Der „Verein Menschenrechte Österreich“ (VMÖ) konnte 2018 insgesamt 3.016 freiwillige
Rückkehrer unterstützen - vor allem nach Serbien, Irak, Georgien, Ukraine, Russische Föderation.
Wien (vmö) - Während in Deutschland von einer Halbierung der Zahlen zur freiwilligen Rückkehr
berichtet wird, sieht die Jahresbilanz des VMÖ als größter Einrichtung der Rückkehrberatung
in Österreich ganz anders aus:
Der „Verein Menschenrechte Österreich“ (VMÖ) konnte 2018 insgesamt 3.016 freiwillige Rückkehrer
unterstützen. Dies entspricht einem Anstieg von 15,9 Prozent gegenüber 2017 (2.603). Die 5 wichtigsten
Zielländer der freiwillig zurückkehrenden Asylwerber und Fremden waren 2018 beim VMÖ Serbien (448,
+54,4%), Irak (343, +5,9%), Georgien (232, +69,3%), Ukraine (195, -36,1%) und die Russische Föderation (182,
-8,1%).
Während die VMÖ-unterstützte freiwillige Rückkehr nach Afghanistan mit 114 gegenüber den
123 Rückkehrern 2017 etwas rückläufig war, hat sich die freiwillige Rückkehr nach Syrien von
39 auf 72 Rückkehrer fast verdoppelt. Bemerkenswert ist, dass die überwiegende Mehrzahl der syrischen
Rückkehrer in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten hatte.
Hilfestellung wird rückkehrwilligen Klienten vor allem in der Beschaffung von Reisedokumenten, in der Flugbuchung
und in der Finanzierung der Rückkehrkosten angeboten: Jeder 4. Rückkehrer konnte für die Kosten
der Ausreise (Dokumente, Ticktes) selbst aufkommen, alle anderen Rückkehrer beantragten und erhielten aufgrund
ihrer Mittellosigkeit eine Unterstützung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). VMÖ-Geschäftsführer
Günter Ecker: "Die freiwillige Rückkehr ist einfacher, schneller und für den Steuerzahler kostengünstiger
als eine behördlich organisierte Abschiebung."
Seit der Aufnahme dieser Tätigkeit im März 2003 sind bereits 27.115 freiwillige Rückkehrer vom VMÖ
bei der Ausreise unterstützt worden. Dies entspricht etwa der Einwohnerzahl von Klosterneuburg. Ecker: „Aufgrund
der vermehrt negativen Asyl-Entscheidungen gehen wir davon aus, dass 2019 die freiwillige Rückkehr stärker
in Anspruch genommen wird.“
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