht, Vorarlberg im Sinne von Bevölkerung und Wirtschaft positiv weiterzuentwickeln", so Schöbi-Fink.

Für eine einfachere Abwicklung von Landtags- und Gemeindewahlen ist zum Beispiel vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage zur Verwendung des Zentralen Wählerregisters zu erarbeiten. "Bürokratieabbau bzw. Verwaltungsvereinfachung bleiben auch im neuen Jahr zentrale Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden", erläutert dazu die Landesrätin. In diese Richtung zielt auch die geplante Novelle des Kulturförderungsgesetzes, durch die künftig Kulturleihgaben für Zwecke einer Ausstellung leichter möglich sind.

Erforderliche Änderungen und Anpassungen
Ein gesetzgeberisches Update soll es weiters beim Elektrizitätswirtschaftsrecht geben. "Es sind Anpassungen nötig, um Vorarlberg optimal für die neuen Erfordernisse in Hinblick auf Ökostrom und Energieeffizienz zu wappnen", so Schöbi-Fink. Einer Anpassung aufgrund neuer EU-rechtlicher Erfordernisse bedarf auch das Tierzuchtrecht. Dasselbe gilt für das Pflanzenschutzrecht. An die neuen Vorgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung betreffend Elementarpädagogik ist das Kindergartenrecht anzupassen. Weiters steht eine Landesdienstrechtsnovelle an, die insbesondere eine Gehaltsreform zum Gegenstand haben soll. Auch im Sport- und im Straßenrecht sind Änderungen in Vorbereitung, zum Beispiel betreffend den Erhalt von Wanderwegen. Darüber hinaus wird an der Umsetzung der Aarhus-Konvention im Landesrecht gearbeitet. Dabei geht es um eine verbesserte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Vorhaben.

Sollte, so wie derzeit wahrscheinlich, auf Bundesebene eine Änderung des Bundesverfassungsrechts betreffend den Wegfall wechselseitiger Zustimmungsrechte des Bundes und der Länder sowie die Kompetenzverteilung beschlossen werden, sind auch auf Landesebene Anpassungen nötig (zB betreffend Datenschutz oder ein Gesetz über das Amt der Landesregierung). Abhängig davon, ob und mit welchen Inhalten das derzeit in Begutachtung befindliche Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes beschlossen wird, ist auch das Mindestsicherungsgesetz des Landes zu überarbeiten.

 

 

 

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