Einsatz per Telefon und vor Ort
Innsbruck (lk) - Rund ein Viertel der Fälle von psychischen Krisen passiert am Wochenende und an Feiertagen:
Um betroffenen Menschen in diesen akuten Phasen besser beistehen zu können hat die Landeszielsteuerungskommission
(LZK) des Tiroler Gesundheitsfonds die Einführung eines Psychosozialen und Psychiatrischen Krisendienstes
beschlossen. „Dieses Angebot startet im Herbst 2019 in Nordtirol. Das Krisenteam besteht aus einer Psychiaterin
oder einem Psychiater und einer psychiatrisch geschulten diplomierten Pflegeperson. In Osttirol steht eine derartige
Krisenberatung bereits zur Verfügung“, berichtet Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg als LZK-Vorsitzender.
Von Freitag 16.30 Uhr bis Montag 8 Uhr und an Feiertagen von 7 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 8 Uhr ist damit
die rasche Verfügbarkeit professioneller Hilfe zur Erstabklärung, Krisenintervention sowie zur individuell
benötigten Weiterbehandlung ganzjährig gewährleistet. „Die Leitstelle Tirol vermittelt entsprechende
Fälle an den vom Landeskrankenhaus Hall getragenen Krisendienst. Sollte eine telefonische Intervention nicht
ausreichen, erfolgt ein Einsatz vor Ort. Dabei geht es um die Einschätzung akuter Selbst- und Fremdgefährdung,
um Deeskalation, um Beratung und Unterstützung aller Beteiligten, einschließlich von Polizei und Rettungsdienst.
Gegebenenfalls wird eine weiterführende Behandlung eingeleitet und begleitet. Überhaupt wird die Planung
des weiteren Vorgehens unterstützt. Gleichzeitig erfolgt die Begleitung der Angehörigen“, fasst LR Tilg
zusammen.
Keine Medikamente, keine „Parere“
Der Krisendienst, der selbst keine „Zwangseinweisung“ von PatientInnen vornimmt, arbeitet eng mit den ambulanten
und stationären Diensten der regional zuständigen psychiatrischen Einrichtungen zusammen. „Außerdem
bietet der Psychosoziale und Psychiatrische Krisendienst Unterstützung bei der Planung des weiteren Vorgehens,
sofern keine stationäre Aufnahme eines Klienten notwendig ist. Das bedeutet, es wird Hilfe im Bereich Terminvereinbarung
mit Fachärzten und Ambulanzen oder beispielsweise bei der Organisation von sozialer Unterstützung angeboten,
da eine hervorragende Vernetzung in der psychosozialen Landschaft gegeben ist sowie umfassend Information über
selbige“, so LR Tilg. Der Krisendienst verabreicht allerdings keine Medikamente, kann keine „Parere“, also ärztliche
Gutachten für eine Zwangseinweisung, ausstellen und ersetzt auch nicht den Sprengel- und Amtsarzt.
Gemeinsam mit der TGKK
Das Projekt Psychosozialer und Psychiatrischer Krisendienst Nordtirol der Landeszielsteuerungskommission ist als
zweijähriger Probebetrieb mit begleitender Evaluierung konzipiert. Die jährlichen Kosten von rund 350.000
Euro werden von Seiten des Landes Tirol und den Sozialversicherungsträgern zu jeweils 50 Prozent getragen.
„Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Tiroler Gebietskrankenkasse mit Obmann Werner Salzburger dafür,
dass es gemeinsam gelungen ist, diesen Krisendienst ins Leben zu rufen“, schließt LR Tilg.
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