Thalbauer: Mit Abschaffung der Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten
wird eine langjährige Forderung der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer umgesetzt
Wien (pwk) - Mit der von der Regierung angekündigten vorzeitigen Abschaffung der Mehrwertsteuer-Freigrenze
von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten ist der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) ein wichtiger Erfolg gelungen: „Die EU-Mitgliedstaaten haben jahrelang tatenlos zugesehen, wie stationäre
und lokale Onlinehändler einem ruinösen Wettbewerb aus China ausgesetzt wurden. Die Bundesregierung greift
nun vorzeitig ein und stärkt den heimischen Handelsbetrieben den Rücken“, betont die Geschäftsführerin
der Bundessparte Handel in der WKÖ, Iris Thalbauer. „Dass die Abschaffung der Freigrenze bereits 2020 kommt,
ist ein wichtiger Erfolg für den österreichischen Handel und stärkt die heimischen Betriebe im Wettbewerb
mit ausländischen Online-Giganten außerhalb der EU.“
Bisher war geplant, die Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten erst 2021 europaweit abzuschaffen.
Pakete unter 22 Euro aus Drittstaaten wie China oder den USA sind dann nicht mehr abgabenfrei, sondern einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
Das soll nun in Österreich bereits ein Jahr früher wirksam werden.
Um das Problem der Unterdeklarierung der Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland zu lösen, fordert
die Bundessparte Handel zudem, die Kontrolldichte bei der Zollüberprüfung zu erhöhen. „Es muss eine
leistungsfähige Zollbehörde installiert werden, die effiziente und systembasierte Kontrolllösung
anwendet und den Personalstand in diesem Prüfsegment aufstockt“, so Thalbauer.
Die Geschäftsführerin der Bundessparte Handel fordert in diesem Zusammenhang außerdem, die öffentliche
Verwaltung zu modernisieren: „Durch den Einsatz moderner Technologien wie Paketscanner oder künstlicher Intelligenz
kann die Überprüfung der Pakete automatisiert werden.“ Dazu müsste die Zollbehörde offen für
neue Technologien und Start-Up-Lösungen sein.
Schließlich unterstreicht die Geschäftsführerin, dass die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen
Bereich und der Wirtschaft gestärkt werden müsse. Dabei sei das schwedische Modell Vorbild. Dort wurde
die Freigrenze bereits im März 2018 abgeschafft. „Die österreichische Post soll die Überprüfungsaufgabe
und die Zolldeklaration übernehmen können. Im Gegenzug kann die Post wie in Schweden eine Postgebühr
einheben, um die anfallenden Kosten zu decken“, so Thalbauer abschließend.
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