Kickl gewährt Sonderurlaub
 für Katastrophenhilfseinsatz

 

erstellt am
14. 01. 19
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Jenen Bediensteten des Innenministeriums, die aufgrund der hochwinterlichen Verhältnisse im Katastrophenhilfseinsatz benötigt werden, ist durch die zuständigen Dienstbehörden ein Sonderurlaub im erforderlichen Ausmaß zu gewähren. "Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass jenen BMI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, die sich aufgrund der großen Schneemassen im Katastrophenhilfseinsatz befinden, ein Sonderurlaub gewährt wird", sagt Innenminister Herbert Kickl.

Anlässlich der aktuellen hochwinterlichen Verhältnisse in weiten Teilen Österreichs ist jenen Bediensteten des Innenministeriums, die von Katastrophenhilfeeinrichtungen zur freiwilligen Hilfeleistung im Bundesgebiet angefordert wurden bzw. werden, Sonderurlaub im erforderlichen Ausmaß durch die zuständigen Dienstbehörden zu gewähren.

Die Gewährung des Sonderurlaubs kann angesichts der gebotenen Dringlichkeit der Hilfeleistung von der zuständigen Dienstbehörde auch im Nachhinein ausgesprochen werden.

Im Zeitraum vom 7. bis 11. Jänner 2019 waren laut Auskunft der Landespolizeidirektionen bisher rund 1.500 Polizistinnen und Polzisten im Katastrophenhilfseinsatz, und dies vor allem in Westösterreich und der Steiermark. Und angesichts der winterlichen Wetterprognosen wird es auch in den kommenden Tagen großen Bedarf an Hilfskräften geben.

 

 

 

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