Wien (deloitte) - Für Unternehmen am Standort Österreich bringt 2019 vor allem eines: Mehr Planungssicherheit.
Gründe dafür sind das im Jahressteuergesetz verankerte Horizontal Monitoring und die Ausweitung des Auskunfsbescheids.
Mit dem Jahreswechsel treten hierzulande einige steuerliche Neuerungen in Kraft, die sich auf Unternehmen mit Sitz
in Österreich positiv auswirken. „Die große Steuerreform wird in der Umsetzung zwar noch etwas auf sich
warten lassen. Das Jahr 2019 bringt für Unternehmen allerdings auf jeden Fall mehr Rechtssicherheit und Transparenz“,
so Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich. Zurückzuführen lässt sich das vor allem
auf zwei konkrete Maßnahmen, nämlich die Ausweitung des Auskunftsbescheids sowie die Einführung
des Horizontal Monitoring.
Ausweitung des Auskunftsbescheids
Bisher waren Rechtsanfragen an das zuständige Finanzamt nur in Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen
und Verrechnungspreisen möglich. Ab Jänner 2019 können verbindliche Rechtsauskünfte zusätzlich
für die Bereiche Missbrauchsfälle und internationales Steuerrecht beantragt werden. Dazu zählen
auch Fragen zum Thema Verrechnungspreise. Ab 1. Jänner 2020 werden die kostenpflichtigen Auskunftsbescheide
dann auf das Umsatzsteuerrecht ausgedehnt.
„Durch die Ausweitung des Advance Rulings werden Unternehmen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bekommen. Damit
wird in weiterer Folge auch die Planungssicherheit gestärkt. Allerdings sind diese Auskünfte auch mit
Kosten verbunden. Der Verwaltungskostenbeitrag reicht von 1.500,- bis 20.000,- Euro und ist von den Umsatzerlösen
des Antragstellers abhängig“, erklärt Kovar. Zukünftig sollen die Auskunftsbescheide bereits innerhalb
von zwei Monaten nach Antragsstellung erlassen werden.
Einführung der begleitenden Kontrolle
Auf mehr Transparenz zielt auch eine weitere Maßnahme des Jahressteuergesetzes ab, von der gerade große
Unternehmen profitieren. Es wurde eine gesetzliche Grundlage für das bislang als Pilotprojekt durchgeführte
„Horizontal Monitoring“ geschaffen. Diese begleitende Kontrolle steht ab 2019 für Großunternehmen zur
Verfügung und stellt eine Alternative zur steuerlichen Außenprüfung dar. Das bringt auch mehr Pflichten
mit sich. So besteht damit eine erweiterte Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Zudem gibt es die
Verpflichtung, ein Steuerkontrollsystem einzurichten und darüber eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer
oder Steuerberater einzuholen.
Im Rahmen der vierteljährlichen Besprechungen mit Vertretern des zuständigen Finanzamts können offene
abgabenrechtliche Fragen, aktuelle Entwicklungen im Unternehmen sowie Entwürfe von Abgabenerklärungen
besprochen werden.
„Der administrative Aufwand für die Unternehmen steigt durch diese Maßnahme. Im Gegenzug erhalten diese
durch die Auskunftserteilung der Abgabenbehörde aber auch mehr Rechtssicherheit. Und genau das brauchen Unternehmen
in einem unsicheren geopolitischen Umfeld“, betont Herbert Kovar abschließend.
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