Wien (fma) - Am 1. Jänner 2019 ist eine grundlegende Neuordnung des österreichischen Einlagensicherungssystems
in Kraft getreten. Die bisher bestehenden fünf sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen wurden auf zwei
Einrichtungen zusammengeführt: die zu bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung
AUSTRIA GesmbH, sowie die Sparkassen Haftungs GmbH.
Fitnessprogramm für neue Einlagensicherung
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist laut Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
(ESAEG) zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich.
Sie hat im vergangenen Jahr eng mit den bisher bestehenden und zukünftigen Trägern der Einlagensicherung,
sowie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusammengearbeitet, um die Umstellung auf das das neue System bestmöglich
vorzubereiten. Neben der laufenden Überprüfung des Fortschritts der Vorbereitungen haben FMA und OeNB
mehrere Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. „Die Einlagensicherung ist ein Stabilitätsanker für
den gesamten Finanzmarkt. Banken und Kunden müssen sich auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen können.
Damit das neue System diese Rolle übernehmen kann, haben wir ihm im Jahr 2018 ein intensives Fitnessprogramm
verordnet“, heißt es dazu seitens der FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, die mit
Blick auf die FMA-Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2019 ergänzen: „Dieses Programm wird auch im neuen
Jahr weiterlaufen. Wir werden vor allem überprüfen, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der
Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen entschädigen zu können.“
Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von € 100.000 pro Einleger und pro Bank
gesetzlich garantiert. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit insgesamt ca. € 670 Mio.
dotiert. Wenn im Juni 2024 der Vollausbau erreicht ist werden im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen
zusammen, 0,8% der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären
das rund € 1,7 Mrd.
Sowohl die mit Jahresbeginn 2018 neu gegründete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH als auch die Sparkassen-Haftungs
GmbH hatten im Jahr 2018 umfangreiche organisatorische Voraussetzungen für die Umstellung zu schaffen. Unter
anderem mussten ihre Geschäftsleiter bei der FMA nachweisen, dass sie für ihre neue Funktion fit &
proper sind. Zudem musste ein adäquates Frühwarnsystem für potenzielle Krisenfälle von Mitgliedern
etabliert werden. Mit Jahresbeginn hat die Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH ihre Funktion aufgenommen. Die Einlagensicherungsfonds
der bisherigen Einrichtungen werden mit diesem Stichtag an sie übertragen. Einzig der Sparkassensektor wird
die Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin als eigenständige Einrichtung betreiben. Dies ist möglich, weil
auf Basis ESAEG das im Rahmen der Erste Group bestehende institutionelle Sicherungssystem von der FMA als Einlagensicherungssystem
anerkannt wurde.
Nächster Schritt Europäisches Einlagensicherungssystem?
Die Neuordnung in Österreich ist ein Ausfluss aus der Europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
aus dem Jahr 2014. Mit dieser Richtlinie wurden in der Europäischen Union (EU) die Rahmenbedingungen für
nationale Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Im Euroraum ist diese Harmonisierung als Zwischenschritt auf
dem Weg zu einem gemeinsamen, integrierten Einlagensicherungssystem zu sehen. Dieses System soll im Rahmen der
Europäischen Bankenunion die bereits existierende erste und zweite Säule – den um die Europäische
Zentralbank (EZB) aufgebauten einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken und den in Brüssel angesiedelten
einheitlichen Abwicklungsmechanismus – als dritte Säule vervollständigen.
|