Wien (bmi) - Ein E-Learning-basiertes Ausbildungsmodul für Zivildiener und Vorgesetzte sowie eine Limitierung
bei der Bedarfszuweisung sollen den Zivildienst künftig attraktiver machen. Die Novelle soll auch Zivildienstorganisationen
beim Einsatz der Zivildiener bestmöglich unterstützen.
"Der Zivildienst hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung und gesellschaftlichem Ansehen gewonnen",
sagt Mag. Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium. "Durch die geburtenschwachen Jahrgänge
stehen allerdings immer weniger junge Männer für diese Aufgabe zu Verfügung." So sei alleine
seit 2010 die Zahl der tauglichen Wehrpflichtigen von rund 39.600 auf 30.800 im Jahr 2017 zurückgegangen,
ergänzt die Staatssekretärin. "Davon absolvieren durchschnittlich 45% den Zivildienst." Mit
der vorliegenden Novelle solle der Zivildienst nicht nur weiter attraktiver gestaltet, sondern auch die Zivildienstorganisationen
beim Einsatz der Zivildiener bestmöglich unterstützt werden, betont Edtstadler.
Einer jener jungen Männer, der sich für Zivildienst im Innenministerium entschieden hat, ist der zwanzigjährige
Elias Felber aus Wien. "Als Leistungssportler – ich spiele in der zweiten Mannschaft von Rapid Wien – kann
ich Zivildienst und Sport sehr gut vereinbaren. Das war auch der Grund, warum ich mich dafür entschieden habe",
sagt Felber, der seit 2. Jänner 2019 im Bundeskriminalamt seinen Zivildienst absolviert.
"Ich freue mich, dass Elias Felber diese Entscheidung getroffen hat", sagt die Staatssekretärin.
"Ich wünsche ihm dabei viel Erfolg und spannende neun Monate im Büro ‚Kriminalstrategie und zentrale
Administration‘ des Bundeskriminalamts."
14.500 Zuweisungen im Jahr 2018
2017 konnten den 1.687 Zivildienstorganisationen 14.907 Männer zugewiesen werden. Die Bedarfsdeckung lag bei
rund 93 Prozent. 2018 werden es voraussichtlich rund 14.500 Zuweisungen sein. Die größten Trägerorganisationen
sind Rettungsorganisationen und Katastrophenschutz- sowie Pflegeeinrichtungen. "Vor allem bei den Rettungsdiensten
merkt man, dass viele junge Männer auch nach ihrem Zivildienst ehrenamtlich dabei bleiben", betont die
Staatssekretärin. "Ohne dieses Ehrenamt könnten viele Organisationen ihr Dienstleistungsangebot
nicht in dieser Form zur Verfügung stellen."
Wesentliche Änderungen im Zivildienstgesetz
Zivildienstleistende sollen während ihres Zivildienstes ein E-Learning-basiertes Ausbildungsmodul zum
Thema Staatsbürgerschaftskunde verpflichtend absolvieren.
Auch für Vorgesetzte von Zivildienern wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte
und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert.
Derzeit werden Zivildiensteinrichtungen auf unbestimmte Zeit anerkannt. Künftig sollen Einrichtungen, die
über drei Jahre keinen Bedarf angemeldet haben, die Anerkennung widerrufen werden. So kann sichergestellt
werden, dass nur Organisationen Zivildiener zugewiesen bekommen, die auch tatsächlich Bedarf haben.
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