Köstinger und Hofer: In Partnerschaft mit der Wirtschaft – 93 Mio. Euro Fördervolumen
für die kommenden zwei Jahre
Wien (bmnt) - Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer haben
am 6. Jänner die Neuauflage des Förderpakets für E-Mobilität bekannt gegeben. Das Paket umfasst
ein Fördervolumen von 93 Mio. Euro für die kommenden zwei Jahre und wird von den beiden Ministerien in
Partnerschaft mit den Automobil- und Zweiradimporteuren sowie dem Sportfachhandel finanziert.
„E-Mobilität ist einer der wichtigsten Teile der Verkehrswende. Die meisten Wege sind verhältnismäßig
kurz und können problemlos mit E-Fahrzeugen zurückgelegt werden“, so Köstinger. „Das E-Mobilitätspaket
war bisher ein Erfolgsmodell, jetzt haben wir es weiter verbessert. Österreich ist bei Neuzulassungen in Europa
ganz weit vorne. Wir wollen noch weiter ausbauen. E-Mobilität ist sauber, bequem und ein wichtiger Faktor
beim Klimaschutz. Klimaschutz heißt handeln. Jeder kann in seinem eigenen Bereich etwas tun. Dieses Handeln
unterstützen wir mit dem E-Mobilitäts-Paket.“
„Die Elektro-Fahrzeuge der neuen Generation bieten tollen Komfort und haben immer größere Reichweiten.
Das macht sie als umweltfreundliche Alternative zu Benzin- und Diesel-Fahrzeugen immer beliebter. Wir wollen hier
einen zusätzlichen Anreiz setzen, um auf E-Mobilität umzusteigen“, so Verkehrsminister Norbert Hofer.
„Die Fortsetzung der Förderung beim Ankauf von Fahrzeugen mit Elektromotor ist ein weiterer wichtiger Baustein
zur Erreichung unserer Klima- und Energieziele.“ Mit den Zulassungszahlen im Bereich der E-Mobilität sei Österreich
im europäischen Spitzenfeld. Diese Position wollen wir weiter ausbauen.“
Von den 93 Mio. Euro für zwei Jahre werden 25 Mio. Euro vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und
Tourismus, 40,5 Mio. Euro vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio.
Euro von den Automobil- und Zweiradimporteuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.
Die Bilanz der letzten beiden Jahre (Paket 2017 & 2018) liegt ebenfalls vor: 14.300 Anträge für E-Pkw
und E-Zweiräder wurden eingebracht; davon ca. je die Hälfte von Privatpersonen und Unternehmen. Bei den
Autos entfielen rund 88 % der Anträge auf PKW mit reinem Elektroantrieb und ca. 12 % auf Plug-In Hybride und
Range-Extender.
Im neuen Förderprogramm werden PKW mit Elektroantrieb mit 3.000 Euro gefördert. Nicht mehr förderfähig
sind Diesel-Plug-in-Hybride. Neu ist – bei privaten Antragstellern – auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis
von 50.000 Euro. Damit sind sehr hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig. Die Förderung von
Heimladestationen (Wallbox) ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für
die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Für E-Zweiräder wurde die Förderung
in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit
von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro.
Im Fördersegment „Unternehmen, Gemeinden, Vereine“ gibt es ebenso neue Fördersätze. Die Förderung
für leichte E-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen wird von bisher 3.000 Euro auf künftig 5.000 Euro erhöht.
Leichte E-Nutzfahrzeuge größer als 2,5 Tonnen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden,
Elektro-Kleinbusse (M2) mit bis zu 20.000 Euro. Elektro-Fahrräder können – bei einer Mindestankaufsmenge
von 10 Stück – mit 200 Euro pro Fahrrad gefördert werden, E-Transporträder auch in diesem Bereich
mit 400 Euro.
Bei den E-Nutzfahrzeugen gibt es – je nach Kategorie – verschiedene Fördersätze. Die Klasse N2 kann mit
20.000 Euro gefördert werden, N3 mit maximal 50.000 Euro. E-Busse für bis zu 39 Personen mit 60.000 Euro,
E-Busse mit mehr als 39 Personen Transportvolumen mit bis zu 100.000 Euro (bisher 60.000 Euro).
Öffentlich zugängliche Ladestationen werden künftig mit folgenden Beträgen gefördert:
- Wallbox, Standsäule bis 3,7 KW oder zwischen 3,7 und
22 KW: 200 Euro
- Standsäule Normalladen (3,7 bis 22 KW): 1.000 Euro
- Standsäule beschleunigtes Laden (22 bis 43 KW): 2.000
Euro
- Schnellladen mehr als 43 KW: 10.000 Euro
- Schnelladestation Nutzfahrzeuge (mehr als 150 KW): 20.000
Euro
Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen
sind ab dem 1. März 2019 auf http://www.umweltfoerderung.at
möglich.
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