LR Schöbi-Fink: "Weiter intensive Aktivität" – Mehrere Gesetzesänderungen
und -anpassungen in Vorbereitung
Bregenz (vlk) – Das Jahr 2018 stand im Zeichen reger Gesetzgebungstätigkeit, zuletzt etwa mit größeren
Novellen des Raumplanungs- und Grundverkehrsrechts. Wiewohl im Herbst 2019 Landtagswahlen anstehen, soll "die
Zeit bis dorthin noch intensiv genutzt werden, um weitere wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen",
kündigt Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink für 2019 ein umfangreiches Legistik-Arbeitsprogramm
an. "Im Vordergrund steht, Vorarlberg im Sinne von Bevölkerung und Wirtschaft positiv weiterzuentwickeln",
so Schöbi-Fink.
Für eine einfachere Abwicklung von Landtags- und Gemeindewahlen ist zum Beispiel vorgesehen, eine gesetzliche
Grundlage zur Verwendung des Zentralen Wählerregisters zu erarbeiten. "Bürokratieabbau bzw. Verwaltungsvereinfachung
bleiben auch im neuen Jahr zentrale Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden", erläutert
dazu die Landesrätin. In diese Richtung zielt auch die geplante Novelle des Kulturförderungsgesetzes,
durch die künftig Kulturleihgaben für Zwecke einer Ausstellung leichter möglich sind.
Erforderliche Änderungen und Anpassungen
Ein gesetzgeberisches Update soll es weiters beim Elektrizitätswirtschaftsrecht geben. "Es sind Anpassungen
nötig, um Vorarlberg optimal für die neuen Erfordernisse in Hinblick auf Ökostrom und Energieeffizienz
zu wappnen", so Schöbi-Fink. Einer Anpassung aufgrund neuer EU-rechtlicher Erfordernisse bedarf auch
das Tierzuchtrecht. Dasselbe gilt für das Pflanzenschutzrecht. An die neuen Vorgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung
betreffend Elementarpädagogik ist das Kindergartenrecht anzupassen. Weiters steht eine Landesdienstrechtsnovelle
an, die insbesondere eine Gehaltsreform zum Gegenstand haben soll. Auch im Sport- und im Straßenrecht sind
Änderungen in Vorbereitung, zum Beispiel betreffend den Erhalt von Wanderwegen. Darüber hinaus wird an
der Umsetzung der Aarhus-Konvention im Landesrecht gearbeitet. Dabei geht es um eine verbesserte Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Vorhaben.
Sollte, so wie derzeit wahrscheinlich, auf Bundesebene eine Änderung des Bundesverfassungsrechts betreffend
den Wegfall wechselseitiger Zustimmungsrechte des Bundes und der Länder sowie die Kompetenzverteilung beschlossen
werden, sind auch auf Landesebene Anpassungen nötig (zB betreffend Datenschutz oder ein Gesetz über das
Amt der Landesregierung). Abhängig davon, ob und mit welchen Inhalten das derzeit in Begutachtung befindliche
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes beschlossen wird, ist auch das Mindestsicherungsgesetz des Landes zu überarbeiten.
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